Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.04.1994

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3785
OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94 (https://dejure.org/1994,3785)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.1994 - 2 W 52/94 (https://dejure.org/1994,3785)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94 (https://dejure.org/1994,3785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1090 1093
    Eintragungsfähigkeit von bloßen Nebenleistungen zu einem dinglichen Wohnrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 9 T 50/94
  • OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1359
  • DNotZ 1994, 895
  • Rpfleger 1995, 13
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits anerkannt, daß die Übernahme der vom Landgericht angeführten Kosten durch den Eigentümer nicht die Begründung von Hauptpflichten des Eigentümers darstellt, sondern daß es sich lediglich um Nebenpflichten des Eigentümers handelt, nämlich die nähere und notwendige Ausgestaltung der Hauptpflicht, die Ausübung des Wohnungsrechts durch den Berechtigten zu dulden (BayObLGZ 1980, 176, 179 f. = RPfl. 1980, 385 f. = DNotZ 1981, 124 ff.; OLG Köln, MittRhNotK 1986, 264, 265; 1992, 46, 47, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/19

    Vertragliche Vereinbarung über die Auferlegung von Kosten als dinglicher Inhalt

    Die Kostenregelung dient nur der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, stellt aber keine unzulässige Begründung einer Hauptpflicht des Eigentümers zu positivem Tun dar (Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1093 Rn. 46; OLG Köln a.a.O.; Keller/Munzig a.a.O. § 6 Rn. 162; Amann in DNotZ 1989, 534, 545; Krauß, Vermögensnachfolge in der Praxis, 5. Auflage, Kapitel 4 Rn. 1588, mit der Beschwerde auszugsweise vorgelegt).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20

    Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des

    Die Kostenregelung dient nur der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, stellt aber keine unzulässige Begründung einer Hauptpflicht des Eigentümers zu positivem Tun dar (Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1093 Rn. 46; OLG Köln a.a.O.; Keller/Munzig a.a.O. § 6 Rn. 162; Amann in DNotZ 1989, 534, 545; Krauß, Vermögensnachfolge in der Praxis, 5. Auflage, Kapitel 4 Rn. 1588, mit der Beschwerde auszugsweise vorgelegt).
  • OLG Hamm, 15.08.2013 - 15 W 105/12

    Zulässiger Inhalt eines Wohnungsrechts an einer Eigentumswohnung

    Außerdem beinhaltet die Regelung eine Übernahme aller nicht ausdrücklich aufgeführten Betriebskosten durch den Eigentümer, was als Nebenleistung des Eigentümers dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts sein kann (Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 1994, 1359 = Rpfleger 1995, 13; Staudinger/Mayer, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1093, Rn. 46).
  • KG, 29.04.2005 - 7 U 136/04

    Lastentragung bei dinglichem Wohnrecht

    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von ihm herangezogene Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (NJW-RR 1994, 1359) stützen, denn diese setzt sich nur mit der hier nicht zu entscheidenden Frage auseinander, ob die Übernahme der Verbrauchskosten durch den Eigentümer als Nebenleistung im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • LG Potsdam, 17.11.2004 - 5 T 464/03

    Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Eintragung einer vereinfachten

    Für den Bereich des § 1093 BGB ist in der Rechtsprechung (u.a. BayOblG, Rpfleger 1980, 20 ff und 385 ff; OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1359 [OLG Schleswig 09.06.1994 - 2 W 52/94] , LG Kassel, Rpfleger 2003, 414 [LG Kassel 14.03.2003 - 3 T 94/03] ), welcher die erkennende Kammer folgt, anerkannt, dass eine Vereinbarung über die Pflicht des Grundstückseigentümers, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume in einem jederzeit gut bewohnbaren Zustand zu erhalten bzw. die diesbezüglich entstehenden Kosten zu tragen, dinglicher Inhalt des Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB sein kann.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.04.1994 - 2Z BR 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6548
BayObLG, 27.04.1994 - 2Z BR 22/94 (https://dejure.org/1994,6548)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2Z BR 22/94 (https://dejure.org/1994,6548)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2Z BR 22/94 (https://dejure.org/1994,6548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 29 Abs. 1 S. 3; BGB § 1090; GBO § 53 Abs. 1 S. 2, § 80 Abs. 1 S. 3
    "Benützungsbeschränkung" für Eintragung einer Dienstbarkeit nicht ausreichend

