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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5707
BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95 (https://dejure.org/1995,5707)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 2Z BR 31/95 (https://dejure.org/1995,5707)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 2Z BR 31/95 (https://dejure.org/1995,5707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; BGB § 892

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 18; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümers stehenden Grundstück im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 455
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    a) Eine Eintragung ist inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BayObLG Rpfleger 1986, 371 ; BayObLGZ 1991, 139/141 f.; Demharter GBO 21.Aufl. § 53 Rn.42).

    Die hier eingetragene Grunddienstbarkeit kann nach dem sich aus dem Grundbuch ergebenden Inhalt nicht an einem einzelnen Wohnungseigentum lasten (vgl. BayObLGZ 1991, 139/145).

  • BayObLG, 18.09.1987 - BReg. 3 Z 27/87

    Voraussetzungen; Umfang; Grenzen; Bindung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; …

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    Es braucht nicht näher auf die Frage eingegangen zu werden, inwieweit der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit an rechtskräftige zivilgerichtliche Entscheidungen gebunden ist (vgl. dazu BayObLGZ 19, 303/305; 1987, 325/329; 1991, 334; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 385 f.;… Demharter § 22 Rn. 37).

    Die Rechtskraft wird nach § 322 Abs. 1 ZPO auf den unmittelbaren Streitgegenstand des Urteils, d.h. auf die Rechtsfolge beschränkt (BayObLGZ 1987, 325/333).

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    c) Da die Eintragung der Grunddienstbarkeit inhaltlich unzulässig ist, konnte sie auch nicht Grundlage für einen rechtsgeschäftlichen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§ 892 BGB ) durch die Beteiligten zu 2 bis 4 sein (BayObLGZ 1987, 390/398;… Demharter § 53 Rn. 52).
  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand …

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    Das mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs zulässige Rechtsmittel (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO ; vgl. BayObLGZ 1987, 431/432) ist unbegründet.
  • BayObLG, 09.06.1986 - BReg. 2 Z 108/85

    Funktion; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Unterscheidung; Recht zur Ausübung; …

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    a) Eine Eintragung ist inhaltlich unzulässig, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BayObLG Rpfleger 1986, 371 ; BayObLGZ 1991, 139/141 f.; Demharter GBO 21.Aufl. § 53 Rn.42).
  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 116/91

    Bindung des Grundbuchamtes an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    Es braucht nicht näher auf die Frage eingegangen zu werden, inwieweit der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit an rechtskräftige zivilgerichtliche Entscheidungen gebunden ist (vgl. dazu BayObLGZ 19, 303/305; 1987, 325/329; 1991, 334; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 385 f.;… Demharter § 22 Rn. 37).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.1984 - 3 W 50/84

    Grundbuchamt; Rechtskräftige Entscheidung; Bindungswirkung; Nichtigkeit; …

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
    Es braucht nicht näher auf die Frage eingegangen zu werden, inwieweit der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit an rechtskräftige zivilgerichtliche Entscheidungen gebunden ist (vgl. dazu BayObLGZ 19, 303/305; 1987, 325/329; 1991, 334; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 385 f.;… Demharter § 22 Rn. 37).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18

    Grundbuchsache: Belastung der Sondereigentumseinheiten eines nach dem WEG …

    Aus dem Umstand allein, dass eine Grunddienstbarkeit, die nach ihrem Inhalt nur an dem ganzen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück bestellt werden kann, in die Grundbücher der einzelnen Sondereigentumseinheiten ohne den nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerk eingetragen worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass eine i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO inhaltlich unzulässige Belastung der einzelnen Sondereigentumseinheiten vorliegt (entgegen BayObLG München, Beschluss vom 27. April 1995 - 2Z BR 31/95, MittBayNot 1995, 288).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden …

    BayObLG, BeschluB vom 27.4.1995 äEUR 2 Z BR 31/95 mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObiG MittBayNot 1995 Heft 4.
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 3 W 76/16

    Grundbuchsache: Rechtsfolge einer inhaltlich unzulässigen Eintragung einer nicht …

    Eine Vervollständigung der inhaltlich unzulässigen Eintragung durch einen nachholenden Eintrag ist ausgeschlossen (BayObLG, Beschluss vom 27. April 1995, Az. 2Z BR 31/95, nach Juris).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01

    Keine Einzelvormerkung für Anspruch zu gesamten Grundstück der …

    Dies ist hier aber nicht geschehen, so dass sich hieraus die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragungen ergibt (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 455).
  • BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96

    Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung …

    Daran fehlt es grundsätzlich in den Verfahren, welche die Eintragung in ein Register zum Gegenstand haben, also auf ein Handeln des Gerichts abzielen (offengelassen für das Grundbuchverfahren BayObLG Rpfleger 1995, 455).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12

    Eintragung einer Vormerkungzur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer …

    Die Bewilligung muss sich jedoch auf die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentumsrechte beziehen (vgl. BayObLG, RPfleger 1995, 455 f.).
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