Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98, 16 U 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3212
OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98, 16 U 25/98 (https://dejure.org/1998,3212)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.1998 - 16 U 24/98, 16 U 25/98 (https://dejure.org/1998,3212)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 1998 - 16 U 24/98, 16 U 25/98 (https://dejure.org/1998,3212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Anwendung des VerbrKrG auf Avalkreditverträge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VerbrKrG § 1 Abs. 2
    Keine Anwendung des VerbrKrG auf Avalkreditverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) auf einen Schuldbeitritt zu einem Avalkreditvertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 1 Abs. 2
    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt zu Avalkreditvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 414 § 675; VerbrKrG § 1 Abs. 2
    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt nicht im Falle von Verpflichtungen aus einem Avalkreditvertrag

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 308
  • WM 1999, 726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98
    Die Klägerin wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen in rechtlicher Hinsicht, wonach das VerbrKrG auf Bürgschaften für Geschäftskredite und Schuldbeitritte hierzu nicht anwendbar sei, und verweist ergänzend auf die dazu ergangene Entscheidung des BGH vom 21.4.98 (ZIP 98, 949 = MDR 98, 823).

    Durch den Schutzzweck dieser Bestimmung ist aber die analoge Anwendung der Vorschriften des VerbrKrG auf eine solche Mitschulderklärung gedeckt, weil der Beitretende Schuldner der Forderung aus dem Kreditvertrag wird und deshalb ebenso schutzwürdig ist wie der Kreditnehmer (h.M., vgl. BGH ZIP 98, 949 mwN = MDR 98, 823 mit Anm. Terlau).

    Im übrigen entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, daß das VerbrKrG auf die Mitverpflichtung eines Bürgen für eine Hauptschuld jedenfalls aus einem gewerblichen Kreditvertrag nicht - auch nicht analog - anwendbar ist (vgl. BGH ZIP 98, 949 = MDR 98, 823 = WM 98, 1120; OLG Düsseldorf WM 98, 169; OLG Stuttgart OLG-Report 97, 36; OLG Rostock WM 98, 446; OLG Hamm WM 98, 171; OLG Frankfurt MDR 98, 848; Ulmer in MünchKomm.: § 1 VerbrKrG Rdnr. 37).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98
    Voraussetzung für die entsprechende Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Schuldbeitrittserklärung eines solchen Dritten ist dann allerdings, daß es sich bei dem Vertrag, zu dem der Beitritt erfolgt, seinerseits um einen entgeltlichen Kreditvertrag in Form eines Darlehens, eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe i.S. des § 1 Abs. 2 VerbrKrG handelt; unerheblich wäre hingegen der Verwendungszweck des Kredits, d. h. es kann sich auch um einen Geschäftskredit handeln, auch kann der mitverpflichtete Dritte Gesellschafter des vom Kreditnehmer betriebenen Unternehmens sein (vgl. BGH MDR 96, 890; 97, 227 + 438 + 890; OLG Karlsruhe WM 97, 1340; Graf v. Westphalen MDR 97, 307; Staudinger/Kessal-Wulf § 1 VerbrKrG Rdnr. 1; Martis MDR 98, 1191).
  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98
    Voraussetzung für die entsprechende Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Schuldbeitrittserklärung eines solchen Dritten ist dann allerdings, daß es sich bei dem Vertrag, zu dem der Beitritt erfolgt, seinerseits um einen entgeltlichen Kreditvertrag in Form eines Darlehens, eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe i.S. des § 1 Abs. 2 VerbrKrG handelt; unerheblich wäre hingegen der Verwendungszweck des Kredits, d. h. es kann sich auch um einen Geschäftskredit handeln, auch kann der mitverpflichtete Dritte Gesellschafter des vom Kreditnehmer betriebenen Unternehmens sein (vgl. BGH MDR 96, 890; 97, 227 + 438 + 890; OLG Karlsruhe WM 97, 1340; Graf v. Westphalen MDR 97, 307; Staudinger/Kessal-Wulf § 1 VerbrKrG Rdnr. 1; Martis MDR 98, 1191).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 15 W 60/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98
    Im übrigen entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, daß das VerbrKrG auf die Mitverpflichtung eines Bürgen für eine Hauptschuld jedenfalls aus einem gewerblichen Kreditvertrag nicht - auch nicht analog - anwendbar ist (vgl. BGH ZIP 98, 949 = MDR 98, 823 = WM 98, 1120; OLG Düsseldorf WM 98, 169; OLG Stuttgart OLG-Report 97, 36; OLG Rostock WM 98, 446; OLG Hamm WM 98, 171; OLG Frankfurt MDR 98, 848; Ulmer in MünchKomm.: § 1 VerbrKrG Rdnr. 37).
  • OLG Hamm, 12.11.1997 - 31 U 50/97

