Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 25.08.2005 | KG, 11.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.08.2005 - 16 U 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4719
OLG Frankfurt, 29.08.2005 - 16 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.08.2005 - 16 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. August 2005 - 16 U 11/05 (https://dejure.org/2005,4719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • streifler.de

    Einseitige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers sind keine anfechtbaren Rechtshandlungen des Schuldners nach § 133 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133
    Insolvenzanfechtung einseitiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers - Anfechtung der Leistung des Insolvenzschuldners nach begonnener Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von einseitigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers nach insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten; Anfechtbarkeit einer Leistung zur Abwendung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen durch den Insolvenzschuldner ; Handeln in Benachteiligungsabsicht als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2005 - 16 U 11/05
    An diese Rechtsprechung, die auch von der herrschenden Meinung in der Literatur geteilt wird, und der sich auch das Gericht anschließt, hält der BGH noch immer fest (BGH ZIP 2005, 494).

    Hat allerdings der Schuldner nur noch die Wahl, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung durch die bereits anwesende Vollziehungsperson zu dulden, ist jede Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Handeln ausgeschaltet, so dass es an einer willensgeleiteten Rechtshandlung des Schuldners wie sie § 133 InsO voraussetzt, fehlt (BGH ZIP 2005, 494 ff.).

    Entscheidend ist, ob der Schuldner noch frei in der Entscheidung ist, ob er die angeforderte Leistung erbringt oder verweigert (BGH ZIP 2005, 494 ff.).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2005 - 16 U 11/05
    Andererseits sind Leistungen des Schuldners, die dieser in Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht zur Abwendung der angekündigten Zwangsvollstreckung innerhalb oder außerhalb der ihm gesetzten Frist erbringt, nach § 133 InsO anfechtbar (BGHZ 155, 75).

    Vielmehr war die Zwangsvollstreckung bereits in die Wege geleitet, so dass die Voraussetzungen, die der BGH in BGHZ 155, 75 aufgestellt hat, nicht erfüllt sind.

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 258/02

    Anfechtung der Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten bei späterem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2005 - 16 U 11/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2900) ist eine einseitige Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers ohne eine damit im Zusammenhang stehende Rechtshandlung oder eine ihr gleichwertige Unterlassung des Schuldners nicht nach § 133 InsO anfechtbar.
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08

    Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung

    Akzeptiert die Bank die Kontobelastung, beruht die Zahlung auf der eigenverantwortlichen Verfügung des Schuldners über sein Konto und ist daher anfechtbar (BGH, Beschl. v. 19. Februar 2009 aaO Rn. 6; v. 6. Oktober 2009 - IX ZR 191/05, ZIP 2009, 2009, z. V. b. in BGHZ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 133 Rn. 9a; FK-InsO/Dauernheim, 5. Aufl. § 133 Rn. 6; Jaeger/Henckel, aaO § 133 Rn. 6; Henkel EWiR 2005, 901, 902; Kayser, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 876; Zeuner, aaO).

    Die fehlgeschlagene Zwangsvollstreckung in körperliche Gegenstände ist nur Anlass für Zahlungen unter Einsatz eines Bankguthabens, bei denen noch ein eigener Willensentschluss des Schuldners hinzutritt (so auch MünchKomm-InsO/Kirchhof aaO, FK-InsO/Dauernheim aaO; Henkel EWiR 2005, 901, 902; Kayser aaO).

