Rechtsprechung
RG, 25.03.1926 - II 81/26 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1926,630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist eine mehrmalige Unterbrechung der Hauptverhandlung auf Grund des § 229 StPO. unzulässig? 2. Umfaßt der Ausschluß der Öffentlichkeit "für die Dauer der Vernehmung" eines Zeugen auch die demnächst dem Angeklagten nach § 247 Abs. 1 StPO. zu machende Mitteilung? 3. Wann ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 163
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Das Reichsgericht hat für das frühere Recht, das bei den "erfolgsqualifizierten" Tatbeständen die bloße Verursachung der straferschwerenden Folge genügen ließ, angenommen, daß § 178 StGB mit vorsätzlicher Tötung (RG JW 1933, 2059) und Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) mit Mord (RGSt 60, 163, 165; 63, 101, 105)tateinheitlich zusammentreffen kann. - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
In diesen Grenzen darf eine Hauptverhandlung mehrmals unterbrochen werden (RGSt 60, 163). - BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68
Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …
Ebensowenig ist es von Bedeutung, daß das Schwurgericht mehrere Unterbrechungen der Verhandlung vornahm, nachdem in einzelnen Terminen nur kurz verhandelt worden war (RGSt 60, 163).
- BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61 Das Gesetz geht davon aus, daß bei Unterbrechungen im Rahmen dieser Frist der lebendige Eindruck der mündlichen Verhandlung nicht leidet und die Zuverlässigkeit der Erinnerung der Richter (RGSt 57, 266; RGSt 60, 163) nicht beeinträchtigt wird.
- BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auch diese Beanstandung würde erfolglos geblieben sein (vgl RGSt 60, 163, 164). - BGH, 15.12.2015 - 4 StR 501/15
Statthaftigkeit einer Revision
Hinsichtlich der Rüge, das Landgericht habe gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz verstoßen, weist der Senat ergänzend auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93 (NStZ 1994, 354) und das Urteil des Reichsgerichts vom 25. März 1926 - II 81/26 (RGSt 60, 163, 164) hin. - BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Deswegen ist auch die im Zusammenhang damit gerügte wiedeerholte Unterbrechung der Haupttverhandlung, zum Teil auf die volle Dauer der Frist des § 229 StPO , nicht zu beanstanden, erst recht nicht für sich allein (RGSt 60, 163, 164; BGH 1 StR 42/55 vom 21. Juni 1955).
- BGH, 02.04.1954 - 2 StR 57/54
Rechtsmittel
Später hat das Reichsgericht auch für Fälle der vorliegenden Art vollendeten Raub angenommen (RGSt 60, 51; 60, 163, 165; 63, 105; 66, 394). - BGH, 12.02.1965 - 4 StR 346/64
Verletzung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts durch die Zuteilung …
Der Revision ist zuzustimmen, daß die mehrmalige Unterbrechung nach Möglichkeit vermieden werden soll, sie ist aber nicht etwa "nicht vereinbar" mit § 229 StPO (RGSt 60, 163, 164). - BGH, 07.12.1954 - 2 StR 34/54
Rechtsmittel
Das Schwurgericht hat deshalb ersichtlich die Öffentlichkeit für den Verfahrensabschnitt anlässlich der Vernehmung der Zeugin P. ausschliessen wollen (vgl. RGSt 43, 367; 60, 163).