Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.02.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,88
EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe 'Verspätung' und 'Annullierung' von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff 'außergewöhnliche Umstände'

  • Europäischer Gerichtshof

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • Europäischer Gerichtshof

    Böck und Lepuschitz

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • EU-Kommission PDF

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • EU-Kommission

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe ‚Verspätung‘ und ‚Annullierung‘ von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘“

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Annullierung bei erheblicher Verspätung eines Fluges; Gleichstellung des Fluggastes eines verspäteten Fluges und des Fluggastes eines annullierten Fluges im Hinblick auf die Anwendung eines Ausgleichsanspruchs; Auslegung des Begriffes "außergewöhnliche ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ab einer Verspätung und Ankunftsverspätung von 3 Stunden haben Fluggäste und Reise Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung Nr. 261/2004

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Luftverkehr: Ausgleichsanspruch auch bei Verspätungen von mindestens drei Stunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor

  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 2 Buchst. l; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 6; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 7

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Schadensersatz durch Fluggesellschaft

  • streifler.de

    Ausgleichsanspruch bei Flugverstätung

  • pilotundrecht.de PDF

    Welche Ausgleichsansprüche haben Fluggäste bei Verspätungen nach der FluggastVO?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsansprüche von Fluggästen bei Verspätung und Annullierung von Flügen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004; Christopher Sturgeon u.a. gegen Condor Flugdienst GmbH (C-402/07) und Stefan Böck u.a. gegen Air France SA (C-432/07)

  • datenbank.nwb.de

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Begriff außergewöhnliche Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - DEN FLUGGÄSTEN VERSPÄTETER FLÜGE KANN EIN AUSGLEICHSANSPRUCH ZUSTEHEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung bei Annullierung bzw. Verspätung von Flügen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggäste erheblich verspäteter Flüge haben Anspruch auf Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Entschädigung gibt es ab drei Stunden Verspätung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Flugverspätung - Flug endet mit Öffnen der Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugverspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Onlinebuchung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf Entschädigung ab Flugverspätung von drei Stunden - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Fluggastrechte: Flug verspätet - Geld zurück

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Verspätungen entschädigen // EuGH stärkt Verbraucherrechte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann verjähren Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Stärkung der Fluggastrechte durch den EuGH belastet europäische Luftfahrtbranche

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die EU-Fluggastrechte-VO und das Montrealer Übereinkommen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5, 6, 7 VO EG 261/2004 (FluggastVO)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 04.09.2014 - C-452/13

    Die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges steht für den Zeitpunkt, zu dem

    EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fluggastrechte

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 18. September 2007 - Stefan Böck und Cornelia Lepuschitz gegen Air France SA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 30. August 2007 - Christopher Sturgeon, Gabriel Sturgeon, Alana Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung des Art. 2 Buchst. l und des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 43
  • EuZW 2009, 890
  • NZV 2010, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (441)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Das gilt umso mehr, als die Vorschriften, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, einschließlich derjenigen, die einen Ausgleichsanspruch vorsehen, weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (Urteil Wallentin-Hermann, Randnr. 34).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Die Lage der Fluggäste verspäteter Flüge unterscheidet sich, genauer gesagt, kaum von derjenigen der Fluggäste annullierter Flüge, die entsprechend Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii der Verordnung Nr. 261/2004 anderweitig befördert werden und denen die Annullierung des Fluges im äußersten Fall erst beim Eintreffen auf dem Flugplatz mitgeteilt werden kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2009, Rehder, C-204/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Jeder Gemeinschaftsrechtsakt ist insoweit im Einklang mit dem gesamten Primärrecht auszulegen, darunter auch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 70, und vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Jeder Gemeinschaftsrechtsakt ist insoweit im Einklang mit dem gesamten Primärrecht auszulegen, darunter auch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 70, und vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95).
  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Auch ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 21).
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Auch ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 21).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-403/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsrechtsakt nach einem allgemeinen Auslegungsgrundsatz nach Möglichkeit so auszulegen ist, dass seine Gültigkeit nicht in Frage steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-403/99, Slg. 2001, I-6883, Randnr. 37).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts allerdings nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Dazu ist erstens darauf hinzuweisen, dass ein "Flug" im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004 ein Beförderungsvorgang im Luftverkehr ist, der von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-5237, Randnr. 40).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts allerdings nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Frau Folkerts habe nämlich nur dann einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro, wenn die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-10923) - wonach einem Fluggast auch bei einer großen Verspätung ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 zustehe - auch für den Fall gelte, dass beim Start noch keine Verspätung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung gegenüber der planmäßigen Abflugzeit vorgelegen habe, die Ankunft am Endziel aber gleichwohl drei Stunden oder mehr nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erfolgt sei.

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Fluggäste, die eine große Verspätung erleiden, d. h. eine Verspätung von drei Stunden oder mehr, ebenso wie Fluggäste, deren ursprünglicher Flug annulliert wurde und denen das Luftfahrtunternehmen keine anderweitige Beförderung unter den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Voraussetzungen anbieten kann, einen Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 haben, da sie in ähnlicher Weise einen irreversiblen Zeitverlust und somit Unannehmlichkeiten erleiden (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnrn.

    Da diese Unannehmlichkeiten im Fall verspäteter Flüge bei der Ankunft am Endziel eintreten, hat der Gerichtshof entschieden, dass das Vorliegen einer Verspätung für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung anhand der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel beurteilt werden muss (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 61, sowie Nelson u. a., Randnr. 40).

