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   RG, 14.05.1914 - III 140/14   

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RG, 14.05.1914 - III 140/14 (https://dejure.org/1914,262)
RG, Entscheidung vom 14.05.1914 - III 140/14 (https://dejure.org/1914,262)
RG, Entscheidung vom 14. Mai 1914 - III 140/14 (https://dejure.org/1914,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist das Gewähren, Versprechen und Geben von sog. Korkengeld an Kellner, um sie dahin zu beeinflussen, daß sie den Gästen bei Bestellungen von Schaumwein eine bestimmte Marke empfehlen, nach § 12 UnlWG. strafbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 48, 291
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Die Ansicht, § 12 UWG richte sich nicht gegen pflichtwidriges Verhalten des Bestochenen gegenüber dem Geschäftsherrn, sondern wolle die Mitbewerber gegen bestimmte Formen des unlauteren Wettbewerbs schützen (RGSt 47, 183, 185; 48, 291, 295; 58, 429; 66, 81, 82; RG JW 1935, 363, 365 f.; Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 12 UVG Rdn. 12; Reimer/v. Gamm a.a.O. § 12 UVG Rdn. 9; differenzierter: BGH GRUR 1968, 587, 589; v. Godin, Wettbewerbsrecht 2. Aufl. § 12 UVG Anm. 1; Ebermayer a.a.O. § 12 UVG Anm. 2), stellt eine Kurzformel zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unlauteres Verhalten" dar, die für diesen Zweck im Ergebnis brauchbar sein mag, in der Einengung des Schutzzwecks jedoch weder mit der Entstehungsgeschichte noch mit dem Ziel der Vorschrift vereinbar ist.

    Nach ihrer Auffassung sollte für eine Bestrafung nicht zu fordern sein, daß ein unlauteres Verhalten gegenüber dem Geschäftsherrn "in allen Fällen" vorliege; Strafbarkeit sollte vielmehr "auch dann" gegeben sein, "wenn die Handlungsweise gegenüber einem Mitbewerber den Stempel der Unlauterkeit oder Unredlichkeit trage" (vgl. zur Entstehungsgeschichte im einzelnen RGSt 48, 291, 294 f. und RG JW 1921, 338).

    Wenn demgemäß das Tatbestandsmerkmal des unlauteren Handelns zutreffend dahin ausgelegt wird, es "genüge", wenn sich das Verhalten den Mitbewerbern gegenüber als unlauter oder unredlich darstellt (RGSt 48, 291, 295; RG JW 1921, 338, 339), es komme "weniger" auf eine Pflichtwidrigkeit gegen den Geschäftsherrn an (RGSt 47, 183, 185; 58, 429; RG HRR 1940 Nr. 1222; Fuhrmann a.a.O. § 12 UWG Anm. 2 h cc), so bedeutet das nicht, daß der Geschäftsherr nicht als Träger des geschützten Rechtsguts in Frage kommt, sondern es besagt lediglich, daß die Strafbarkeit nicht davon abhängt, ob er Verletzter ist.

    Diese Auffassung entspricht dem Ziel des § 12, UWG, im öffentlichen Interesse das "Schmiergeldunwesen in jeder Form" zu bekämpfen (RGSt 48, 291, 297; BGHSt 10, 358, 367) [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57].

  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich:

    Mithin ging es nicht darum, ob das Einverständnis der Gesamtheit der Anteilseigner mit Blick auf die zugleich geschützte Wettbewerbsgleichheit als Allgemeinrechtsgut die Strafbarkeit bereits auf Tatbestandsebene ausschließt (vgl. Corsten/Reichling, NJW 2021, 3608; Pelz, jurisPRcompl 6/2021 Anm. 2 unter C.), sondern darum, dass das Handeln des einen Anteilseigners den anderen infolge deren Zustimmung zuzurechnen ist und damit die Gesamtheit der Anteilseigner handelte (vgl. Brand, GmbHR 2021, 1340, 1341; überholt insoweit RG, Urteil vom 14. Mai 1914 - III 140/14, RGSt 48, 291, 295 f. ("Korkengeldfall")).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ergibt sich, daß der Gesetzgeber das Schmiergelderunwesen in jeder Form beseitigen wollte (RGSt 48, 291 [293 ff]).

    Ferner gelten hier die gleichen Grundsätze wie zu §§ 331, 332, 333 StGB, denen § 12 UWG nachgebildet ist (RGSt 48, 291 [297 a.E.]).

  • OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 59/98

    Unternehmensberatung; Unternehmensberatervertrag; Beratung; Firma; Lieferant;

    Ziel des § 12 UWG (jetzt: § 299 StGB) ist es, im öffentlichen Interesse das "Schmiergeldunwesen in jeder Form" zu bekämpfen (BGH NJW 1983, 1919; BGHSt 10, 558 = NJW 1957, 1604; RGSt 48, 291).
  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 39/69
    In der Rechtsprechung ist für den ähnlichen Fall, daß ein Hersteller Angestellten eines Händlers Prämien für die von diesen erzielten Umsätze verspricht und gewährt, anerkannt worden, daß ein solches Verhalten gegen § 1 bzw. § 12 UWG verstößt (RG JW 1938, 883; RGSt 48, 291 - Korkengeld; vgl. auch Hiersemann, WRP 1964, 222; Greifelt, Der Wettbewerb 1965 Heft I S . 2; Leo, WRP 1966 153; a.A. von Harder, GRUR 1967, 182).
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 100/72

    Freistellung von Barrabatten vom Zugabeverbot - Zulässigkeit von sog.

    Schon das Landgericht hatte ausgeführt, daß die Gastwirte durch die von der Beklagten gebotenen Geldzuwendungen dazu verleitet werden könnten, ihre Kunden einseitig unter Vernachlässigung sachlicher Gesichtspunkte zu beraten und zu bedienen, und hat auf die Rechtsprechung betreffend die Gewährung von Verkäuferprämien durch den Hersteller hingewiesen (vgl. RG GRUR 1938, 619 - Herdweiß; RGSt 48, 291 - Korkengeld; BGH GRUR 1971, 223 - Clix-Mann).
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