Rechtsprechung
EuGH, 27.05.1981 - 142/80, 143/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo
1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORVERFAHREN - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - AUF DIE ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES BESCHRÄNKTE WIRKUNG - ENTBINDUNG EINES MITGLIEDSTAATS VON DER BEACHTUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo
- Wolters Kluwer
Rechtliche Wirkung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission für das Vertragsverletzungsverfahren; Entbindung eines Mitgliedstaates von der Beachtung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch eine Stellungnahme oder Äußerung der Kommission; ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 95; ; EWG-Vertrag Art. 169
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORVERFAHREN - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - AUF DIE ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES BESCHRÄNKTE WIRKUNG - ENTBINDUNG EINES MITGLIEDSTAATS VON DER BEACHTUNG SEINER VERPFLICHTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1981 - 142/80
- EuGH, 27.05.1981 - 142/80, 143/80
Papierfundstellen
- Slg. 1981, 1413
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 27.05.1981 - 143/80
Rechtliche Wirkung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission für …
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
URTEIL VOM 27.5.1981 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 142 UND 143/80 lungnahmen kann die Kommission weder einen Mitgliedstaat von der Beachtung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag entbinden noch die einzelnen daran hindern, die ihnen im Vertrag eingeräumten Rechte gegenüber möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrigen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen eines Mitgliedstaats gerichtlich geltend zu machen.In den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80 betreffend das dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Corte d'appello Mailand in dem vor dieser anhängigen Rechtsstreit AMMINISTRAZIONE DELLE FINANZE DELLO STATO gegen.
und FIRMA CARLO SALENGO, Genua, (Rechtssache 143/80) vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 95 EWG-Vertrag im Hinblick auf die italienischen Rechtsvorschriften über die Staatsabgabe auf eingeführten Branntwein erläßt.
Mit Beschluß vom 19. November 1980 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 142/80 und 143/80 für die Zwecke des mündlichen Verfahrens und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
- EuGH, 15.10.1969 - 16/69
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
c) Der Gerichtshof habe mit Urteil vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 377) festgestellt, daß Branntwein kein landwirtschaftliches Erzeugnis sei und daher nicht unter die in den Artikeln 38 bis 46 EWG-Vertrag im Agrarbereich vorgesehenen Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Vertrages falle.Das Gericht nennt in diesem Zusammenhang das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 377), in dem festgestellt worden ist, daß Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Sinne des Vertrages sind, das Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383), in dem der Gerichtshof erkannt hat, daß Handelshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit auch dann mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, wenn diese Hindernisse Teil einer nationalen Marktordnung sind, und schließlich die am 31. Juli 1978 an die Italienische Republik gerichtete mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission zu einer differenzierenden Besteuerung sowohl bei Anwendung der Staatsabgabe als auch der Herstellungssteuer.
- EuGH, 10.12.1974 - 48/74
Charmasson / Ministre de l'économie und des finances
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
Die Kommission habe ihre Auffassung insoweit jedoch geändert; in der an die Italienische Republik gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 31. Juli 1978 habe sie unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383) die Ansicht vertreten, daß die Staatsabgabe eine steuerliche Maßnahme darstelle, die protektionistischen Charakter habe und als solche mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar sei.Das Gericht nennt in diesem Zusammenhang das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 16/69 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 377), in dem festgestellt worden ist, daß Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Sinne des Vertrages sind, das Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383), in dem der Gerichtshof erkannt hat, daß Handelshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit auch dann mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, wenn diese Hindernisse Teil einer nationalen Marktordnung sind, und schließlich die am 31. Juli 1978 an die Italienische Republik gerichtete mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission zu einer differenzierenden Besteuerung sowohl bei Anwendung der Staatsabgabe als auch der Herstellungssteuer.
- EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
Es steht den einzelstaatlichen Gerichten nach Gemeinschaftsrecht demnach frei, nach ihrem nationalen Recht den Umstand zu berücksichtigen, daß ohne rechtlichen Grund erhobene Abgaben in die Preise des abgabepflichtigen Unternehmens einfließen und auf die Abnehmer abgewälzt werden konnten (Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Amministrazione delle Finanze/Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205). - EuGH, 25.06.1970 - 47/69
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
Dagegen habe der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Regierung der Französischen Republik/Kommission, Slg. 1970, 487) entschieden: "Wird eine Beihilfe durch eine von bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen zu tragende Abgabe finanziert, so hat die Kommission nicht nur zu prüfen, ob ihre Finanzierungsweise mit Artikel 95 des Vertrages vereinbar ist, sondern auch, ob diese Finanzierungsweise in Verbindung mit der aus der Abgabe gespeisten Beihilfe den Anforderungen der Artikel 92 und 93 genügt." Im Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi, Slg. 1977, 557) habe der Gerichtshof entschieden: "Modalitäten einer Beihilfe . - EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
Dagegen habe der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Regierung der Französischen Republik/Kommission, Slg. 1970, 487) entschieden: "Wird eine Beihilfe durch eine von bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen zu tragende Abgabe finanziert, so hat die Kommission nicht nur zu prüfen, ob ihre Finanzierungsweise mit Artikel 95 des Vertrages vereinbar ist, sondern auch, ob diese Finanzierungsweise in Verbindung mit der aus der Abgabe gespeisten Beihilfe den Anforderungen der Artikel 92 und 93 genügt." Im Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi, Slg. 1977, 557) habe der Gerichtshof entschieden: "Modalitäten einer Beihilfe . - EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
31 Hierzu stützt sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455), in dem sich der Gerichtshof auf der Grundlage des allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit für befugt erklärt habe, ausnahmsweise die Möglichkeit der Betroffenen einzuschränken, sich auf seine Urteile zu berufen. - EuGH, 14.01.1981 - 140/79
Chamial Farmaceutici
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (s. zuletzt Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemial Farmaceutici S.p.A.) schränkt das Gemeinschaftsrecht beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung die Freiheit der Mitgliedstaaten nicht ein, für bestimmte Erzeugnisse nach Maßgabe objektiver Kriterien, etwa der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, eine differenzierende Besteuerung einzuführen. - EuGH, 21.05.1980 - 73/79
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
f) Diese Auffassung werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italienische Republik) nicht widerlegt. - EuGH, 27.02.1980 - 169/78
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 27.05.1981 - 142/80
c) Im Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 (Kommission/ Italienische Republik, Slg. 1980, 385) habe der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit bestimmter Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen unter der Voraussetzung anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienten, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwendeten.
