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   EuGH, 14.07.1971 - 10/71   

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https://dejure.org/1971,270
EuGH, 14.07.1971 - 10/71 (https://dejure.org/1971,270)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1971 - 10/71 (https://dejure.org/1971,270)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1971 - 10/71 (https://dejure.org/1971,270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Muller

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . VERFAHREN - VORLAGE ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Muller

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 177
    1. VERFAHREN - VORLAGE ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1971, 723
  • NJW 1971, 2143
  • NJW 1972, 1024 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Die Ausnahme des Art. 86 EG enthält keine unbedingte Vorschrift; ihre Anwendung verlangt vielmehr eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls darauf, ob sie mit Blick auf die besondere Funktion der mit der Dienstleistung Betrauten den Eingriff in den freien Wettbewerb und die damit an sich verbundene Verletzung der Art. 81, 82 EG rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 14.7.1971 - Rs. 10/71, Slg. 1971, 723 - Staatsanwaltschaft v. Luxemburg/Madeleine Muller u.a.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1994 - C-387/92

    Banco de Crédito Industrial SA, devenue Banco Exterior de España SA gegen

    In einem späteren Urteil aus dem Jahre 1982 (33) hat der Gerichtshof die Berufung auf Artikel 90 Absatz 2 unter Hinweis auf das Urteil in der Rechtssache 10/71 (34) im Zusammenhang mit der Prüfung der Vertragsvorschriften über den freien Warenverkehr nicht zugelassen.

    Was Artikel 90 Absatz 2 angeht, hat der Gerichtshof bereits bestätigt, daß dieser Absatz beim gegenwärtigen Stande nicht geeignet ist, individuelle Rechte zu begründen, welche die nationalen Gerichte zu beachten haben (Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71 ...)." (35).

    (31) - Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71 (Staatsanwaltschaft Luxemburg/Muller, Slg. 1971, 723).

    (32) - Rechtssache 10/71 (Staatsanwaltschaft Luxemburg/Muller, a. a. O., Randnrn. 13/16).

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Zur vierten Frage, die aufgrund ihrer vorstehend wiedergegebenen Ausführungen gegenstandslos geworden sei, verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 10/71, Hafen von Mertert, Slg. 1971, 723.

    Zur dritten und vierten Frage Die beiden mit diesen Fragen aufgeworfenen Probleme habe der Gerichtshof bereits in seinem Urteil 10/71, Hafen von Merten (Slg. 1971, 723, 730), geklärt, wo er entschieden habe, daß ein Unternehmen dann unter Artikel 90 Absatz 2 EWG-Vertrag falle, wenn es zur Wahrnehmung einer ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe bestimmte Vorrechte genießt und zum gleichen Zweck enge Beziehungen mit der öffentlichen Hand unterhält, und daß Artikel 90 Absatz 2 beim gegenwärtigen Stand nicht geeignet sei, individuelle Rechte zu begründen.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-242/95

    GT-Link

    Im Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71 (Muller u. a., Slg. 1971, 723, Randnr. 11) hat der Gerichtshof entschieden, daß unter den Begriff "Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist", ein Unternehmen fallen kann, das für die Ausübung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe bestimmte Vorrechte genießt und zu diesem Zweck enge Beziehungen mit den öffentlichen Stellen unterhält und über das daher der größte Teil des Flußverkehrs des fraglichen Staates abgewickelt wird.
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 32/99

    Festbeträge; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

    Die Ausnahme des Art. 86 EG enthält keine unbedingte Vorschrift; ihre Anwendung verlangt vielmehr eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls darauf, ob sie mit Blick auf die besondere Funktion der mit der Dienstleistung Betrauten den Eingriff in den freien Wettbewerb und die damit an sich verbundene Verletzung der Art. 81, 82 EG rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 14.7.1971 - Rs. 10/71, Slg. 1971, 723 - Staatsanwaltschaft v. Luxemburg/Madeleine Muller u.a.).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Zur fehlenden unmittelbaren Wirkung von Artikel 90 Absatz 2 habe sich der Gerichtshof bereits ausdrücklich geäußert (Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71, Müller - Slg. 1971, 730 f).
  • BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83

    Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs von sog. Weichwährungsflugscheinen

