Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 04.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06   

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https://dejure.org/2006,5188
OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen des Nachlassgerichts betreffend die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Erfordernis einer mündlichen Verhandlung ohne Anhaltspunkte für wesentliche Erkenntnisse in einer persönlichen Anhörung; Anhörung des Testamentvollstreckers; ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Entlassung des Testamentsvollstreckers im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts; Erfordernis einer mündlichen Verhandlung ohne Anhaltspunkte für wesentliche Erkenntnisse in einer persönlichen Anhörung; Anhörung des Testamentvollstreckers; ...

  • Judicialis

    BGB § 2215; ; BGB § 2224; ; BGB § 2227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2215 § 2224 § 2227
    Entlassung mehrerer eingesetzter Testamentsvollstrecker wegen grober Pflichtverletzung bei nicht ordnungsgemäßer Erstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Unter den gegebenen Umständen bestand deshalb für das Landgericht kein zwingender Anlass, mündlich zu verhandeln.(vgl. zum Ganzen auch BayObLG FamRZ 1998, 325; OLG Köln NJW-RR 2005, 94; Keidel/Kuntze/ Winkler/Armelung, a. a. O., § 12 Rn. 166; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a. a. O., vor § 8 Rn. 8-10 a).

    Nur auf seiner Grundlage können die Erben die ihnen verbliebenen Kontrollrechte ausüben (allgemeine Auffassung, MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2215 Rn. 1; Staudinger/Reimann, 13. Aufl., § 2215 Rn. 4; BayObLG FamRZ 1998, 325).

    Diese Ermessensentscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde, wie eingangs ausgeführt, nur auf Rechtsfehler, nicht auf ihre Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 1998, 325).

  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Unter den gegebenen Umständen bestand deshalb für das Landgericht kein zwingender Anlass, mündlich zu verhandeln.(vgl. zum Ganzen auch BayObLG FamRZ 1998, 325; OLG Köln NJW-RR 2005, 94; Keidel/Kuntze/ Winkler/Armelung, a. a. O., § 12 Rn. 166; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a. a. O., vor § 8 Rn. 8-10 a).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Denn das in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Nachlassgerichts getretene Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz kann die Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholen (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100; BayObLGR 1998, 43; Keidel/Kuntze/Winkler/Armelung, 14. Aufl., § 12 Rn. 150).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Die dabei angestellten rechtlichen Erwägungen treffen zu und entsprechen der Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. ausführlich Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 U 168/03 -, dort S. 12 bis 15) und dem Schrifttum (vgl. z. B. MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2225 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Nur auf der Grundlage des Nachlassverzeichnisses können die Erben die ihnen verpflichteten Kontrollrechte wirksam ausüben (Senat, B. v. 24.1.2012 - 3 Wx 141/11 - , Ziff. II. 1.; Senat, B. v. 8.6.2006 - 3 Wx 64/05 und 65/05 -, FamRZ 2007, 307, 308; Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2215 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03

    Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2006 (3 Wx 64/05 und 65/06 = OLGR 2006, 634 f. = FamRZ 07, 307; vgl. auch Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 3) eine grobe Pflichtverletzung darin gesehen, dass die beiden dortigen Testamentsvollstrecker kein gemeinschaftliches Nachlassverzeichnis vorgelegt hatten.

    Eine grobe Pflichtverletzung iSd § 2227 BGB setzt weiter voraus, dass die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, Beschluss vom 8. Juni 2006, 3 Wx 64/05 und 3 Wx 65/06 S. 24 - insoweit nicht veröffentlicht -).

  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Denn das Nachlassverzeichnis bildet nicht nur die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung, sondern dient insbesondere auch der Ausübung von Kontrollrechten seitens der Erben (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zit. nach Juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zit. nach Juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zit. nach Juris, dort Rdz. 24).
  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

    Allerdings gehört die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu den wesentlichsten Pflichten des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zitiert nach juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zitiert nach juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zitiert nach juris, dort Rdz. 24), weshalb die Erstellung eines unzureichenden oder fehlerhaften Nachlassverzeichnisse die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (vgl. Schwarz a. a. O. Rdnr. 215 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.01.2006 - 7 UF 759/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7398
OLG Koblenz, 04.01.2006 - 7 UF 759/05 (https://dejure.org/2006,7398)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2006 - 7 UF 759/05 (https://dejure.org/2006,7398)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 7 UF 759/05 (https://dejure.org/2006,7398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Erwerb von angleichungsdynamischen Anrechten durch einen Ehegatten und regeldynamischen durch den anderen; Berücksichtigung angleichungsdynamischer Anrechte durch Multiplizierung mit dem Anpassungsfaktor; Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 b Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 5; ; BGB § ... 1587 b Abs. 6; ; VAÜG § 2 Abs. 1 S. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2; ; VAÜG § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; VAÜG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VAÜG § 3 Abs. 3; ; SGB VI § 76; ; SGB VI § 76 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; GKG § 21; ; GKG § 49; ; ZPO § 93 a

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Angleichungsdynamik bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1455
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 67/00

    Ermittlung des Wertes angleichungsdynamischer Anrechte

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2006 - 7 UF 759/05
    Der nach § 1587b Abs. 5 BGB i.V. mit § 76 Abs. 2 S. 3 SGB VI zu beachtende Höchstbetrag will eine dieser Limitierung etwa entsprechende Begrenzung (nämlich auf zwei Entgeltpunkte pro Jahr) erreichen (vgl. BGH FamRZ 2005, 432; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587b BGB Rdnr. 49).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2008 - 9 UF 154/07

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Unwirksamkeit einer sogenannten

    Dies ist zwar stets dann der Fall, wenn der Ausgleichsberechtigte eine Leistung der Altersversorgung oder eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält (OLG Koblenz FamRZ 2006, 1455/1456).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 9 UF 209/07

    Familienrechtliche Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

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