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   OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13724
OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09 (https://dejure.org/2009,13724)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.08.2009 - 3 W 483/09 (https://dejure.org/2009,13724)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. August 2009 - 3 W 483/09 (https://dejure.org/2009,13724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit des Rechtsmittels im Verfahren der Rechtspflegererinnerung; Voraussetzungen für die Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses als Europäischer Titel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Widerruf der Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses als ein europäischer Vollstreckungstitel; Zivilprozessrechtliche Aufteilung zwischen Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzungsbeschluss; Abhängigkeit ...

  • unalex.eu

    Art. 18 EuVTVO

  • Judicialis

    ZPO § 319 Abs. 3; ; ZPO § 1081 Abs. 3; ; RPflG § 11 Abs. 2; ; EuVTVO Art. 1; ; EuVTVO Art. 4 Nr. 1; ; EuGVVO Art. 12 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine richterliche Entscheidung im Erinnerungsverfahren; Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses als Europäischer Titel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2010, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 24.05.2007 - 8 W 184/07

    Europäischer Vollstreckungstitel: Bestätigung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich im Beschluss vom 24. Mai 2007, Az. 8 W 184/07 mit dieser Literaturmeinung auseinandergesetzt.

    c) Im Übrigen ist, worauf offensichtlich der Rechtspfleger in seinem Beschluss vom 3.7.2008 = Blatt 78 d.A. ebenso wie das OLG Stuttgart im Verfahren 8 W 184/07 abstellen, eine Heilung auch nicht wegen der Untätigkeit der Antragsgegnerin, die die einstweilige Verfügung hingenommen hat, eingetreten.

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
    Diese Literaturmeinung stützt sich auf die zu Art. 34 Nr. 2 EuGVVO ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21. Mai 1980, C-125/79 sowie Urteil vom 14. Oktober 2004, C-39/04).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
    Diese Literaturmeinung stützt sich auf die zu Art. 34 Nr. 2 EuGVVO ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21. Mai 1980, C-125/79 sowie Urteil vom 14. Oktober 2004, C-39/04).
  • OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 223/08

    Europäischer Vollstreckungstitel: Widerruf der Bestätigung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
    Denn die Heilungsnorm des Art. 18 Abs. 2 EuVTVO verlangt ein bestimmtes Verhalten des Schuldners im gerichtlichen Verfahren, reine Passivität wie hier vorliegend reicht dafür nicht aus (Zöller/Geimer, ZPO, 27.Aufl. Art. 18 EuvTVO, Rdnr. 5 sowie OLG Stuttgart, 8 W 223/08).
  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
    Dadurch soll dem verfassungsrechtlich gebotenen Richtervorbehalt (s. BVerfG NJW-RR 2001, 1077) Rechnung getragen werden.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2009 - 8 W 199/09
    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2009 - 3 W 483/09
    Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 12.05.2009, Az. 8 W 199/09) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 71/09

    Europäischer Vollstreckungstitel: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Gläubigerin, mit der sie die Aufrechterhaltung des Kostenfestsetzungsbeschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel begehrt hat, ist ohne Erfolg geblieben (OLG Nürnberg, Rpfleger 2010, 92).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 24 W 17/10

    Voraussetzungen der Bestätigung eines Titels als Europäischer Vollstreckungstitel

    Was unter "Entscheidung" bzw. "Forderung im Sinn dieser Verordnung zu verstehen ist, ergibt sich aus deren Art. 4 Nr. 1, der angelehnt ist an Art. 32 EG-VO Zivil- und Handelssachen (= EuGVVO) und Nr. 2. Unter den Begriff der "Entscheidung" fällt danach auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der eine Forderung auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme tituliert (so zutreffend OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1583; offen gelassen von OLG Nürnberg Beschluss vom 10.08.2009 - 3 W 483/09 BeckRS 2009, 286 = RPfleger 2010, 92 = OLGReport München 2009, 873).
  • OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23

    Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    In den dortigen Konstellationen wurde eine Heilung jeweils wegen fehlender oder nicht vollständiger Rechtsbehelfsbelehrung scheitern lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2010, Az.: 24 W 17/10, zit. n. Juris, dort Rdnr. 11 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. August 2009, Az.: 3 W 483/09, zit. n. Juris, dort Rdnr. 32 f.; OLG Stuttgart aaO., Rdnr. 10).
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