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   OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07   

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OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07 (https://dejure.org/2007,10974)
OLG München, Entscheidung vom 29.10.2007 - 34 Wx 105/07 (https://dejure.org/2007,10974)
OLG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 34 Wx 105/07 (https://dejure.org/2007,10974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 535, 549 ff., 307 Abs. 1 S. 2
    Keine Löschung eines dinglichen Vorkaufsrechts mit limitiertem Kaufpreis ohneBewilligung des Berechtigten, da im Zweifel nur die Kaufpreislimitierung unwirksam ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Limitierter Kaufpreis" als dingliches Vorkaufsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 11
  • Rpfleger 2008, 129
  • BauR 2008, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Zugleich hat der Senat jedoch das Grundbuchamt zur Löschung der inhaltlich unzulässigen Preisvereinbarung anzuweisen (vgl. BayObLGZ 1984, 239/245 f.; KGJ 43, 223; Demharter § 77 Rn. 30).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 92, 351/355; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Die Eintragungsbewilligung ist vom erkennenden Senat als verfahrensrechtliche Erklärung selbstständig auszulegen (BayObLGZ 1997, 246/247, BayObLGZ 1984, 155/158).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378).
  • BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93

    Zum grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Anders ist dies aber, wenn bei der Eintragung einer Auflassung die Löschungsbewilligung der Berechtigten derjenigen Rechte, die nicht übernommen werden, fehlt (BayObLG Rpfleger 1994, 58; BayObLGZ 1990, 6/8).
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Die Unzulässigkeit muss sich aus dem Eintragungsvermerk selbst und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergeben, andere Beweismittel dürfen nicht verwertet werden (BayObLGZ 1987, 390/393).
  • RG, 25.02.1922 - V 400/21

    Vorkaufsrecht mit festem Preise

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Die Vereinbarung eines so genannten "limitierten Kaufpreises" kann Inhalt eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß §§ 463 ff BGB, aber nicht eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß §§ 1094 ff. BGB sein (RGZ 104, 122/123; KGJ 43, 223; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. § 1094 Rn. 2; Westermann in Münchner Kommentar 4. Aufl. § 1094 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2002 - 8 Wx 46/01

    Zur Berichtigung der fälschlicherweise vorgenommenen Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Eine Zwischenverfügung kommt nach herrschender Meinung dann nicht in Betracht, wenn die erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (BayObLGZ 1988, 229/231; OLG Brandenburg FGPrax 2003, 54/55; Demharter § 18 Rn. 12).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Die Eintragungsbewilligung ist vom erkennenden Senat als verfahrensrechtliche Erklärung selbstständig auszulegen (BayObLGZ 1997, 246/247, BayObLGZ 1984, 155/158).
  • BayObLG, 09.06.1986 - BReg. 2 Z 108/85

    Funktion; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Unterscheidung; Recht zur Ausübung;

    Auszug aus OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
    Eine Eintragung ist inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BayObLG RPfleger 1986, 371).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 132/97

    Anfechtbarkeit einer Verfügung des Grundbuchamts, die Ausführungen zur Rechtslage

  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

  • BayObLG, 11.07.1952 - BReg. 2 Z 63/52
  • OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16

    Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen

    Dabei muss sich die Unzulässigkeit aus dem Eintragungsvermerk selbst und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergeben (BGH FGPrax 2015, 5; Senat vom 17.12.2013, 34 Wx 417/13 = NJOZ 2014, 685; Senat vom 9.5.2008, 34 Wx 139/07 = BeckRS 2008, 12472; Senat vom 29.10.2007, 34 Wx 105/07 = NJOZ 2008, 476).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2017 - 20 W 57/17

    Grundbuch: Eintragung eines Vorkaufsrechts mit unzulässiger Preislimitierung

    Die Unzulässigkeit muss sich hierbei aus dem Eintragungsvermerk selbst und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergeben, andere Beweismittel dürfen nicht verwertet werden (BayObLG Rpfleger 1986, 371 [BayObLG 09.06.1986 - 2 Z 108/85] ; OLG München, Beschluss vom 29.10.2007, Az. 34 Wx 105/07, juris Rz. 22).

    Hier ist die Festlegung des Kaufpreises abweichend von dem mit dem Dritten vereinbarten Kaufpreis - ein sog. preislimitiertes Vorkaufsrecht - unzulässig (Senat, Beschluss vom 06.09.2007, aaO, Rz. 11 mwN; BGH WM 1966, 891; BGH NJW 2001, 2883; OLG München, Beschluss vom 29.10.2007, aaO, Rz. 24; Palandt- Bassenge , aaO, § 1098 Rz. 2; Staudinger- Schermaier , BGB, Neubearb. 2013, Vorb. zu §§ 463 ff., Rz. 8).

    Insofern ist ausschlaggebend, ob die Begründung eines Vorkaufsrechts ohne die vereinbarte Preisbestimmung der Einigung der Parteien entspricht, sofern sie bei Vertragsschluss diesen Fall bedacht hätten (BGH FGPrax 2017, 54 f. [BGH 13.10.2016 - V ZB 98/15] ; OLG München, Beschluss vom 29.10.2007, aaO, Rz. 26 mwN).

  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

    Die gewählte rechtliche Gestaltung ist zulässig (Senat vom 29.10.2007, 34 Wx 105/07 = FGPrax 2008, 11; RGZ 104, 122/123; vgl. Erman/ Grziwotz BGB 14. Aufl. § 1098 Rn. 1 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11

    Dingliches Vorkaufsrecht: Auslegung im Hinblick auf seine Vererblichkeit;

    Die Vereinbarung eines solchen "limitierten Kaufpreises" führt aber nur zur Unwirksamkeit eben dieser Regelung, nicht aber zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO (OLG München, NJOZ 2008, 476), es sei denn, es stünde fest, dass sich die Beteiligten über ein Vorkaufsrecht mit dem gesetzlich zulässigen Inhalt nicht geeinigt hätten.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Die in der notariellen Urkunde niedergelegte Vereinbarung eines limitierten Kaufpreises ("nach oben begrenzt ... durch den Verkehrswert") kann indes wegen des "numerus clausus" der Sachenrechte nicht Inhalt eines dinglichen Vorkaufsrechts sein (BGH WM 1966, 891; OLGR München 2008, 4; Staudinger-Schermaier, BGB Neubearbeitung 2009 Einleitung zu §§ 1094 ff. Rdz. 14).
  • OLG Hamm, 04.11.2015 - 15 W 476/15

    Bewilligung der Löschung des abgetretenen Teils einer Grundschuld

    Der Senat sieht es im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG Beschluss vom 17.01.1990 - BReg 2 Z 1/90 - und Rechtspfleger 1994, 58) als zulässig an, dass beim Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen des Hauptgegenstands - hier der Auflassung - das Fehlen von Löschungsbewilligungen nur mittelbar Betroffener - hier der Grundschuldgläubiger - durch eine Zwischenverfügung aufgegeben wird (so auch OLG München FGPrax 2008, 11; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 3. Auflage, § 18 Rn.11).
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