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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 302/02   

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https://dejure.org/2003,3332
OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 302/02 (https://dejure.org/2003,3332)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2003 - I-3 Wx 302/02 (https://dejure.org/2003,3332)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - I-3 Wx 302/02 (https://dejure.org/2003,3332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass; Unwirksamkeit der durch Zwangsvollstreckung erlangten Sicherungen an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen; Beendigung eingetragener Sicherungshypotheken als selbstständige Vollstreckungsmaßnahme mit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 868; ; InsO § 88; ; GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 29

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 868; InsO § 88; GBO § 22 Abs. 1; GBO § 29
    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Berichtigung des Grundbuchs nach Unwirksamkeit einer Sicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 138
  • NZI 2004, 94
  • FGPrax 2003, 248
  • Rpfleger 2003, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
    Mit der Eintragung der Zwangshypothek ist - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - die Zwangsvollstreckung auf nicht beendet, denn die Vollstreckungsmaßnahme "Eintragung einer Sicherungshypothek" kann erst dann als beendet angesehen werden, wenn eine auf dieser Grundlage vorgenommene Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung durchgeführt ist (vgl. BGH ZIP 1995, 1425, 1426 ZIP 1999, 1490, 1491).

    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, ein Insolvenzverwalter dürfe von einer ihm aufgrund eines gerichtlichen Urteils zu erteilenden Löschungsbewilligung nur insoweit Gebrauch machen als dies zur Verwertung des Grundstücks notwendig ist (vgl. BGH ZIP 1995, 1425), besteht keine Veranlassung, dies entsprechend auf einen Berichtigungsanspruch gemäß § 22 GBO zu übertragen.

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00

    Berichtigung des Grundbuchs im Fall des § 88 InsO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
    Die gemäß § 88 Insolvenzordnung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam gewordenen Zwangshypotheken sind in entsprechender Anwendung des § 868 ZPO zu Eigentümergrundschulden geworden (vgl. BayObLG ZIP 2000/1263, 1264; Demharter GBO 24. Aufl., Anhang § 44 Rn. 66; Keller ZIP 2000, 1329; Uhlenbruck, Insolvenzordnung 12. Aufl., Rn. 15 zu § 88).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (BayObLGZ 2000, 176) an.

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98

    Wirksamkeit von aufgrund einstweiliger Verfügungen eingetragener Vormerkungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
    Mit der Eintragung der Zwangshypothek ist - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - die Zwangsvollstreckung auf nicht beendet, denn die Vollstreckungsmaßnahme "Eintragung einer Sicherungshypothek" kann erst dann als beendet angesehen werden, wenn eine auf dieser Grundlage vorgenommene Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung durchgeführt ist (vgl. BGH ZIP 1995, 1425, 1426 ZIP 1999, 1490, 1491).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Die Rückschlagsperre führt mithin nicht, wie Teile der Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 176 = ZIP 2000, 1263, 1264 m. zust. Anm. Hintzen EWiR 2000, 887, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 138, 139 f) und des Schrifttums (vgl. Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 88 Rn. 15; Demharter, GBO 24. Aufl. Anh. § 44 Rn. 66; Lüke in Kübler/Prütting, InsO § 88 Rn. 19; zutreffend dagegen etwa Zöller/Stöber, ZPO 25. Aufl. § 868 Rn. 2) weiterhin annehmen, in entsprechender Anwendung von § 868 ZPO zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld.
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

    Das Grundbuchamt durfte den Antrag des Insolvenzverwalters auf Löschung der Zwangshypothek (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 248; Jaeger/Eckardt, aaO, § 88 Rn. 65) nicht mit der Begründung zurückweisen, die Voraussetzungen des § 88 InsO seien vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2010 - 5 Wx 19/10

    Insolvenzverfahren: Rechtsfolge der Rückschlagsperre bei eingetragenen

    Soweit in Teilen von Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 138; Demharter, a.a.O., Anh. § 74 Rn. 66) dagegen angenommen wird, die Rückschlagsperre führe in entsprechender Anwendung von § 868 ZPO zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld, wird dieser Auffassung nicht gefolgt.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03   

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https://dejure.org/2003,6507
BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03 (https://dejure.org/2003,6507)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.2003 - 2Z BR 13/03 (https://dejure.org/2003,6507)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 2Z BR 13/03 (https://dejure.org/2003,6507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintragung einer Arresthypothek ins Grundbuch zunächst ohne Nachweis der Zustellung einer zum Vollzug des Arrests angeordneten Sicherheitsleistung; Heilung eines Eintragungsmangels durch nachträglichen Nachweis der Zustellung; Löschung der Arresthypothek infolge der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Heilung eines Vollstreckungsmangels

Verfahrensgang

  • LG München II - 2 T 5408/02
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1668
  • Rpfleger 2003, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03
    Mit der Beschränkung auf den Kostenpunkt ist die weitere Beschwerde zulässig geblieben (BayObLGZ 1993, 137/138; Demharter GBO 24. Aufl. § 1 Rn. 56).