    Dabei kommt es auch auf die Klärung der Fragen an, ob die Art. 85 ff. EWGV zu den allgemeinen Vorschriften des EWG-Vertrages zählen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch für den Luftverkehr gelten (EuGH, Urt. v. 4. April 1974 - Rs. 167/73, Slg. 1974, 359, 370, 371 - Seeleute), und ob verneint werden muß, daß die Luftverkehrsgesellschaften, denen Art. 90 Abs. 2 EWGV keine individuellen Rechte beilegt (EuGH, Urt. v. 14. Juli 1971 -Rs. 10/71, Slg. 1971, 723, 730 - NJW 1971, 2143, 2144 - Hafen von Mertert), generell und automatisch und ohne eine entsprechende Erklärung der Kommission (Art. 90 Abs. 3 EWGV) von den Vorschriften der Art. 85 ff. EWGV freigestellt sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-66/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Im Urteil vom 14. Juli 1971, Muller und Hein (10/71, EU:C:1971:85, Rn. 14 und 15), hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV "eine Würdigung der Erfordernisse [erfordert], die sich einerseits aus der Erfüllung der den fraglichen Unternehmen übertragenen besonderen Aufgabe und andererseits aus der Wahrung der Interessen der [Union] ergeben", und dass "diese Würdigung die Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik [betrifft], welche die Mitgliedstaaten unter der Aufsicht der Kommission verfolgen"(82).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fallen unter den Begriff der "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse": i) der Betrieb des größten Flußhafens eines Mitgliedstaats (Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71, Muller u. a., Slg. 1971, 723, Randnr. 11); ii) der Fernsehbetrieb einschließlich der entsprechenden Werbetätigkeiten und kaufmännischen Tätigkeiten (vgl. Urteil vom 30. April 1974, vorstehend Fußnote 35, Randnr. 15); iii) der Betrieb von Fluglinien, die wirtschaftlich unrentabel, deren Bedienung aber aus Gründen des Allgemeininteresses erforderlich ist (vgl. Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnr. 55); iv) die Vermittlung von Arbeitskräften (vgl. Urteil vom 23. April 1991, vorstehend, Fußnote 27, Randnr. 24); v) Errichtung und Betreibung eines öffentlichen Fernmeldenetzes (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991, vorstehend, Fußnote 43, Randnr. 16); vi) Sammlung, Beförderung und Verteilung von Postsendungen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 15) und vii) die Lieferung elektrischer Energie in einem Teil des Staatsgebiets (vgl. Urteil vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92, Almelo u. a., Slg. 1994, I-1477, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-81/16

    Spanien / Kommission

    Im Urteil vom 14. Juli 1971, Muller und Hein (10/71, EU:C:1971:85, Rn. 14 und 15), hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV "eine Würdigung der Erfordernisse [erfordert], die sich einerseits aus der Erfüllung der den fraglichen Unternehmen übertragenen besonderen Aufgabe und andererseits aus der Wahrung der Interessen der [Union] ergeben", und dass "diese Würdigung die Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik [betrifft], welche die Mitgliedstaaten unter der Aufsicht der Kommission verfolgen"(82).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo und andere gegen NV Energiebedrijf Ijsselmij. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-70/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01

    Enirisorse

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-41/90

    Klaus Höfner und Fritz Elser gegen Macrotron GmbH. - Freier

  • EuGH, 10.03.1983 - 172/82

    Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06

    Gysen - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-343/95

    Diego Calì & Figli Srl gegen Servizi ecologici porto di Genova SpA (SEPG). -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-368/06

    Cedilac - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Richtlinie

  • EuG, 06.06.1995 - T-14/93

    Union internationale des chemins de fer gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro GmbH gegen Zentrale zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 266/81

    Società Italiana per l'Oleodotto Transalpino (SIOT) gegen Ministero delle

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Paul Corbeau. - Wettbewerb - Postmonopol - Umfang.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1981 - 203/80

    Strafverfahren gegen Guerrino Casati. - Freier Kapitalverkehr - Innerstaatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1982 - 12/82

    Strafverfahren gegen Joseph Trinon. - Straßenverkehr - Margentarife.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1976 - 52/76

    Luigi Benedetti gegen Munari F.lli s.a.s.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80

    Gerhard Züchner gegen Bayerische Vereinsbank AG. - Banküberweisungsgebühren.

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