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   EuGH, 25.01.1979 - 99/78   

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https://dejure.org/1979,447
EuGH, 25.01.1979 - 99/78 (https://dejure.org/1979,447)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.1979 - 99/78 (https://dejure.org/1979,447)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - 99/78 (https://dejure.org/1979,447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Decker / Hauptzollamt Landau

    1 . RECHTSAKTE EINES ORGANS - VERORDNUNG - VERÖFFENTLICHUNG - DATUM

  • EU-Kommission

    Decker / Hauptzollamt Landau

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. RECHTSAKTE EINES ORGANS - VERORDNUNG - VERÖFFENTLICHUNG - DATUM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 101
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.07.1976 - 7/76

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 99/78
    Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 (IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213) ausdrücklich von der Gültigkeit der Verordnung Nr. 649/73 mit Wirkung vom 26. Februar 1973 ausgegangen sei.

    Die Kommission äußert sich gleichwohl zu den Vorabentscheidungsfragen, da dem Gerichtshof im Unterschied zu der vorliegenden Rechtssache die verspätete Veröffentlichung zu dem Zeitpunkt, zu dem er sein Urteil in der Rechtssache 7/76 erlassen habe, noch nicht bekannt gewesen sei und sich seine Entscheidung auf einen Fall bezogen habe, in dem für bereits bisher in den Währungsausgleich einbezogene Waren die Währungsausgleichsbeträge durch die fragliche Verordnung neu festgesetzt worden seien.

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des bereits angeführten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA.

    4. Die Geltung der Verordnung Nr. 741/73 für die Zeit ab 12. März 1973 könne, so trägt die Kommission vor, aus dem bereits zitierten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, gefolgert werden.

    Gegen die Erstreckung der Geltung der Verordnung Nr. 811/73 auf einen kurzen Zeitraum vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt bestünden nach der bereits angeführten Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, keine Bedenken.

  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.1979 - 99/78
    rungen der Kommission A - Zur ersten Vorabentscheidungsfrage Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709) entschieden habe, daß für die Frage, wann eine Verordnung als veröffentlicht im Sinne des Artikels 191 des Vertrages anzusehen sei, auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Veröffentlichung im Amtsblatt abzustellen sei.

    Anders als die in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres, in Frage stehende Verordnung Nr. 1579/76 der Kommission (ABl. L 172 vom 1. Juli 1976, S. 59) habe die Verordnung Nr. 649/73 ausdrücklich auch auf bei ihrer Veröffentlichung bereits abgelaufene Zeiträume angewandt werden sollen; die kurzfristige Verzögerung bei der Herausgabe des Amtsblatts habe zu keiner Änderung der vorgesehenen Situation geführt.

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    49 Der Gerichtshof hat bereits insbesondere in seinen Urteilen vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78 (Racke, Slg. 1979, 69) und 99/78 (Decker, Slg. 1979, 101) sowie vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81 (Amylum, a. a. O.) festgestellt, daß der Grundsatz der Rechtssicherheit es zwar im allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, daß dies aber ausnahmsweise dann anders sein kann, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist.
  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

    Nach der Rechtsprechung des EuGH verbietet der Grundsatz des Vertrauensschutzes im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsaktes der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Januar 1979 Rs. 99/78 - Decker, Slg. 1979, 101; Schlussanträge des Generalanwalts Jean-Pierre Warner vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 7/76 - Irca, Slg. 1976, 1213, 1229 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

    47 Nach Ansicht der niederländischen Regierung steht zwar der Grundsatz der Rechtssicherheit im Allgemeinen der Rückwirkung von Rechtsakten der Gemeinschaft entgegen; eine Ausnahme von dieser Regel gelte jedoch dann, wenn das angestrebte Ziel dies verlange und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet sei (Urteile vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78, Racke, Slg. 1979, 69, Randnr. 20, und 99/78, Decker, Slg. 1979, 101, Randnr. 8, sowie vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnr. 49).
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