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   BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 127/99   

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https://dejure.org/1999,2131
BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 127/99 (https://dejure.org/1999,2131)
BayObLG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 2Z BR 127/99 (https://dejure.org/1999,2131)
BayObLG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 2Z BR 127/99 (https://dejure.org/1999,2131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauVO § 2 Nr. 3, § 5 Abs. 2
    Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Erbbauberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 162
  • NZM 2000, 357
  • Rpfleger 2000, 61
  • BayObLGZ 1999, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 127/99
    Eine Kostenentscheidung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG ist nicht veranlaßt, weil die Beteiligten zu 1 und zu 2 nicht entgegengesetzte Interessen verfolgen (BayObLG NJW-RR 1993, 530; Demharter § 77 Rn. 35).
  • BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 2 Z 7/86
    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 127/99
    Denn vorgemerkt werden kann nur, was auch endgültig eingetragen werden kann (BayObLGZ 1986, 54/56; Demharter GBO 22. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 99).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts nach Erlöschen der

    Zum anderen kann ein Ausschluss der Zustimmung für bestimmte Fälle im Voraus nicht zum dinglichen Inhalt eines Erbbaurechts gemacht werden (BayObLG NJW-RR 2000, S. 162 f.).
  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 15 W 154/10

    Auslegung eines Erbbaurechtsbestellungsvertrages hinsichtlich der

    Darüber hinausgehende Vereinbarungen können zwar schuldrechtlich getroffen, nicht aber zum Inhalt des dinglichen Rechts gemacht werden (BayObLGZ 1999, 252 = FGPrax 1999, 211; Senat OLGZ 1986, 14 = NJW-RR 1986, 693; Ingenstau, a.a.O., § 2 Rn 2; v. Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 4. Aufl., Rn 4.26 f.).
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