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   OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03   

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https://dejure.org/2005,19722
OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03 (https://dejure.org/2005,19722)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2005 - 11 UF 514/03 (https://dejure.org/2005,19722)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 11 UF 514/03 (https://dejure.org/2005,19722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 4
    Ausschluss des nicht sorgeberechtigten Elternteils vom Umgang mit dem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsverbot, wenn sich die Eltern streiten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2005, 908
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03
    Geboten ist - unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 LV fließenden Elternrechts und im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872,873 f.; 1993,662; BGH NJW 1994, 312,313; s. auch EuGHMR FamRZ 2004, 337,339 ff. zur komplementären Garantie in Art. 8 EMRK).

    Eine dementsprechende - hier bereits vom Amtsgericht getroffene - Anordnung ist gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich (vgl. OLG München FamRZ 2001, 512 f.; Veit a.a.O. Rn. 32 a.E.); es liegt darin nicht etwa der - allerdings unzulässige (vgl. BGH NJW 1994, 312,313; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975,976 ff.) - Zwang zur Durchführung einer Familientherapie.

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03
    Geboten ist - unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 LV fließenden Elternrechts und im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872,873 f.; 1993,662; BGH NJW 1994, 312,313; s. auch EuGHMR FamRZ 2004, 337,339 ff. zur komplementären Garantie in Art. 8 EMRK).

    Dabei ist davon auszugehen, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohl des Kindes gehört (§ 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB); eine Kindeswohlgefährdung i:S.d. § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann daher nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes vorliegt (BVerfG FamRZ 1983, 872,873 f.; Veit in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage 2003, § 1684 Rn. 35).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03
    Geboten ist - unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 LV fließenden Elternrechts und im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872,873 f.; 1993,662; BGH NJW 1994, 312,313; s. auch EuGHMR FamRZ 2004, 337,339 ff. zur komplementären Garantie in Art. 8 EMRK).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 8 WF 288/02

    Ausübung eines Umgangsrechts bei Inhaftierung des Kindesvaters

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03
    Der Wille des betroffenen Kindes oder die strikte Ablehnung durch den betreuenden Elternteil allein vermögen die besonders einschneidende Maßnahme der Ausschließung des Umgangsrechts regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2003, 951 f.; Veit a.a.O. Rn. 38).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 9 UF 219/01

    Ausübung des Umgangsrechts gegen den Willen des Kindes; Verpflichtung der Eltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03
    Eine dementsprechende - hier bereits vom Amtsgericht getroffene - Anordnung ist gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich (vgl. OLG München FamRZ 2001, 512 f.; Veit a.a.O. Rn. 32 a.E.); es liegt darin nicht etwa der - allerdings unzulässige (vgl. BGH NJW 1994, 312,313; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975,976 ff.) - Zwang zur Durchführung einer Familientherapie.
  • OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei Vereitelung eines Umgangsrechts:

    Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes vorliegt (vgl. BVerfG, FamRZ 1983, 872 ff., 873 f; OLG Koblenz, OLGR 2005, 908 ff.; OLG Köln, FamRZ 2003, 952 f).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer

    Die für einen - hier von der Kindesmutter erstrebten - längeren Umgangsausschluss erforderliche Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete gegenwärtige Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung eines Kindes vorliegt und andere Maßnahmen zu seinem Schutz nicht verfügbar sind, also der Gefährdung des Kindes durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechtes und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend vorgebeugt werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2006, 605/606; 2007, 531/533; NJW 2002, 1863/1864; FamRZ 1993, 662/663; BGH FamRZ 1971, 421/425; 1984, 1084; 1994, 158/159; OLG Köln FamRZ 2003, 952; OLGR Koblenz 2005, 908/909; OLGR Saarbrücken 2006, 726/727; OLGR Zweibrücken a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 577/578; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 111; erkennender Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009, Az. 9 UF 166/08).
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