    Wirksamkeit einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft; Unterstellung

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98
    Im übrigen entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, daß das VerbrKrG auf die Mitverpflichtung eines Bürgen für eine Hauptschuld jedenfalls aus einem gewerblichen Kreditvertrag nicht - auch nicht analog - anwendbar ist (vgl. BGH ZIP 98, 949 = MDR 98, 823 = WM 98, 1120; OLG Düsseldorf WM 98, 169; OLG Stuttgart OLG-Report 97, 36; OLG Rostock WM 98, 446; OLG Hamm WM 98, 171; OLG Frankfurt MDR 98, 848; Ulmer in MünchKomm.: § 1 VerbrKrG Rdnr. 37).
  • OLG Frankfurt, 15.12.1997 - 16 W 56/97

    Keine Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 16 U 24/98
    Im übrigen entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, daß das VerbrKrG auf die Mitverpflichtung eines Bürgen für eine Hauptschuld jedenfalls aus einem gewerblichen Kreditvertrag nicht - auch nicht analog - anwendbar ist (vgl. BGH ZIP 98, 949 = MDR 98, 823 = WM 98, 1120; OLG Düsseldorf WM 98, 169; OLG Stuttgart OLG-Report 97, 36; OLG Rostock WM 98, 446; OLG Hamm WM 98, 171; OLG Frankfurt MDR 98, 848; Ulmer in MünchKomm.: § 1 VerbrKrG Rdnr. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.1997 - 20 U 17/97   

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https://dejure.org/1997,6276
OLG Köln, 21.11.1997 - 20 U 17/97 (https://dejure.org/1997,6276)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.1997 - 20 U 17/97 (https://dejure.org/1997,6276)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 1997 - 20 U 17/97 (https://dejure.org/1997,6276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 738, 607

  • Wolters Kluwer

    Abschichtungsbilanz bei erheblicher Darlehensverbindlichkeit und Ausscheiden eines Gesellschafters aus der von den beiden übrigen Gesellschaftern fortgesetzten GbR; Übernahme der Haftung durch die verbleibenden Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten im ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 738 607
    Haftungsübernahme durch verbleibende Gesellschafter einer GbR nach Ausscheiden eines Gesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 206/81

    Haftung der Gesellschafter für Forderungen eines Mitgesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1997 - 20 U 17/97
    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, daß es sich bei den von der Klägerin geltend gemachten Ansprüchen nicht um Drittgläubigerforderungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung handelt (BGH NJW 1983, S. 749), wonach die Forderung eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft nur unter Kürzung des auf den Gläubiger-Gesellschafter im Innenverhältnis entfallenden Verlustanteils geltend gemacht werden kann, weil dieser andernfalls entgegen Treu und Glauben etwas fordern würde, was er aufgrund seines Beteiligungsverhältnisses sofort wieder zurückgeben müßte (§ 242 BGB).