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 7 U 155/07

    Insolvenzanfechtung: Lohn- und Umsatzsteuerzahlungen aus Bankdarlehen oder

    Eine Rechtshandlung des Schuldners liegt erst dann nicht mehr vor, wenn er nur noch die Wahl hat, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung durch die bereits anwesende Vollziehungsperson zu dulden (Senat ZinsO 2007, 40; BGH NJW 2005, 1121, 1123; OLG Frankfurt/Main OLGR 2006, 414, 415).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 42/06

    Insolvenzanfechtung: Zahlung infolge der Vollstreckungsankündigung als

    Eine Rechtshandlung des Schuldners liegt erst dann nicht mehr vor, wenn er nur noch die Wahl hat, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung durch die bereits anwesende Vollziehungsperson zu dulden (BGH NJW 2005, 1121, 1123; OLG Frankfurt/Main OLGR 2006, 414, 415).
  • LG Wiesbaden, 05.05.2011 - 9 O 416/10

    Anfechtbarkeit von Barzahlungen an den Gerichtsvollzieher im Rahmen eines

    Es ist aber anerkannten Rechts, daß einseitige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers keine anfechtbaren Rechtshandlungen des Schuldners im Sinne von § 133 InsO darstellen; nichts anderes gilt, wenn der Insolvenzschuldner nach begonnener Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher zur Abwendung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen leistet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2005 - 16 U 11/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.08.2005 - 6 U 4084/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8096
OLG München, 25.08.2005 - 6 U 4084/04 (https://dejure.org/2005,8096)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2005 - 6 U 4084/04 (https://dejure.org/2005,8096)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2005 - 6 U 4084/04 (https://dejure.org/2005,8096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige fristlose Kündigung des Franchisevertrages ohne vorangegangene Abmahnung; Abweichung von Regelungen des Franchisevertrages zum Nachteil des Franchisenehmers ; Schwerwiegender Vertragsverstoß bei Verwaltung eines treuhänderisch verwalteten gemeinsamen ...

  • Judicialis

    BGB § 314; ; BGB § 323

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 § 323
    Zur fristlosen Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisenehmer wegen eines schwerwiegenden Vertragsverstosses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung des Franchisevertrags wegen Vertragsbruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.08.2007 - X R 59/04

    Erfolgsneutrale Bilanzierung von zum Bilanzstichtag noch nicht wieder

    Mit dieser Einordnung sieht sich der angerufene Senat im Einklang mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 25. August 2005 6 U 4084/04, OLGReport 2006, 414, unter II.C.1.) und dem Schrifttum (Giesler in Giesler/Nauschütt, Franchiserecht, Handbuch für die anwaltliche und gerichtliche Praxis, 2002, § 5 Rz 126, 135; Sistermann in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, 2003, § 28 Rz 9).
  • OLG Hamburg, 27.03.2009 - 11 U 258/05
    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis so schwerwiegend gestört ist, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt erscheint (vgl. OLG München, Urteil vom 25. August 2005, 6 U 4084/04, DB 2006, 554).
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Rechtsprechung
   KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1787
KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05 (https://dejure.org/2006,1787)
KG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 16 VA 5/05 (https://dejure.org/2006,1787)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 16 VA 5/05 (https://dejure.org/2006,1787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme in die Liste der zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Rechtsanwälte; Abgrenzung zwischen Justizverwaltungshandeln und spruchrichterlicher Tätigkeit; Vergabemonopol des Staates; Gewährleistung der Chancengleichheit für alle Bewerber; Anforderungen an ...

  • zvi-online.de

    InsO § 56; GG Art. 12; EGGVG §§ 23 ff.
    Fehlerhafte Ermessensausübung bei Nichtaufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter wegen falsch beantworteter Fachfrage

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 56 InsO, § 23 GVGEG
    Aufnahme in Insolvenzverwalterliste

  • Judicialis

    GG Art. 12 I; ; InsO § 56; ; EGGVG §§ 23 ff

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff
    Anfechtbarkeit der Entscheidung, einen Interessenten nicht in die Vorauswahlliste der grundsätzlich bereiten und geeigneten Insolvenzverwalter aufzunehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 294
  • AnwBl 2006, 421
  • Rpfleger 2006, 429
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm (47 ff) 15 VA 11/04 vom 14. Oktober 2004 gegen die Verfassungsbeschwerde eingelegt ist (85: 1 BvR 2530/04), und die Entscheidung des OLG Celle (16 VA 3/05 vom 1.6.05, ZIP 2005, 1288) stehen nicht entgegen, weil es dort um die Bestellung eines Insolvenzverwalters im konkreten Einzelfall (§§ 27 I 2, 56 InsO) bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging und nicht um die Aufnahme in die Vorauswahlliste.
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 3. August 2004 1 BvR135/00, 1086/01 (ZIP 2004, 1649 ff) ist die Entschließung über die Aufnahme eines Bewerbers in die Liste derjenigen Anwälte, aus .
  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 15 VA 11/04

