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   OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00   

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https://dejure.org/2001,8698
OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00 (https://dejure.org/2001,8698)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2001 - 14 U 153/00 (https://dejure.org/2001,8698)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 14 U 153/00 (https://dejure.org/2001,8698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug von Gebrauchsvorteilen; Kellerraum; Garten; Ersatzfähigkeit; Schaden; Schadenersatz

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 812 I S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 249 S. 2 § 812 Abs. 1 S. 1
    Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von Gebrauchsvorteilen - Kellerräume eines Doppelhauses - Garten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2002, 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des 7. Zivilsenats des BGH vom 10. Oktober 1985 (BGHZ 86, 124 = NJW 1986, 427 ff.) wegen der zuerkannten Nutzungsausfallentschädigung für eine Tiefgarage berufen, ist diese Entscheidung durch die oben genannte grundlegende Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen überholt (so auch BGH NJW 1993, 1793, 1794).

    Terrasse und Garten gehören - wie die Garage - in der Regel nicht zu den nach der Rechtsprechung des großen Senats für Zivilsachen geschützten Wirtschaftsgütern (BGH NJW 1993, 1793, 1794).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Der große Zivilsenat des BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 ff.) entschieden, dass auch bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit der Berechtigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, der deliktische Eingriff in den Gegenstand des Gebrauchs einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen kann.
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des 7. Zivilsenats des BGH vom 10. Oktober 1985 (BGHZ 86, 124 = NJW 1986, 427 ff.) wegen der zuerkannten Nutzungsausfallentschädigung für eine Tiefgarage berufen, ist diese Entscheidung durch die oben genannte grundlegende Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen überholt (so auch BGH NJW 1993, 1793, 1794).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Aus diesen Gründen hat der BGH z.B. in einer weitergehenden Entscheidung vom 21. Februar 1992 (BGHZ 117, 260 ff.) die Nutzungsentschädigung für eine im Kellergeschoss befindliche Einliegerwohnung ausgeschlossen.
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Dem steht die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 50, 53) nicht entgegen.
  • BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96

    Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Zwar liegt ein Kondiktionsausschluss nach § 814 BGB nicht vor, da jeder Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum seine Anwendung ausschließt (BFHE 182, 489).
  • OLG Koblenz, 20.09.1983 - 3 U 1636/82

    Rückforderungsverbot einer erbrachten Leistung in Kenntnis der Nichtschuld;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Ein solcher Ausschluss des Rückforderungsrechts ist dann gegeben, wenn der Leistende dem Empfänger zu erkennen gegeben hat, dass diesem das Geleistete selbst im Fall des Nichtbestehens der Verpflichtung verbleiben soll; abzustellen ist dabei auf den nach außen zum Ausdruck kommenden Willen des Leistenden (OLG Koblenz, NJW 1984, S. 134, 135).
  • OLG Hamm, 20.05.1992 - 20 U 25/90

    Erkennbarkeit des Nichtbestehens einer Schuld

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Darüber hinaus kann ein Rückforderungsrecht nach § 242 jedoch auch dann ausgeschlossen sein, wenn das Verhalten des Leistenden nach dem allgemeinen im Rechtsverkehr geltenden Grundsatz von Treu und Glauben als Verzicht auf das Recht zu werten ist (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1304, 1305).
  • AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07

    Nutzungsentschädigung bei Nichtnutzbarkeit von Garten und Terrasse einer

    Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff. [BGH 05.03.1993 - V ZR 87/91] ; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
  • AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07

    Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?

    Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff.; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
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