Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99   

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https://dejure.org/2001,4483
OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99 (https://dejure.org/2001,4483)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2001 - 19 U 198/99 (https://dejure.org/2001,4483)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 19 U 198/99 (https://dejure.org/2001,4483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 249; AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1
    Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1176
  • MDR 2001, 934
  • VersR 2002, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Für den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung reicht es in der Regel aus, wenn der Versicherungsnehmer (hier: Mieter) beweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. z. B. BGH NJW 1995, 2169; NJW-RR 1993, 719).

    Zwar ist anerkannt, dass sich der Versicherer (hier: der Vermieter) als Indiz auf ein unredliches oder gar betrügerisches Verhalten des Versicherungsnehmers (hier: Mieters) in früheren Fällen stützen kann; jedoch muss es sich hierbei um vergleichbare Fälle handeln (BGH VersR 93, 571; wN bei Stiefel/Hofmann a. a. O.).

  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330; siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).

    Zwar sind an diesen Gegenbeweis keine zu hohen Anforderungen zu stellen; es reicht vielmehr ein Indizienbeweis in erleichterter Form aus (BGH VersR 1991, 1047; Stiefel/Hofmann a. a. O. m. w. N.).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Für den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung reicht es in der Regel aus, wenn der Versicherungsnehmer (hier: Mieter) beweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. z. B. BGH NJW 1995, 2169; NJW-RR 1993, 719).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330; siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).
  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74

    Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Diese Vertragsregelung schafft für die Mietvertragsparteien u. a. die gleiche materielle Rechtslage, wie sie bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung zur Abwicklung des Diebstahlsrisikos nach den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) für den eigenen Wagen bestehen würde und entspricht damit den vom BGH für die Ausgestaltung von Haftungsfreistellungsvereinbarungen in Fahrzeugmietverträgen gestellten Anforderungen (BGH VersR 1976, 61; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage, § 9 M 80 m. w. N.).
  • BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330; siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).
  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 158/83

    Nachweis eines Kfz-Diebstahls durch den Versicherungsnehmer in der

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330; siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83

    Nachweis der Entwendung eines versicherten Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
    Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330; siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07

    Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust

    Die für § 12 Abs. 1 Ziffer 1 b AKB geltenden Beweisgrundsätze sind wegen der am Leitbild der Kaskoversicherung orientierten Ausgestaltung des Automietvertrages auf das Haftungsverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien im Hinblick auf den behaupteten Diebstahl zu übertragen (so zutreffend OLG Köln VersR 2002, 372).
  • LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15

    Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz

    Denn die zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1. ausdrücklich getroffene Vereinbarung der Gewährung eines an die Fahrzeugvollversicherung angelehnten Schutzes führt dazu, dass für die Parteien dieses Mietvertrages die gleiche Rechtslage besteht, wie sie bei dem Abschluss eines Kaskoversicherungsvertrages bestünde (vgl. OLG Rostock NJOZ 2004, 1394f. zu § 12 AKB a.F.; OLG Köln NJW-RR 2001, 1176 für einen Mietwagen-Diebstahl).
  • LG Kleve, 13.04.2007 - 1 O 178/06
    Dabei ist vorliegend - weil der hier abgeschlossene Automietvertrag am Leitbild der Kfz-Teilkaskoversicherung orientiert ausgestaltet ist - entsprechend den für AKB § 12 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b) entwickelten Beweisgrundsätzen ausreichend für den Diebstahlsnachweis, dass Tatsachen feststehen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen lässt (OLG Köln VersR 1996, 1375 - 1376; OLG Köln, Urteil vom 19.01.2001, Aktenzeichen: 19 U 198/99).

    Das äußere Bild ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (OLG Köln, 9. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2001, Aktenzeichen: 9 U 3/99; OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.01.2001, Aktenzeichen: 19 U 198/99 ).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.02.2001 - 9 W 21/01   

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https://dejure.org/2001,6502
OLG Celle, 01.02.2001 - 9 W 21/01 (https://dejure.org/2001,6502)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2001 - 9 W 21/01 (https://dejure.org/2001,6502)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 9 W 21/01 (https://dejure.org/2001,6502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höhe des Schmerzensgeldanspruchs: Beachtung der Schmerzensgeldtabellen durch den Richter; unzulässige Schmerzensgeldbestimmung in der Prozeßkostenhilfebewilligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 847 Abs. 1 BGB
    Prozesskostenhilfe ; Schmerzensgeld; Schadenshöhe; Freies Ermessen ; Schmerzensgeldniveau; Gleichbehandlung; Schmerzensgeldtabellen

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe ; Schmerzensgeld; Schadenshöhe; Freies Ermessen ; Schmerzensgeldniveau; Gleichbehandlung; Schmerzensgeldtabellen

