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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4433
OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2006 - 8 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2006 - 8 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Berücksichtigung von Sowieso-Kosten beim Schadensersatz wegen Planungsfehlers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Aufwendungen des Bauherrn als Sowisokosten; Anspruch des Bauherren auf Ersatz der Mehraufwendung gegen den Werkunternehmer bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis ; Manifestierung eines ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 635

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 635
    Nicht ersatzfähige Sowiesokosten des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für nachtr. Abdichtung einer Bodenplatte bei Planungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Keine Mangelbeseitigungskosten; Architekt, Planungsfehler

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Sowieso-Kosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler: Kein Schadensersatz in Höhe der Sowieso-Kosten! (IBR 2006, 575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2066
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.

    Auch entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 84, 1676, 1677 m.w.N.), dass der Bauunternehmer dem Bauherrn die Fehlplanung des von diesem beauftragten Architekten gemäß den § 254, 278 BGB entgegenhalten kann.

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    a) Spätestens seit der grundlegenden Entscheidung BGHZ 91, 206 (vgl. auch BGH BauR 90, 360 sowie BGHZ 139, 244, jeweils m.w.N.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Vorteilsausgleichung regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich sind, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt.

    An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BGH NJW 98, 3707, 3708 m.w.N.).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    a) Spätestens seit der grundlegenden Entscheidung BGHZ 91, 206 (vgl. auch BGH BauR 90, 360 sowie BGHZ 139, 244, jeweils m.w.N.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Vorteilsausgleichung regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich sind, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt.
  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.
  • BGH, 18.01.1990 - VII ZR 171/88

    Sog. "Sowiesokosten"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    a) Spätestens seit der grundlegenden Entscheidung BGHZ 91, 206 (vgl. auch BGH BauR 90, 360 sowie BGHZ 139, 244, jeweils m.w.N.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Vorteilsausgleichung regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich sind, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt.
  • BGH, 23.09.1976 - VII ZR 14/75

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.
  • BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69

    Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.
  • OLG Hamm, 06.03.2002 - 12 U 16/01

    Zulässigkeit einer Teilklage bei mangelnder Angabe der Reihenfolge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    Die vom Landgericht (US 8) zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Hamm (12 U 16/01, Urteil vom 06.03.2002) betrifft zwar eine vergleichbare Konstellation, in der dem Architekten die Kosten einer zuverlässigen Mangelbeseitigung durch Maßnahmen, die eine billigere Lösung als durch vom dortigen Sachverständigen für erforderlich gehaltene Maßnahme darstellten, im Rahmen des § 635 BGB a. F. auferlegt wurden, obwohl das OLG Hamm davon ausging, dass die teureren Maßnahmen gem. Vorschlag des Sachverständigen von den dortigen Bauherren als Klägern unter dem Gesichtspunkt der Sowieso-Kosten weitestgehend selbst zu tragen gewesen wären.
  • OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des

    Das gilt grundsätzlich auch im Verhältnis des Auftraggeber zu seinem Architekten wenn dieser ein funktionsuntaugliches Werk plant (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. März 2006 - 8 U 200/05 , [...] Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 8 U 199/05

    Haftung des Zahnarztes: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unbrauchbarer und

    Der Senat hat sogar schon entschieden, dass dem Zahnarzt unter Umständen sogar das Recht zustehen kann, eine unpassende Prothese neu anfertigen zu dürfen (Entscheidung vom 15.8. 2006 - Az.: 8 U 200/05; dazu auch Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht aktuell, S. 503 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2006 - 11 WF 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8965
OLG Hamm, 08.03.2006 - 11 WF 27/06 (https://dejure.org/2006,8965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2006 - 11 WF 27/06 (https://dejure.org/2006,8965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2006 - 11 WF 27/06 (https://dejure.org/2006,8965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit von Verzögerungen des Verfahrens und entsprechend maßgeblicher Zeitraum bei Abgabe unvollständiger Erklärungen im Rahmen der Beantragung von Prozesskostenhilfe; Auslegung des Begriffes "demnächst" i.S.d. § 167 Zivilprozessordnung (ZPO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2006 - 11 WF 27/06
    Eine Zustellung erfolgt daher nicht mehr innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist und damit demnächst, wenn die Nachlässigkeiten der Partei zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (BGH NJW 1983, S. 2811, 2812).
  • BGH, 12.04.1983 - VI ZR 126/81

    Pflicht zum Ausgleich verletzungsbedingt geringerer Beiträge zur Sozial- und

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2006 - 11 WF 27/06
    Dabei werden Verzögerungen von weniger als zwei Wochen in der Regel als geringfügig und damit unschädlich angesehen, Verzögerungen von mehr als drei Wochen in der Regel als schädlich (BGH VersR 83, S. 663; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Auflage, § 167 ZPO, Rdnr, 23 mit zahlreichen Beispielen).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 5 U 110/11

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Der bloße Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne die Erklärung des Klägers zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne von § 117 Abs. 2 ZPO ist nicht geeignet gewesen, die Verjährung zu hemmen (OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2006 - 11 WF 27/06; Zöller-Greger, 29. Aufl., § 167 ZPO, Rdn. 15).

    Wer eine Verjährungsfrist unterbrechen will, aber Prozesskostenhilfe beantragen muss, was notwendig zu Verzögerungen der Zustellung führt, muss neben der Klage auch den ordnungsgemäß ausgefüllten, mit allen Unterlagen gemäß § 117 Abs. 2 ZPO versehenen PKH-Antrag mit einreichen (OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2006 - 11 WF 27/06 = OLGR 2006, 733; Zöller-Greger, 29. Aufl., § 167 ZPO, Rdnr. 15).

  • OLG Dresden, 20.05.2022 - 4 W 245/22

    Die Hemmung der Verjährung durch einen Prozesskostenhilfeantrag tritt auch dann

    Welche Erfordernisse ein PKH-Antrag aufweisen muss, um zu einer Verjährungshemmung zu führen, ist freilich in der Rechtsprechung umstritten: a) Nach der auch vom Landgericht zitierten Ansicht, die u.a. das Oberlandesgericht Hamm vertritt (OLG Hamm, Urteil vom 02. Februar 2012 - I-5 U 110/11 -, Rn. 140, juris; Beschluss vom 08.03.2006 - 11 WF 27/06; AG Bad Iburg, Beschluss vom 10. Februar 2003, Az. 4d C 1075/02 - juris; Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl., § 167 ZPO, Rn. 15), ist der bloße Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne von § 117 Abs. 2 ZPO nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7791
OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06 (https://dejure.org/2006,7791)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2006 - 4 W 119/06 (https://dejure.org/2006,7791)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 4 W 119/06 (https://dejure.org/2006,7791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Weitere Beschwerde gegen eine landgerichtliche Entscheidung über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der sofortigen Beschwerde im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der sofortigen Beschwerde im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06
    Seit Inkrafttreten der Änderungen der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2002 gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der das Landgericht einem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, nur statthaft ist, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (s. auch BGH, NJW-RR 2004, 1077 = NZM 2004, 795 = WM 2004, 2225; BayObLG, NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146).

    Eine Heranziehung der Vorschriften über die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Zivilprozessordnung auf die weitere Beschwerde nach den Vorschriften des FGG ist deshalb auch nicht systemwidrig (s. auch BGH, NJW-RR 2004, 1077).

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2006 - 4 W 119/06
    Seit Inkrafttreten der Änderungen der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2002 gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der das Landgericht einem Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt hat, nur statthaft ist, wenn das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (s. auch BGH, NJW-RR 2004, 1077 = NZM 2004, 795 = WM 2004, 2225; BayObLG, NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146).
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