    Zur Auswahlentscheidung der Person des Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm (47 ff) 15 VA 11/04 vom 14. Oktober 2004 gegen die Verfassungsbeschwerde eingelegt ist (85: 1 BvR 2530/04), und die Entscheidung des OLG Celle (16 VA 3/05 vom 1.6.05, ZIP 2005, 1288) stehen nicht entgegen, weil es dort um die Bestellung eines Insolvenzverwalters im konkreten Einzelfall (§§ 27 I 2, 56 InsO) bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging und nicht um die Aufnahme in die Vorauswahlliste.
  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Der Senat folgt der Auffassung der Oberlandesgerichte München (9 VA 4-6/04 v. 7.12.04, ZIP 2005, 670), Schleswig (12 VA 3/04 vom 28. Februar 2005, NJW 2005, 1664 f), Koblenz (12 VA 1/04 vom 12. Mai 2005 ZIP 2005, 1283), dazu auch Wieland ZIP 2005, 233, 238 (Verfassungsrechtliche fragen der Auswahl des Insolvenzverwalters, mwN) dass der Rechtsweg entsprechend § 23 EGGVG als sachnächste und effektivste gerichtliche Überprüfung eröffnet ist.
  • OLG Celle, 01.06.2005 - 16 VA 3/05

    Ernennung eines Insolvenzverwalters in einem Eröffnungsbeschluss als

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm (47 ff) 15 VA 11/04 vom 14. Oktober 2004 gegen die Verfassungsbeschwerde eingelegt ist (85: 1 BvR 2530/04), und die Entscheidung des OLG Celle (16 VA 3/05 vom 1.6.05, ZIP 2005, 1288) stehen nicht entgegen, weil es dort um die Bestellung eines Insolvenzverwalters im konkreten Einzelfall (§§ 27 I 2, 56 InsO) bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging und nicht um die Aufnahme in die Vorauswahlliste.
  • OLG Schleswig, 28.02.2005 - 12 VA 3/04

    Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Der Senat folgt der Auffassung der Oberlandesgerichte München (9 VA 4-6/04 v. 7.12.04, ZIP 2005, 670), Schleswig (12 VA 3/04 vom 28. Februar 2005, NJW 2005, 1664 f), Koblenz (12 VA 1/04 vom 12. Mai 2005 ZIP 2005, 1283), dazu auch Wieland ZIP 2005, 233, 238 (Verfassungsrechtliche fragen der Auswahl des Insolvenzverwalters, mwN) dass der Rechtsweg entsprechend § 23 EGGVG als sachnächste und effektivste gerichtliche Überprüfung eröffnet ist.
  • OLG München, 07.12.2004 - 9 VA 4/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Rechtsanwalts als Konkursverwalter bzw.

    Auszug aus KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
    Der Senat folgt der Auffassung der Oberlandesgerichte München (9 VA 4-6/04 v. 7.12.04, ZIP 2005, 670), Schleswig (12 VA 3/04 vom 28. Februar 2005, NJW 2005, 1664 f), Koblenz (12 VA 1/04 vom 12. Mai 2005 ZIP 2005, 1283), dazu auch Wieland ZIP 2005, 233, 238 (Verfassungsrechtliche fragen der Auswahl des Insolvenzverwalters, mwN) dass der Rechtsweg entsprechend § 23 EGGVG als sachnächste und effektivste gerichtliche Überprüfung eröffnet ist.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 20 VA 11/05

    Bestellung als Insolvenzverwalter: Verfahren auf gerichtliche Entscheidung bei

    Dass sich der Antrag gegen die Justizbehörde bzw. den Rechtsträger - hier: das Land Hessen - zu richten hat, entspricht für das Vorauswahlverfahren betreffende Anträge auf gerichtliche Entscheidung verbreiteter obergerichtlicher Auffassung (vgl. etwa KG ZIP 2006, 294; OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137, mit zust. Anmerkung von Holzer in ZIP 2006, 2208; vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21).

