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   RG, 26.10.1931 - VIII 117/31   

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https://dejure.org/1931,433
RG, 26.10.1931 - VIII 117/31 (https://dejure.org/1931,433)
RG, Entscheidung vom 26.10.1931 - VIII 117/31 (https://dejure.org/1931,433)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1931 - VIII 117/31 (https://dejure.org/1931,433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine durch Konkurseröffnung aufgelöste Gesellschaft mbH. nach Beendigung des Konkursverfahrens durch Ausschüttung der Masse noch parteifähig? 2. Kann der Konkursverwalter über eine unübertragbar auf den Betrieb des Gemeinschuldners gestellte Lizenz dadurch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 91
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Wenn sich nach der Löschung herausstellt, daß doch noch Gesellschaftsvermögen vorhanden oder ein Anspruch geltend zu machen ist, so ist die Liquidation noch nicht beendet, die Firma in Wahrheit noch nicht erloschen (RG JW 1926, 1432 Nr. 1; RGZ 134, 91, 94; BGH LM GmbHG § 74 Nr. 1; BGH RzW 1973, 350).
  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 23. Oktober 1958 - II ZR 127/57 - der Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 134, 91, 94) angeschlossen, daß es für den Portbestand der Rechtsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft genügt, wenn der Zusammenschluß noch ernstlich Rechte für sich in Anspruch nimmt.
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Die der Schuldnerin aus dem gemäß § 108 InsO fortdauernden Pacht- und Ausbeutungsverhältnis (zu dessen rechtlicher Einordnung vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1984 - V ZR 189/83, NJW 1985, 1025 m.w.N.) zustehenden Nutzungsrechte sind nicht übertragbar (RGZ 134, 91, 96; MünchKomm-BGB/Roth, 4. Aufl. § 399 Rn. 24) und damit gemäß § 851 Abs. 1, § 857 Abs. 3 ZPO nur insoweit pfändbar, als ihre Ausübung einem anderen überlassen werden kann.
  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57

    Rechtsmittel

    In diesem Zusammenhang sei ferner auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 134, 91 (94) hingewiesen, die eine aufgelöste Aktiengesellschaft für das von der Verteilung nicht erfaßte Vermögen für fortbestehend erklärt.
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 127/57

    Rechts- und Parteifähigkeit einer im Register gelöschten Genossenschaft

    Das Reichsgericht (RGZ 134, 91, 94) hat für die Kapitalgesellschaften den Standpunkt vertreten, daß es für den Fortbestand der Rechts- und Parteifähigkeit genüge, daß die Gesellschaft nach Verteilung oder Verlust ihres Vermögens noch ein Recht ernstlich für sich in Anspruch nehme; ergebe die auch zur Entscheidung über die Parteifähigkeit notwendige Sachprüfung, daß das Recht nicht bestehe, so sei der Rechtsstreit durch Sachurteil und nicht durch Prozeßurteil zu erledigen.
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 42/77

    Kündigung eines Finanzierungs-Leasingsvertrages nach § 19 Konkursordnung ( KO )

    Dies rechtfertigt es, § 19 KO nicht nur auf reine Mietverträge anzuwenden, sondern unter Umständen auch auf Verträge eigener Art oder auf solche, die Elemente mehrerer Vertragstypen enthalten (insoweit grundsätzlich allgemeine Meinung, vgl. Mentzel/Kuhn, KO 8. Aufl. § 19 Anm. 1-3 mit Hinweis auf verschiedenartige, in der Judikatur als Mietverträge behandelte Vereinbarungen, z.B. den einem patentrechtlichen, nicht ausschließlichen Lizenzvertrag ähnlichen Filmverwertungsvertrag - RGZ 134, 91 ff - oder den Vertrag eines Kunden mit einer Bank über die Überlassung eines Stahlkammerfaches - RGZ 141, 99 ff).
  • BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79

    Keine Löschung der Firma einer GmbH während des Konkurses

    Diese wird während der Dauer des Konkurses durch das Konkursverfahren verdrängt (KG JW 1936, 335; OLG Köln NJW 1959, 198 ; Hachenburg Anm. 1, Baumbach- Hueck Anm. 1 A, je zu § 66 GmbHG ), schließt sich jedoch regelmäßig an, sofern nach Beendigung des Konkursverfahrens noch verteilbares - konkursfreies - Gesellschaftsvermögen vorhanden ist ( RGZ 134, 91 /94 = RG JW 1932, 1832/1833; BayObLG OLGE 28, 365/366; Baumbach- Hueck § 60 GmbHG Anm. 5 A; Scholz GmbHG 4. Aufl. § 63 Rdnr. 4 a); die durch das Konkursverfahren eingeleitete Auflösung der GmbH ist dann bis zur Verteilung des restlichen Vermögens durch Liquidatoren weiterzuführen (Hachenburg § 63 GmbHG Anm. 19; Sudhoff Rechte und Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH 9. Aufl. S. 69).

    Nur wenn bei Konkursbeendigung überhaupt kein verteilbares Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, was im Falle der Aufhebung nach Schlußverteilung ( § 163 KO ) oder Einstellung mangels Masse ( § 204 KO ) in aller Regel angenommen werden kann, erlischt die Gesellschaft ohne weiteres ( RGZ 134, 91 /94; OLG Stuttgart NJW 1969, 1493 ; Baumbach- Hueck § 60 GmbHG Anm. 8 B; Scholz § 63 GmbHG Rdnr. 20; Hofmann GmbH-Rdsch 1976, 258/267 mit Nachw.).

  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 11/80

    Konkursfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

    Die juristischen Personen des Privatrechts bestehen jedoch auch nach beendetem Konkurs fort, wenn noch verteilbares Vermögen vorhanden ist oder wenn der Zusammenschluß noch ernstlich Rente für sich in Anspruch nimmt (RGZ 134, 91, 94; BGHZ 28, 355, 356; Böhle-Stamschräder/Kilger, aaO, Anm 6 zu § 207 ; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO , 9. Aufl 1979, RdNr 4 zu § 25 ).
  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 19/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Umlagepflicht zum Konkursausfallgeld

    Die juristischen Personen des Privatrechts bestehen jedoch auch nach beendetem Konkurs fort, wenn noch verteilbares Vermögen vorhanden ist oder wenn der Zusammenschluß noch ernstlich Rechte für sich in Anspruch nimmt (RGZ 134, 91, 94; BGHZ 28, 355, 356; Böhle-Stamschräder-Kilger, aaO, Anm 6 zu § 207 ; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO , 9. Aufl 1979, RdNr. 4 zu § 25).
  • OLG Frankfurt, 15.07.1982 - 20 W 797/81

    Eintragung des Erlöschens einer GmbH von Amts wegen

    Die GmbH besteht weiter, solange verteilbares Vermögen vorhanden ist, wobei ein einziger Anspruch genügt ( RGZ 134, 91, 94; Baumbach/ Hueck, 15. Aufl. 1970, Übersicht vor § 60 GmbHG , Anm. 1 8).
  • OLG Frankfurt, 20.07.1989 - 3 U 170/86

    Klage auf Zahlung von Werklohn und Vertragsstrafe; Zulässigkeit der Vereinbarung

  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

  • BFH, 29.09.1987 - VII R 140/83

    Rechtswidrigkeit der Pfändung der Rechte aus einem Jagdpachtvertrag -

  • BGH, 15.01.1959 - VII ZR 28/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1955 - 4 StR 492/54
  • BAG, 03.09.1975 - 2 AZR 307/74
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