Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 9; GKG § 25 Abs. 3; ZPO §§ 485 493
Gesamtstreitwert bei selbständigen Beweisverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
ZPO §§ 485, 493, 3; GKG § 25 Abs. 3; BRAGO § 9
Selbstständiges Beweisverfahren: Mehrere potenzielle Antragsgegner
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Ist der Streitwert bei mehreren Antragsgegnern immer einheitlich festzusetzen? (IBR 2000, 344)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.07.1999 - 3 OH 13/97
- OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1522
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97
Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99
Maßgebend ist dabei nicht das Ergebnis der Begutachtungen, sondern ausschließlich der Antrag, weil der Antragsteller selbst den Umfang der Prüfung und den Umfang der Beteiligung der von ihm genannten Antragsgegner bestimmt (vgl. OLG Koblenz, BauR 1998, 593 ; Jagenbusch/Kesselring in NJW 1999, 2412 m.w.N.;… Schneider/Herget, Steitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl., Rdn. 4024 a). - OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 22 W 45/94
Selbständiges Beweisverfahren: Mehrere Beweisfragen bei nur teilweiser …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99
In einem solchen Fall kommt die Festsetzung verschiedener Streitwerte in Bezug auf die einzelnen Antragsgegner in Betracht (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1995, 586 ).
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
Kfz-Haftpflichtversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei bloßem Überschreiten der …
Es leuchtet ein, daß eine etwaige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit je nach Ausbauzustand und sonstigen Verkehrsverhältnissen als grob fahrlässig zu bewerten ist, so dass das Abstellen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung allein den Besonderheiten des einzelnen Falles nicht gerecht wird (vgl. auch OLG Köln r + s 1994, 443; OLG Koblenz OLGR 2000, 58 = Versicherungsrecht 2000 720; OLG Karlsruhe NZV 1994, 443). - OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04
Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts
Demgemäß ist der Streitwert im Verhältnis zu den einzelnen Antragsgegnern jeweils getrennt nach dem Wert der zu sichernden Ansprüche festzusetzen (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1999, 1522; KG, NJW-RR 2000, 1622; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 586 f.). - OLG Rostock, 14.09.2007 - 1 W 28/07
Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren bei Beteiligung mehrerer …
Es ist unumstritten, dass bei Beteiligung mehrerer Streitgenossen im selbständigen Beweisverfahren die Streitwerte für die außergerichtlichen Kosten entsprechend ihrer Beteiligung zuzuordnen und festzusetzen sind (OLG Rostock [7. Zivilsenat], OLGR Rostock 2004, 311; KG Berlin, KGR Berlin 2000, 397; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2000, 58; OLG Koblenz, BauR 2005, 1372).
- OLG Koblenz, 18.05.2005 - 8 W 296/05
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei mehreren Antragsgegnern
Da die Antragsteller diese Mängel nicht einer der Antragsgegnerinnen zugeordnet haben, sind insoweit beide Antragsgegnerinnen beteiligt (OLG Nürnberg MDR 1999, 1522). - OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 12 W 7/07
Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren
Fehlt es jedoch - wie hier - an einer entsprechenden Differenzierung, welcher Antragsgegner für welche Mängel verantwortlich sein soll, sind alle Antragsgegner unabhängig vom Ergebnis der Beweisaufnahme am gesamten Beweisverfahren beteiligt, sodass demgemäß für jeden der Streitwert des gesamten Verfahrens maßgebend ist (vgl. OLG Nürnberg MDR 1999, 1522). - OLG Rostock, 19.04.2004 - 7 W 88/03
Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren
Soweit das Landgericht in dem Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss vom 04.11.2003 auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 19.08.1999 (MDR 1999, 1522 = OLGR Nürnberg 2000, 58) abstellt, hält der Senat den dort zugrundeliegenden Sachverhalt mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht für vergleichbar. - OLG Koblenz, 24.01.2004 - 4 W 493/04
Ablehnung des Sachverständigen: Beschwerdewert
Demgemäß ist der Streitwert im Verhältnis zu den einzelnen Antragsgegnern jeweils getrennt nach dem Wert der zu sichernden Ansprüche festzusetzen (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1999, 1522; KG, NJW-RR 2000, 1622; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 586 f.). - OLG Brandenburg, 11.04.2005 - 11 VA 3/05
Akteneinsichtsbegehren des Gläubigers im Insolvenzverfahren ist kein rechtliches …
Nach diesen Grundsätzen ist auch das Akteneinsichtsbegehren des Gläubigers, der die Akteneinsicht lediglich deshalb begehrt, weil er einen Haftungsprozess gegen den Geschäftsführer vorbereiten will, kein rechtliches Interesse i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO (Entscheidung des Senates vom 10.08.2001, 11 VA 10/01, ZIP 2001, 1922; ZIP 2000, 1541; OLG Celle OLGR 2000, 58; bestätigt im Beschluss vom 05.09.2002, ZIP 2002, 2320;… ähnlich Ganter a.a.O., Rn. 65 und Wienberg in Hess, InsO, 2. Aufl., § 4 Rn. 74).
Rechtsprechung
OLG München, 18.11.1999 - 3 W 2986/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert; Vergleich; Forderungserlaß
- Judicialis
GKG § 25 Abs. 4
- rechtsportal.de
GKG § 25 Abs. 4
Gegenstandswert für einen Vergleich mit Forderungserlaß für einen Dritten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein - 2 O 1959/99
- OLG München, 18.11.1999 - 3 W 2986/99