    Denn im Fall der Erledigung der Hauptsache muss das Rechtsmittelgericht auch über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge entscheiden, selbst wenn und soweit diese Entscheidung nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137/139).

    Maßstab für die Entscheidung über die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten ist das voraussichtliche Ergebnis der weiteren Beschwerde ohne Erledigung der Hauptsache (BayObLGZ 1993, 137/140).

  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03
    Dass zum Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek die Bankbürgschaft dem Beteiligten zu 2 noch nicht zugestellt und die Zustellung dem Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan noch nicht nachgewiesen war, mag einen Mangel des Vollstreckungsakts begründet haben, doch hätte dieser Mangel nicht zum Erfolg der Beschwerde geführt, weil der Mangel zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts geheilt und damit der Vollstreckungsakt der Eintragung der Hypothek mangelfrei und unanfechtbar geworden war (BayObLGZ 1975, 398/407 f.; OLG Hamm FGPrax 1997, 86; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 12. Aufl. Rn 2201; Putzo in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. Vorbem. § 704 Rn. 59; Zöller/Stöber ZPO 23. Aufl. vor 704 Rn. 35; Stein Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. vor § 704 Rn. 137).
  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

    Liegen hingegen andere, heilbare Mängel vor, ist die Hypothek zwar - soweit es sich nicht um bloße Verstöße gegen grundbuchrechtliche Voraussetzungen oder Ordnungsvorschriften handelt - vorläufig unwirksam, aber durch Nachholen der Vollstreckungsvoraussetzungen heilbar (BayObLG NJW-RR 2003, 1668/1669; OLG Hamm NJW-RR 1998, 87/88; Bartels in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. § 867 Rn. 18; Becker in Musielak/Voit ZPO 14. Aufl. § 867 Rn. 7; Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 40 - 42; Dümig Rpfleger 2004, 1/3 f.; für eine unbedingte Entstehung bereits mit Eintragung: Staudiger/Wolfsteiner BGB [2105] Vorbem zu §§ 1113 ff Rn. 58 mit Einl zu §§ 1113 ff Rn. 109).
  • OLG München, 05.10.2017 - 34 Wx 324/17

    Voraussetzungen eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek; Beweiskraft

    Ausreichender Rechts- und Eigentumsschutz ist der Beteiligten zu 1 dadurch gewährleistet, dass sie wegen des behaupteten (allerdings heilbaren; vgl. Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815; BayObLG NJW-RR 2003, 1668/1669) Zustellungsmangels sowie des behaupteten Nichtbestehens der Vollstreckungsforderung - gegebenenfalls im Weg der einstweiligen Verfügung - die Eintragung eines Widerspruchs nach §§ 894, 899 Abs. 1 und Abs. 2 BGB gegen die nach ihrer Meinung derzeit unwirksamen Zwangshypotheken im gerichtlichen Verfahren gegen die Gläubiger betreiben kann (vgl. Thomas/Putzo ZPO 38. Aufl. § 867 Rn. 10 f.; Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 40; Becker in Musielak/Voit ZPO 14. Aufl. § 867 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05

    Eintragung einer Zwangshypothek bzw. eines dagegen gerichteten Amtswiderspruchs

    Denn die Eintragung des Amtswiderspruchs hat nur den Zweck, dem Rechtsverlust des wahren Rechtsinhabers durch die Möglichkeit eines gutgläubigen Dritterwerbs und einer dadurch begründeten Staatshaftung entgegenzuwirken (vgl. Senat a.a.O.; BayObLG BayObLGZ 1975, 398; NJW-RR 2003, 1668; OLG L BWNotZ 1989, 23; OLG T3 a.a.O.; OLG des Landes T4-Anhalt a.a.O.; OLG G a.a.O.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdn. 2201; Zöller/Stöber, a.a.O., § 867 Rdn. 25).
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