Rechtsprechung
OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner; Antragsschuldner; Gerichtliche Kostenentscheidung; Gesamtschuldnerhaftung; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Innenverhältnis; Anteiliger Ausgleich ; Verfahrensgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1095
- Rpfleger 1992, 297
Wird zitiert von ... (8)
- OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den …
Nach altem Recht (vor Inkrafttreten der Neuregelung ab 01.07.1998) war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so daß beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interesseschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).Der Senat selbst hat seinen Standpunkt für das Amtsverfahren des FGG bekräftigt (JurBüro 1992; 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98
Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 16.12.1998 - 3 W 234/98
Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers
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- OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96
Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf …
Das gilt in diesem Fall nicht nur für die gerichtlichen Gebühren, sondern auch für die gerichtlichen Auslagen, zu denen nach § 137 Nr. 6 KostO insbesondere die Sachverständigenentschädigung zählt (vgl. im einzelnen Beschluß des Senats vom 31.01.1990 FamRZ 1990, 900 = Nds.Rpfl 1990, 174; zuletzt OLG Nürnberg Rpfl 1994, 228 und OLG Rostock FamRZ 1994, 252 [OLG Rostock 15.03.1993 - 3 WF 22/93] ; a.A. zuletzt OLG München FamRZ 1992, 1095 [OLG München 27.02.1992 - 11 WF 521/92] und BayObLGE 1994, 1). - OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00
Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung
Im Falle dieser gesamtschuldnerischen Haftung als Interessenschuldner wird eine entsprechende Anwendung des 5 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig abgelehnt (…vgl. etwa Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 5 Rdnr. 4;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 58 GKG Rdnr. 23; Lappe, Anm. zu "Kostenrechtsprechung zu § 5 KostO Nr. 4"; OLG Frankfurt, RPfleger 1989, 40; OLG München, RPfleger 1992, 297 und OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1367 und JurBüro 1998, 368; Beschluß des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 1. Dezember 1999 - 2 WF 118/99 -). - OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines …
Der Senat tritt der in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreiteten Auffassung bei, die Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO beziehe sich nur auf die Verfahrensgebühr und gelte für gerichtliche Auslagen nicht (BayObLG, RPfleger 1994, 386, 387; KG, RPfleger 1985, 256; OLG Zweibrücken, JurBüro 1988, 1705; OLG München, RPfleger 1992, 297, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB
Denn für die Frage, wer Interessenschuldner ist, kann es weder darauf ankommen, ob der Betreffende Antragsteller oder Antragsgegner des Verfahrens ist, noch darauf, wie das Verfahren geendet hat (OLG Celle JurBüro 1990, 370/371; OLG München Rpfleger 1992, 297 ; OLG Koblenz JurBüro 1995, 211 ). - OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02 Nach altem Recht vor Inkrafttreten der Neuregelungen ab 01.07.1998 war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so dass beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interessenschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = FamRZ 1992, 1095).
Rechtsprechung
BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 124 VIII 419/85
- LG München I, 22.12.1988 - 13 T 17428/88
- BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89
- BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 856 (Ls.)
- Rpfleger 1992, 297
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89
Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die …
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Die die Beschwerde der Beteiligten zu 1) zurückweisende Entscheidung des Landgerichts vom 22.12.1988 hob der Senat mit Beschluss vom 24.5.1989 (= BayObLGZ 1989, 169) auf; er verwies die Sache an das Landgericht zurück.bb) Schon im Beschluss vom 24.5.1989 (BayObLGZ 1989, 169/173) hat der Senat darauf hingewiesen, dass für den Berufsvormund/-pfleger bei vermögendem Mündel oder Pflegling der Zeitaufwand und die anteiligen Bürounkosten die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung bilden und dass hierdurch das Ermessen eingeschränkt ist.
Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24.5.1989 (BayObLGZ 1989, 169/175) hingewiesen.
- BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88
Vergütung eines Berufsvormunds
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Im Rahmen von § 1836 BGB hat das Landgericht auf die Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133) hingewiesen, wonach bei einem vermögenden Mündel der Büro- und Zeitaufwand des Berufspflegers im Rahmen der Vergütungsbemessung den Mindestbetrag darstellt, dass also insoweit das eingeräumte Ermessen eingeschränkt ist.Für diesen Bereich hat der Senat ausgesprochen, dass der aus Zeitaufwand und anteiligen Bürokosten sich ergebende Betrag die Untergrenze der Vergütung darstellt (BayObLGZ 1988, 275).
- BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Zu berücksichtigen ist ferner, dass hier die notwendige Einarbeitungszeit des Pflegers mit enthalten ist, auch wenn sich deren Umfang dadurch gemindert haben kann, dass Kenntnisse aus gesondert abgerechneten Anwaltstätigkeiten verwertet werden konnten (vgl. BayObLGZ 1990, 184).Da schon die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung den vom Amtsgericht festgesetzten Betrag erreicht und der Pfleger gegen die Entscheidung des Amtsgerichts keine Beschwerde eingelegt hat, ist nicht mehr zu erörtern, ob Umstände vorliegen, die eine Erhöhung rechtfertigen könnten (vgl. BayObLGZ 1990, 184/188).
- OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 9 W 87/99
Vergütung des Konkursverwalters bei Vornahme von Untreuehandlungen
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
a) Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Vergütung dem Grunde nach liegen vor; dies bedarf im Hinblick darauf, dass der ehemalige Pfleger als Berufspfleger anzusehen ist, keiner weiteren Ausführungen (vgl. zu den Voraussetzungen insoweit BayObLGZ 1991, 272/273). - BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Es kann hierbei aufgrund des gesamten Vorbringens der Beteiligten und des Ermittlungsergebnisses eine selbständige, von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BGHZ 35, 135/142 f.). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
a) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 251 ) betrifft den Fall eines mittellosen Mündels. - BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
Auszug aus BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
Im Rahmen von § 1836 BGB hat das Landgericht auf die Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133) hingewiesen, wonach bei einem vermögenden Mündel der Büro- und Zeitaufwand des Berufspflegers im Rahmen der Vergütungsbemessung den Mindestbetrag darstellt, dass also insoweit das eingeräumte Ermessen eingeschränkt ist.
- BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
bb) Das Amt des Nachlasspflegers ist zwar grundsätzlich unentgeltlich zu führen (§ 1960 Abs. 2 , § 1915 Abs. 1 , § 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB ), jedoch kann ihm eine angemessene Vergütung bewilligt werden, wenn das verwaltete Vermögen sowie Umfang und Bedeutung der Geschäfte es rechtfertigen (§ 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ;… die seit 1.1.1992 geltende Regelung des § 1836 Abs. 2 BGB n.F. - vgl. hierzu Soergel/Stein BGB 12. Aufl. § 1960 Rn. 42 - hat schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil die Pflegschaft vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes endete; vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 297/298).Bei der Ermittlung des Stundensatzes sind alle in der Kanzlei des Rechtsanwalts anfallenden Bürounkosten einschließlich der Personalkosten und der Mehrwertsteuer zu berücksichtigen (BayObLG Rpfleger 1992, 297/298 m.w.Nachw.).
- KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96
Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter …
Der sich aus den genannten Positionen errechnende Betrag bildet die Untergrenze der festzusetzenden Vergütung (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1992, 151/154; BayObLG Rpfleger 1992 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333;… Knittel, a. a. O., 1836 Nr. 14;… Barth/Wagenitz, a. a. O., S. 74), jedenfalls solange und soweit das Vermögen des Betreuten nicht unzureichend ist (BayObLGZ 1990, 130/133; 1992, 151/156).Das Ermessen der Tatsacheninstanzen ist insoweit eingeschränkt (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133; 1992, 151/154; Rpfleger 1992, 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; sinngemäß wohl auch OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).
- BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92
Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers
Ebenso hat der Senat im Beschluss vom 27.2.1992 (BReg. 3 Z 164/91) einen Stundensatz von etwas über 200,-- DM für die Anwaltsstunde einschließlich Bürokosten und Mehrwertsteuer als angemessen im Sinn von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen. - BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95
Bemessung der Betreuervergütung
Der vom Landgericht im vorliegenden Fall zugebilligte Stundensatz liegt im Rahmen des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessens (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 297 : knapp 200 DM; Plötz Rpfleger 1991, 355: 180 DM). - LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94 Der beantragte Stundensatz liegt zwar weit unter den Sätzen, die nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bei anwaltlichen Berufsbetreuern als im Rahmen des dem Gericht zustehenden Ermessens liegend anzusehen sind (RPfleger 1992, 297 und 519).
Rechtsprechung
BayObLG, 27.02.1992 - 3Z BR 164/91 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Vergütung Berufspflegers bei vermögendem Betroffenen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836 Abs. 1
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 297