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BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBMaßnG § 18; GBO § 19
Löschungsbewilligung nach Grundbuchmaßnahmengesetz bei Bagatellrechten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung einer Schuldenregelungshypothek
Verfahrensgang
- LG Würzburg - 3 T 690/97
- BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 522
- Rpfleger 1998, 157
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94
Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97
Dessen Voraussetzungen sind hier sicherlich gegeben, nachdem schon 1939 nicht bestimmte Personen, sondern die offenbar noch unbekannten Erben der H. als Hypothekengläubiger eingetragen wurden (zur Zulässigkeit einer solchen Eintragung vgl. BayObLGZ 1994, 158/161 m.w.N.). - OLG Hamm, 21.12.1982 - 15 W 306/82
Auszug aus BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97
Nunmehr ist § 18 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG) vom 20.12.1963 (BGBl I S. 986) auf eine Hypothek über 880 RM anwendbar, auch wenn bei dem eingetragenen Recht entgegen der Ansicht der Vorinstanzen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 2. Hs., § 8 Abs. 6 GBMaßnG von einem Umstellungsbetrag von 880 DM auszugehen ist, da die unbekannten Gläubiger nicht gehört werden können (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1983, 146).