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   KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07   

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https://dejure.org/2008,9233
KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07 (https://dejure.org/2008,9233)
KG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 5 W 206/07 (https://dejure.org/2008,9233)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 5 W 206/07 (https://dejure.org/2008,9233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Terminsgebühr; Verbindung mehrerer gerichtlicher Verfahren; Vergütungsansprüche eines Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 15 Abs. 1; ; RVG § 15 Abs. 2; ; AktG § 246 Abs. 3 Satz 3; ; AktG § 248 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Verbindung mehrerer aktienrechtlicher Anfechtungsklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2008, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 05.05.1986 - 14 W 361/86

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr - Verbindung

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Jedenfalls mit der Verbindung sind die Verfahren eine Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG geworden (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1986, 219, 220; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1523, 1524).

    Ist zwar im Allgemeinen die Angelegenheit mit dem jeweiligen gerichtlichen Verfahren identisch (vgl. etwa OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1523, 1524), so legen die aufgezeigten rechtlichen Besonderheiten der aktienrechtlichen Anfechtungsklage - wegen des von Anfang an bestehenden und unauflösbaren Sachzusammenhangs - die Annahme nur einer Angelegenheit für den Prozessbevollmächtigten der beklagten Gesellschaft nahe, auch wenn die Anfechtungsklagen von den Klägern in getrennten Verfahren rechtshängig gemacht worden sind (so auch für wechselseitige Scheidungsklagen Fraunholz in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 11; a.A. OLG Bamberg, JurBüro 1976, 774, 775).

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Die verbundene Anfechtungsklage betreffen denselben Streitgegenstand (BGHZ 122, 211; OLG Stuttgart, DB 2001, 1549).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01

    Gesamtstreitwert bei mehreren Anfechtungsklagen - Vertretung durch verschiedene

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Die verbundene Anfechtungsklage betreffen denselben Streitgegenstand (BGHZ 122, 211; OLG Stuttgart, DB 2001, 1549).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 16 U 117/94

    RA-GEBÜHREN; GLEICHE GEBÜHRENRECHTLICHE ANGELEGENHEIT

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Maßgeblich ist ein innerer Zusammenhang der einzelnen Tätigkeiten, der auch bei zeitlich nachfolgenden Aufträgen vorliegen kann (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2005, 68; OLG Köln, JurBüro 1995, 470; OLG Schleswig-Holstein, SchlHA 1985, 164; Hartmann, a.a.0., § 15 RVG Rdn. 15).
  • OLG München, 28.11.1989 - 11 W 2823/89
    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Denn nach der - nicht nur vorübergehenden (vgl. hierzu OLG München, MDR 1990, 345, 346) - Verbindung der Verfahren kommt für die nachfolgend entstandene Terminsgebühr nur noch eine - nach dem neuen Wert - in Betracht.
  • OLG Bamberg, 08.10.1985 - 7 WF 85/85
    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Jedenfalls mit der Verbindung sind die Verfahren eine Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG geworden (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1986, 219, 220; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1523, 1524).
  • OLG Schleswig, 23.10.1984 - 9 W 95/83

    Tätigkeit; Angelegenheit; Nacheinander erteilte Klageaufträge; Mehrere

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07
    Maßgeblich ist ein innerer Zusammenhang der einzelnen Tätigkeiten, der auch bei zeitlich nachfolgenden Aufträgen vorliegen kann (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2005, 68; OLG Köln, JurBüro 1995, 470; OLG Schleswig-Holstein, SchlHA 1985, 164; Hartmann, a.a.0., § 15 RVG Rdn. 15).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei

    Die Gegenstandswerte sind zu addieren und aus dieser Summe sind diejenigen Gebühren zu errechnen, deren Tatbestand nach der Verbindung erfüllt wird, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG (vgl. auch KG KGR Berlin 2008, 486; OLG Koblenz MDR 2005, 1017; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2001, 270; Xanke in Göttlich/Mümmler aaO "Verbindung" 2.2 S. 1053 f.).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer

    Deshalb liegen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (siehe z.B. § 16 Nr. 10 RVG) abgesehen - auch gebührenrechtlich mehrere Angelegenheiten vor, wenn mehrere prozessuale Verfahren mit demselben Streitgegenstand nebeneinander geführt werden, solange sie nicht miteinander verbunden sind (OLG Stuttgart aaO; KG ZIP 2009, 1087 Tz. 5; Hansens, RVGreport 2008, 138; N. Schneider in AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl. § 15 Rdn. 76; Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 15 RVG Rdn. 37 m.w.Nachw.).
  • KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebühren der Prozessbevollmächtigten einer

    Die insoweit angefallenen Verfahrensgebühren sind, jedenfalls in Höhe von 0, 8 Verfahrensgebühren (Abs. 2 der Vorbemerkung 3 RVG-VV) von den jeweiligen (unterlegenen) Klägern gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu tragen (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, 23. Januar 2008, 5 W 206/07, KGR Berlin, 2008, 486, 487).

    Soweit der Senat in einem früheren Beschluss die Auffassung erwogen hat, dass es sich bei mehreren Anfechtungsprozessen nach § 246 Abs. 3 S.3 AktG für den Anwalt der beklagten Aktiengesellschaft um eine einzige Angelegenheit handele (KG, Beschluss vom 23.1.2008 - 5 W 206/07 -, KGR Berlin 2008, 486-487), wird dies nicht aufrecht erhalten.

    Zur Unbegründetheit der Beschwerde der Beklagten wird auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts vom 9. Oktober 2007 und auf den erwähnten Beschluss des Senats - 5 W 206/07 - sowie ergänzend auf Müller/Rabe (aaO. RdNr. 92 m.w.N.) Bezug genommen.

  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

    Sind mehrere Personen Gläubiger des titulierten Anspruchs, so muss nach deutschem Vollstreckungsrecht im Titel ausgesprochen werden, wie viel jeder einzelne Gläubiger verlangen kann oder ob unter ihnen Gesamtgläubigerschaft besteht, um eine sonst bestehende Unklarheit des Vollstreckungstitels zu vermeiden (vgl. auch KG, Beschluss vom 23. Januar 2008, 5 W 206/07, juris Rn. 5; Seibel in Zöller, ZPO, § 704 Rn. 11; von König in von König, Zivilprozess- und Kostenrecht, 3. Aufl. 2017, Rn. 634 jeweils zu Kostenfestsetzungsbeschlüssen).
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