    Außerdem können die Ausgleichszahlungen, die je nach der mit den betreffenden Flügen zurückgelegten Entfernung 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro betragen, nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 noch um 50 % gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem nicht unter Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung fallenden Flug unter vier Stunden bleibt (Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 63, sowie Nelson u. a., Randnr. 78).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand,

    Nach den Erwägungsgründen 14 und 15 sowie Art. 5 Abs. 3 dieser Verordnung ist das Luftfahrtunternehmen abweichend von Abs. 1 dieses Artikels von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste gemäß Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 befreit, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung des Fluges bzw. dessen um drei Stunden oder mehr verspätete Ankunft auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. , C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 69, und vom 31. Januar 2013, McDonagh, C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 38).

    Das Unternehmen hat somit nachzuweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges bzw. dessen um drei Stunden oder mehr verspäteten Ankunft geführt haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 61, und vom 12. Mai 2011, Eglitis und Ratnieks, C-294/10, EU:C:2011:303, Rn. 25).

  • BGH, 12.09.2017 - X ZR 102/16

    Fluggastrechte bei "Wet Lease"

    Die beiden Definitionen stehen im Gesamtzusammenhang der jeweiligen Verordnung und sind wie alle unionsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Zusammenhanges und des Ziels der jeweiligen Regelung auszulegen (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 41 - Sturgeon).

    Wenn dem Fluggast bereits eine - im Hinblick auf die Fluggastrechte möglicherweise irreführende - Information nach Art. 11 VO 2111/2005 erteilt worden ist, muss dieser Hinweis nach Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO durch das Luftfahrtunternehmen, das den Flug auf der Grundlage einer "Wet-Lease-Vereinbarung" mit einem gemieteten Luftfahrzeug durchgeführt hat, im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätung (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 69 - Sturgeon) unaufgefordert gegenüber dem Fluggast erteilt werden, damit er seinen Zweck erfüllen kann.

    b) Einer Annullierung im Sinne von Art. 5 FluggastrechteVO steht es gleich, wenn Fluggäste infolge einer Verspätung ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 69 - Sturgeon/Condor).

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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,332
BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06 (https://dejure.org/2010,332)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - Xa ZR 95/06 (https://dejure.org/2010,332)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06 (https://dejure.org/2010,332)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 6 Abs 1 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 EGV 261/2004
    Luftbeförderungsvertrag: Anspruch des Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung bei großer Verspätung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung des Fluges

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch bei einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen Verspätung

  • reise-recht-wiki.de

    BGH verurteilt Condor wegen großer Verspätung des Fluges und Annullierung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggastverordnung zu Ausgleichszahlung und Entschädigung

  • riw-online.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 6, 7
    Ausgleichszahlung für Fluggäste bei mehr als dreistündiger Verspätung

  • kanzlei-woicke.de
  • rewis.io

    Luftbeförderungsvertrag: Anspruch des Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung bei großer Verspätung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Ausgleichsanspruch

  • rewis.io

    Luftbeförderungsvertrag: Anspruch des Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung bei großer Verspätung

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Ausgleichszahlung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Ausgleichsanspruch bei einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen Verspätung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen großer Flugverspätung zu

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichansprüche wegen großer Flugverspätung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung wegen großer Flugverspätung

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 20.02.2010)

    Flug verspätet - Geld zurück

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsansprüche wegen großer Flugverspätung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2281
  • MDR 2010, 684
  • NZV 2010, 443 (Ls.)
  • RRa 2010, 93
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
    Bei einer großen Verspätung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 FluggastrechteVO steht dem Fluggast wie bei einer Annullierung des Flugs ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 zu, sofern er sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die große Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von dem Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (im Anschluss an EuGH, 19. November 2009, C-402/07, RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43 - Sturgeon/Condor).

    Der Gerichtshof hat das Verfahren mit einem anderen Verfahren verbunden und mit Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07 und C-432/07, RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43) wie folgt entschieden:.

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
    Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen.Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63).
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
    Soweit sich das Urteil nicht ausdrücklich mit der Frage befasst, ob das vom Gerichtshof gefundene Auslegungsergebnis mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar ist, hat der Senat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2009 (Xa ZR 61/09) bejaht; daran hält er fest.
  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (RRa 2007, 233 = NJW 2007, 3437) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwei Fragen zur Auslegung der Verordnung vorgelegt.
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

    Eine entsprechende Ausgleichsleistung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2010, 93 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C581/10 - Nelson/Lufthansa), der der Bundesgerichtshof beigetreten ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93), gegenüber den Fluggästen eines verspäteten Fluges zu erbringen, wenn diese infolge der Verspätung einen erheblichen Zeitverlust bei der Ankunft an ihrem letzten Zielort erleiden (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO).
  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Zwar mussten sie bei dem Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hinnehmen, was grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung begründet (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C581/10, NJW 2013, 671 = RRa 2012, 272 - Nelson/Lufthansa; BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93; Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 127/11, RRa 2013, 237 = NJW-RR 2013, 1065).
  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 35/14

    Kein Ausgleichsanspruch des kostenlos mitreisenden Kleinkinds

    Zwar mussten die Reisenden beim Rückflug eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hinnehmen, was grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung begründet (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10, NJW 2013, 671 = RRa 2012, 272 - Nelson/Lufthansa; BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93; Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 127/11, RRa 2013, 237 = NJW-RR 2013, 1065).
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