  • Judicialis

    BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, richerliche Gleichbehandlung der Geschädigten durch Orientierung an Schmerzensgeldtabellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Deshalb sind auch die in Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfälle nur im Rahmen des zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes als Orientierungsrahmen zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken zfs 1999, 101; OLG Hamm NJW 2000, 3219 und zfs 2005, 122 [123]; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1175; OLG Celle OLGR 2001, 162; Senat, Urt. v. 05.03.2004 - 10 U 4794/03, v. 29.07.2005 - 10 U 2507/05, v. 28.10.2005 - 10 U 3813/05 und v. 08.09.2006 - 10 U 3471/06; Jaeger/Luckey a.a.O.; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, Kap. 7 Rz. 54: "Anhaltspunkte"; Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 25. Aufl. 2007, S. 15: "Anregung" für die eigenverantwortliche Rechtsfindung; Mertins, VersR 2006, 47 [50: "Anhaltspunkte mit einer erheblichen Streuweite"]).
  • OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter

    Auch die in den Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfälle sind deshalb nur im Rahmen des zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes als Orientierungsrahmen zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, NJW 2000, 3219; OLG Celle, OLGR 2001, 162).
  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Bei Ausübung des gerichtlichen Ermessens nach § 287 ZPO hat das Gericht neben der Würdigung des Einzelfalls beachtet, dass vergleichbare Verletzungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (BGH VersR 1970, 281 (282); OLG Celle OLGR 2001, 162, OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 990 (991); OLG Hamm NJW-RR 1993, 537; MüKo-BGB (5. Aufl. 2007)/Oetker, § 253, Rn 37 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2001 - 1 UF 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9099
OLG Frankfurt, 23.03.2001 - 1 UF 22/01 (https://dejure.org/2001,9099)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2001 - 1 UF 22/01 (https://dejure.org/2001,9099)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2001 - 1 UF 22/01 (https://dejure.org/2001,9099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht für die Berufung gegen den Unterhaltsausspruch ; Zuflussprinzip bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens eines Selbständigen; Berücksichtigung von Steuernachzahlungen und eines ...

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1570
    Durchschnittsbildung, Zufluß- Abflußprinzip, Dreijahreszeitraum

  • Judicialis

    BGB § 1570

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570
    Durchschnittsbildung; Zuflussprinzip, Abflussprinzip; Dreijahreszeitraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Schwalbach - 1 F 562/98
  • OLG Frankfurt, 23.03.2001 - 1 UF 22/01
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII

    Im Übrigen gilt auch im Unterhaltsrecht das Zuflussprinzip, so dass etwa eine Steuernachzahlung im Zeitpunkt der Auszahlung, und nicht etwa für vergangene Zeiträume anzurechnen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2001 - 1 UF 22/01 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 WF 4/02

    Unterhalt, Auskunftserteilung, Beginn der 2-Jahresfrist

    Der Antragstellerin wäre es gerade unter Berücksichtigung ihrer eigenen Argumentation dann nämlich unbenommen geblieben, eine erneute Auskunft unter Einbeziehung der aktuellen Unterhaltsdaten in der Folgesache zu begehren, die erst durch Beschluß des Oberlandesgerichts vom 23.03.2001, Az. 1 UF 22/01, beendet wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8334
OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99 (https://dejure.org/2000,8334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2000 - 4 U 65/99 (https://dejure.org/2000,8334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2000 - 4 U 65/99 (https://dejure.org/2000,8334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kaskoversicherung; Vortäuschung; Arglistige Täuschung; Fahrzeug; Diebstahl; Schlüssel

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 I b

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Nr. 1 I b
    Vortäuschen eines Kfz-Diebstahls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
    In der Regel genügt er seiner Beweislast schon dadurch, daß er das äußere Bild der Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf einen Diebstahl zulassen (BGH NJW 1996, 993; BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169).

    Dieses äußere Bild ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter, das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem feststehenden Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat (BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169).

    Die mit dem Nachweis des äußeren Bildes für den Versicherungsnehmer verbundenen Beweiserleichterungen entfallen nur dann, wenn aufgrund konkreter Tatsachen, die entweder unstreitig oder vom Versicherer bewiesen sind, nach der Lebenserfahrung der Schluß gezogen werden kann, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht (BGH NJW 1993, 2678; 1995, 2169).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
    Die mit dem Nachweis des äußeren Bildes für den Versicherungsnehmer verbundenen Beweiserleichterungen entfallen nur dann, wenn aufgrund konkreter Tatsachen, die entweder unstreitig oder vom Versicherer bewiesen sind, nach der Lebenserfahrung der Schluß gezogen werden kann, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht (BGH NJW 1993, 2678; 1995, 2169).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
    In der Regel genügt er seiner Beweislast schon dadurch, daß er das äußere Bild der Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf einen Diebstahl zulassen (BGH NJW 1996, 993; BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 4 U 202/98

    Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß bei der Entwendung eines mit einer elektronischen Wegfahrsperre gesicherten Kfz jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Diebstahls sprechen kann, weil solche Wegfahrsperren normalerweise einen effektiven Schutz gegen Entwendung bieten (Senat, Urteil vom 23. November 1999, 4 U 202/98).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.10.2000 - 1 U 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18985
OLG Bamberg, 12.10.2000 - 1 U 17/99 (https://dejure.org/2000,18985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 1 U 17/99 (https://dejure.org/2000,18985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 1 U 17/99 (https://dejure.org/2000,18985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Lauf der Klagefrist aus einem Versicherungsvertrag bei gleichzeitiger teilweiser Anerkennung der Leistungspflicht

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 2 O 328/98
  • OLG Bamberg, 12.10.2000 - 1 U 17/99
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