Erbbaurechtsgesetz
I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts (§§ 1 - 13) |
2. Vertragsmäßiger Inhalt (§§ 2 - 8) |
(1) 1Ist anzunehmen, daß durch die Veräußerung (§ 5 Abs. 1) der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, und daß die Persönlichkeit des Erwerbers Gewähr für eine ordnungsmäßige Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen bietet, so kann der Erbbauberechtigte verlangen, daß der Grundstückseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung erteilt. 2Dem Erbbauberechtigten kann auch für weitere Fälle ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung eingeräumt werden.
(2) Ist eine Belastung (§ 5 Abs. 2) mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft vereinbar, und wird der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet, so kann der Erbbauberechtigte verlangen, daß der Grundstückseigentümer die Zustimmung zu der Belastung erteilt.
(3) 1Wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert, so kann sie auf Antrag des Erbbauberechtigten durch das Amtsgericht ersetzt werden, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. 2§ 40 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 und § 63 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 | |
25.04.2006 | Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz | 19.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 7 ErbbauRG
136 Entscheidungen zu § 7 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15
Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten ...
- OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17
Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer ...
- VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21
Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19
Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts
- OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19
- OLG Zweibrücken, 17.08.2022 - 2 AR 21/22
Möglichkeit von Umdeutung von Verweisungsbeschluss nach ZPO in ...
- OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12
Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei ...
- OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17
Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek
- OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19
Vertragliche Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur ...
Zum selben Verfahren:
- LG Flensburg, 22.11.2019 - 3 O 18/19
Heimfall des Erbbaurechts: Sittenwidrigkeit einer kirchengemeindlichen ...
- LG Flensburg, 22.11.2019 - 3 O 18/19
- OLG Hamburg, 14.11.2018 - 2 W 77/18
Erbbaurecht: Rechtsweg für Prüfung der Ersetzung eines gesetzlichen und eines ...
Querverweise
Auf § 7 ErbbauRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Vorschriften für Gerichte und Notare
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Geltungsbereich)