    Aus dieser Überlegung heraus ist der Rechtsweg nach § 23 EGGVG als sachnächste und effektivste gerichtliche Überprüfung als eröffnet angesehen worden (vgl. etwa KG ZIP 2006, 294 mit vielfältigen weiteren Nachweisen).

    Das beanstandete Vorauswahlverfahren als Justizverwaltungshandeln sei damit aber der Justizbehörde zuzurechnen (KG ZIP 2006, 294; OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137, mit zust. Anmerkung von Holzer in ZIP 2006, 2208; vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21).

    Das dem Richter zugebilligte Auswahlermessen bezieht sich mithin nicht lediglich auf die konkrete Auswahlentscheidung für ein bestimmtes Verfahren, sondern auch auf die Entscheidungen im Rahmen des Vorauswahlverfahrens (vgl. OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; KG ZIP 2006, 294; OLG Köln NZI 2007, 105), etwa bei Erstellung der Vorauswahlliste.

    Für die hier maßgebliche Frage besagt dies allein allerdings nichts; eine lediglich entsprechende Anwendung des § 23 EGGVG nimmt auch das Kammergericht in seiner oben zitierten Entscheidung an (ZIP 2006, 294), zieht daraus aber andere verfahrensrechtliche und inhaltliche Folgerungen als das Oberlandesgericht Köln.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 9/06

    Auswahlverfahren des Gerichtes zur Bestellung eines Insolvenzverwalters

    Sowohl für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potenzieller Insolvenzverwalter (vgl. KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283) als auch für die Überprüfung von Entscheidungen über die Bestellung zum Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet.

    Wenn die Justizverwaltung die Vorauswahl und die Festlegung der dafür maßgebenden Kriterien den Insolvenzrichtern überlässt, so entlässt diese Delegation die Justizverwaltung nicht aus ihrer Verantwortung, ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln, also eine sachgerechte und verfassungsrechtlichen Maßstäben genügende Vorauswahl, sicherzustellen (vgl. KG ZIP 2006, 294).

    Wenn die Justizverwaltung auf diese Weise die Vorauswahl und die Festlegung der dafür maßgebenden Kriterien den Insolvenzrichtern überlässt, so entfällt durch diese "Delegation" nicht die Verantwortung, ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln, also eine sachgerechte und verfassungsrechtlichen Maßstäben genügende Vorauswahl, sicherzustellen (vgl. KG ZIP 2006, 294).

  • BGH, 16.05.2007 - IV AR (VZ) 5/07

    Vertretung des Landes Hessen in einem Rechtsstreit betreffend die Aufnahme eines

    b) Es entspricht einhelliger Auffassung, dass der Begriff der Justizbehörde im funktionellen Sinne zu verstehen ist, wenn es darum geht, ob die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen worden ist, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem der in § 23 EGGVG genannten Rechtsgebiete zugewiesen ist (vgl. BGHZ 105, 395, 399; Dresden OLGR 2004, 394; OLG Koblenz ZInsO 2005, 718; SchlHOLG NJW 2005, 1664; OLG Stuttgart ZIP 2006, 342; HansOLG ZInsO 2005, 1170; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZVI 2005, 318; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Hamm Rpfleger 1974, 228; OLG Düsseldorf aaO und ZIP 2006, 2137; Löwe/Rosenberg/Böttcher, StPO 25. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 2; Karlsruher Kommentar zur StPO/Schoreit, 5. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 10 f.; Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 13/14).
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