    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, daß es sich bei den von der Klägerin geltend gemachten Ansprüchen nicht um Drittgläubigerforderungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung handelt (BGH NJW 1983, S. 749), wonach die Forderung eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft nur unter Kürzung des auf den Gläubiger-Gesellschafter im Innenverhältnis entfallenden Verlustanteils geltend gemacht werden kann, weil dieser andernfalls entgegen Treu und Glauben etwas fordern würde, was er aufgrund seines Beteiligungsverhältnisses sofort wieder zurückgeben müßte (§ 242 BGB).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.1998 - 6 W 186/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5342
OLG Frankfurt, 21.12.1998 - 6 W 186/98 (https://dejure.org/1998,5342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.1998 - 6 W 186/98 (https://dejure.org/1998,5342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 6 W 186/98 (https://dejure.org/1998,5342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Konsequenzen aus Abschaffung der Abhilfemöglichkeit nach § 11 Abs. 1 RPflG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1265
  • MDR 1999, 320
  • Rpfleger 1999, 119
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Teile der Rechtsprechung und der Literatur sehen sich an einer solchen Auslegung vor allem wegen des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift gehindert (vgl. OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 320; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321 f.; OLG Saarbrücken OLGR 1999, 95; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 ; Brandenburgisches OLG MDR 1999, 442; OLG Dresden, Beschluß vom 4.2.1999, 13 W 202/99; Schütt, Anmerkung zu der Entscheidung des OLG München vom 26.10.1998, MDR 1999, 255 [256]; Rellermeyer, Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, Rpfleger 1998, 309 [310 f.]; Riedel, Anmerkung zu dem Beschluß des OLG München vom 26. Oktober 1998, MDR 1999, 17 f.).

    Mit der Abschaffung der Durchgangserinnerung sollte also der zuständige Richter entlastet werden (vgl. OLG Frankfurt /M. MDR 1999, 320; OLG München MDR 1999, 58 [59]; OLG Köln MDR 1999, 321 ).

  • LG Stralsund, 25.09.2015 - 26 Qs 186/15

    Rahmengebühr, Mittelgebühr, Verkehrsstrafsache, Bedeutung der Angelegenheit

    Daher gilt im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren (abweichend von § 572 Abs. Satz 1 ZPO) auch das Verbot des § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO, eine Abhilfeentscheidung zu treffen (vgl OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 1999 - 2 Ws 239/99 - und vom 22. April 1999 - 4 Ws 27/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 1998 - 3 Ws 631198 - Brandenburgisches OLG, Rpfleger 1999, 174; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1999, 175; OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1999, 176; OLG Frankfurt, MDR 1999, 320; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 321; Meyer-Goßner, a.a.O., § 464b Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 3 U 229/99

    Fehlbeurteilung eines Phlebographiebefundes

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zur medizinisch gebotenen Erhebung und Sicherung von Befunden beweiserleichternde Bedeutung für die Kausalitätsfrage, wenn ein positives Befundergebnis hinreichend wahrscheinlich ist und sich bei Durchführung der gebotenen Abklärung ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, daß sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (etwa BGH NJW 1999 S. 1265 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive

    Der Senat schließt sich damit einer Rechtsansicht an, die bereits von anderen Senaten des Oberlandesgerichts Nürnberg (6. Zivilsenat, Beschluß vom 27. Januar 1999, Az. 6 W 4392/98; 12. Zivilsenat, Beschlüsse vom 11.2.1999, Az. 12 W 118/99, und vom 23.02.1999, Az: 12 W 453/99) sowie von weiteren Oberlandesgerichten (z.B. OLG Brandenburg NJW 1999, 1268; OLG Zweibrücken - 2. Senat - OLGR Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 1999, 141; OLG Frankfurt NJW 1999, 1265; OLG Karlsruhe NJW 1999, 1266) vertreten worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    Damit richtet sich beispielsweise auch die Frage, ob der Rpfleger bei eingelegtem Rechtsmittel noch zur Abhilfe befugt ist, nach der Besonderheiten der jeweiligen Verfahrensordnung; während dies für das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 577 Abs. 3 S. 3 ZPO nunmehr weit gehend verneint wird (zum Streitstand, vgl. verneinend: OLG Karlsruhe aaO; OLG Frankfurt Rpfleger 1999, 119 ff.; Hansens Rpfleger 1999, 105, 108 f.; bejahend: OLG Stuttgart Rpfleger 1998, 509; OLG Köln Rpfleger 1999, 121), steht diese Befugnis beispielsweise für Entscheidungen des Rpflegers in Patentsachen oder im Beratungshilfeverfahren außer Frage (vgl. Rellermeyer Rpfleger 1998, 311; im Einzelnen Arnold/Meyer-Stolte/Hansens, RPflG, 1999, § 11 Rdnr. 22 ff., 42).
  • LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99

    Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit

    ZPO § 104 (B) Nr. 299; OLG Karlsruhe MDR 1999, 322 = JurBüro 1999, 145 = Rpfleger 1999, 64; OLG Frankfurt MDR 1999, 320; Schütt MDR 1999, 84 und die o. g. ablehnenden Urteilsanmerkungen), hat die Beschwerdekammer allerdings bislang ausdrücklich offengelassen (s. etwa den Beschluß vom 11.01.1999.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 25 WF 172/99

    Keine Abhilfe durch Rechtspfleger bei sofortiger Beschwerde gegen den

    Nach Auffassung des Senats besteht keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers (ebenso OLG Karlsruhe OLGR 1999, 19; OLG Saarbrücken OLGR 1999, 95; OLG Brandenburg OLGR 1999, 98; OLG Dresden Rechtspfleger 1999, 211; OLG Frankfurt MDR 1999, 320).
  • OLG Nürnberg, 21.06.1999 - 1 W 1470/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Der Senat hat sich bereits wiederholt (vgl. Beschluß vom 25.5.1999, Az. 1 W 1316/99 mit einer Übersicht über den derzeitigen Meinungsstand; Beschluß vom 14.6.1999, Az. 1 W 1759/99) dieser Rechtsansicht angeschlossen, die auch von anderen Senaten des OLG Nürnberg (6. Zivilsenat, Beschluß vom 27.1.1999, Az. 6 W 4392/98; 12. Zivilsenat, Beschlüsse vom 11.2.1999, Az. 12 W 118/99, und vom 23.2.1999, Az. 12 W 453/99) sowie von weiteren Oberlandesgerichten (z.B. OLG Brandenburg NJW 99, 1268; OLG Zweibrücken - 2. Senat - OLGR Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 1999, 141; OLG Frankfurt NJW 99, 1265; OLG Karlsruhe NJW 99, 1266) vertreten worden ist.
  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ws 27/99

    Abhilfeentscheidung, Differenztheorie, notwendige Auslagen, Teilfreispruch,

    Für eine dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen widersprechende Auslegung besteht deswegen kein Raum (so auch OLG Frankfurt, RPfleger 1999, 119, 120; OLG Karlsruhe, RPfleger 1999, 64, 65).
  • OLG Frankfurt, 24.02.1999 - 6 W 10/99
  • OLG Frankfurt, 26.10.1999 - 1 WF 89/99
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.12.1998 - 2 UF 187/98   

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https://dejure.org/1998,6444
OLG Bamberg, 08.12.1998 - 2 UF 187/98 (https://dejure.org/1998,6444)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.12.1998 - 2 UF 187/98 (https://dejure.org/1998,6444)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 2 UF 187/98 (https://dejure.org/1998,6444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befristete Beschwerde der Mutter gegen die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater; Fortführung des isolierten Sorgerechtsverfahrens unabhängig vom Scheidungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes; Auswertung eines bereits erstatteten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 657
  • FamRZ 1999, 666
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 6 WF 146/00
    Die wirksame Entscheidung des Familiengerichts N. vom 10.03.1999 (6 F 22/99), durch die die elterliche Sorge für den am 22.06.1992 geborenen Sohn F. auf die Mutter zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist, steht einer Entscheidung über die elterliche Sorge im summarischen Anordnungsverfahren nach § 620 Nr. 1 ZPO entgegen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 666; Gießler, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 3. Aufl., Rdnr. 990; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die wirksame Entscheidung des Familiengerichts N. vom 10.03.1999 (6 F 22/99), durch die die elterliche Sorge für den am 22.06.1992 geborenen Sohn F. auf die Mutter zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist, steht einer Entscheidung über die elterliche Sorge im summarischen Anordnungsverfahren nach § 620 Nr. 1 ZPO entgegen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 666; Gießler, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 3. Aufl., Rdnr. 990; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Koblenz, 06.06.2000 - 14 W 383/00

    Kostenerstattung; Anwaltswechsel nach selbstständigem Beweisverfahren

    Dieser Auffassung sind mittlerweile das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1994, 949 und MDR 1997, 789 = NJW-RR 1997, 1431) sowie das Oberlandesgericht München in seiner von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidung vom 6. April 1999 (NJW-RR 1999, 657 = MDR 1999, 893 ) gefolgt.
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