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 888
  • Rpfleger 1995, 13
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Dazu, daß das Vertrauen in das Bestehen des Rechts nicht geschützt ist, vgl. BayObLG, RPfleger 1995, S. 13.
  • OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der

    Eine Bezugnahme ist nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts gestattet (BayObLG DNotZ 1994, 888; BayObLGZ 1983, 253/255; Demharter § 44 Rn. 17).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 281/99

    Erteilung einer weiteren Ausfertigung einer notariellen Urkunde

    Sie konnte gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG vom Notar eingelegt werden, da dieser gegen die Entscheidung des Rechtspflegers Erinnerung eingelegt hatte (BayObLG DNotZ 1994, 888; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 29 FGG Rn. 9; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 29 Rn. 25).
  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Vielmehr muß das Recht in der Eintragung beispielsweise als Wegerecht, Wasserentnahmerecht oder Wohnrecht näher gekennzeichnet werden ( BGHZ 35, 378, 382; BayObLG Rechtspfleger 1995, 13 [= MittBayNot 1994, 431 ]; Senatsbeschluß vom 22.4.1997 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Das zulässigerweise - also nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts - in Bezug Genommene (BayObLG DNotZ 1994, 888; BayObLGZ 1983, 253/255; Demharter § 44 Rn. 17) bildet mit dem Eintragungsvermerk eine Einheit, die nur einheitlich gelesen und so gewürdigt werden kann, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen darstellt (BGHZ 113, 378; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Demharter § 19 Rn 28).
  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    b) Dem Ausdruck "Nutzungsbeschränkung" oder "Benützungsbeschränkung" hingegen fehlt nach heutigem Rechtsverständnis und überwiegender Meinung in der Regel die notwendige Kennzeichnungskraft, weil er für sich genommen das Recht lediglich als eine Dienstbarkeit der zweiten oder dritten Alternative des § 1090 BGB beschreibt, aber nicht erkennen lässt, durch welchen Inhalt die Beschränkung ihrer individuellen Art nach charakterisiert wird (BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung vom 17.1.1957; BayObLG Rpfleger 1995, 13 zu einer Eintragung vom 16.2.1984; OLG Köln Rpfleger 1980, 467/468; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 15 zu einer Eintragung (wohl) im Jahr 1954; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung im Jahr 1941; auch AG Starnberg MDR 1965, 659 zu einer Eintragung offenbar aus einer Zeit vor 1924; Bayer/Lieder in Bauer/von Oefele AT III Rn. 401; aber: BGH NJW 1983, 115/116, wonach die eingetragene "Bebauungs- und Benutzungsbeschränkung" inhaltlich zulässig sei).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

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  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1990, 35 ff.; BayObLG, DNotZ 1994, 888 ff.), wonach dem bloßen Vermerk "Benutzungsbeschränkung" keine Unterscheidungskraft zukommt.
  • LG Potsdam, 28.10.1999 - 5 T 149/99

    Anwendbares Erbrecht bei Gesamthandsanteilen im Nachlaß

    Sie konnte gem. § 29 Abs. 1 S. 3 FGG vom Notar eingelegt werden, da dieser gegen die Entscheidung des Rechtspflegers Erinnerung eingelegt hatte (BayObLG DNotZ 1994, 888; Bassenge/Herbst, B. Aufl., § 29 FGG , Rn. 9; Keidel/Kahl, 14. Aufl., § 29 FGG , Rn. 25).
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