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
136 Schließlich ist zu dem aus der Beteiligung der Kommission an der Ausarbeitung der 3 + 2 -Regel hergeleiteten Argument daran zu erinnern, daß die Kommission, abgesehen von den Fällen, in denen ihr solche Befugnisse ausdrücklich eingeräumt werden, nicht berechtigt ist, Garantien hinsichtlich der Vereinbarkeit eines bestimmten Verhaltens mit dem Vertrag zu geben (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981 in den Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 16). - EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
Außerdem kann sich nach dem System der Art. 226 EG bis 228 EG nur aus einem Urteil des Gerichtshofs ergeben, welche Rechte und Pflichten die Mitgliedstaaten haben und wie ihr Verhalten zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. Mai 1981, Essevi und Salengo, 142/80 und 143/80, Slg. 1981, 1413, Randnrn. 15 und 16, und vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 45). - EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE …
Die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ist Teil eines Vorverfahrens (Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 15), das keine bindenden rechtlichen Wirkungen für den Adressaten der mit Gründen versehenen Stellungnahme entfaltet.Nach dem System der Artikel 169 bis 171 des Vertrages kann sich nur aus einem Urteil des Gerichtshofes ergeben, welche Rechte und Pflichten die Mitgliedstaaten haben und wie ihr Verhalten zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne das Urteil Essevi und Salengo, Randnrn. 15 f.).
Der mit Gründen versehenen Stellungnahme kommt eine rechtliche Wirkung somit nur im Hinblick auf die Anrufung des Gerichtshofes zu (Urteil Essevi und Salengo, Randnr. 18); kommt der Staat dieser Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Starfruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 12).
- EuGH, 15.03.1983 - 319/81
Kommission / Italien
Ferner seien die Grundsätze der einschlägigen ständigen Rechtsprechung im Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80 (Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413) bestätigt worden.Sie trägt zunächst vor, den Mitgliedstaaten sei es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verboten, selbst für identische Erzeugnisse differenzierende Besteuerungen nach Maßgabe objektiver Kriterien wie der Herstellungsbedingungen oder der verwendeten Ausgangsstoffe einzuführen (Urteile vom 22. Juni 1976 Rechtssache 127/75, Bobie, Slg. 1976, 1079; vom 10. Oktober 1978, Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787; vom 30. Oktober 1980, Rechtssache 26/80, Schneider, Slg. 1980, 3469; vom 14. Januar 1981, Rechtssache 140/79, Chemial, und Rechtssache 46/80, Vinal, Slg. 1981, 1 und 77, und vom 27. Mai 1981, verbundene Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413).
Solche Differenzierungen sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn kraft ihrer Ausgestaltung sichergestellt ist, daß jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeder Schutz inländischer konkurrierender Produktionen ausgeschlossen ist" (Urteil vom 27. Mai 1981, verbundene Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97
Portugal / Kommission
In diesem Zusammenhang beruft sich die Kommission auf das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80(43).43: - Urteil vom 27. Mai 1981 (Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 28).
47: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80 (zitiert in Fußnote 42, Randnr. 28).
- EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
'Weber''s Wine World u.a.'
Es stehe einzelstaatlichen Gerichten nach dem Gemeinschaftsrecht jedenfalls grundsätzlich frei, nach ihrem nationalen Recht zu berücksichtigen, dass zu Unrecht erhobene Abgaben in die Preise des abgabepflichtigen Unternehmens einflössen und auf die Abnehmer abgewälzt werden könnten (Urteile vom 27. Mai 1981 in den Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 35, vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099, Dilexport, Randnr. 47, und vom 28. November 2000 in der Rechtssache C-88/99, Roquette Frères, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94
Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …
( 25 ) Vgl. das Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80 (Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413).( 28 ) Siehe die Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnrn. 69 ff.), vom 11. März 1981 in der Rechtssache 69/80 (worringham und Humphreys, Slg. 1981, 767, Randnrn. 29 ff.), Urteil Essevi und Salengo, bereits zitiert in Fußnote 25, Randnrn.
- EuGH, 11.08.1995 - C-367/93
Roders u.a. / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
45 Tatsächlich ist festzustellen, daß die Auslegung von Artikel 95 sowie die Frage seiner unmittelbaren Anwendbarkeit Gegenstand einer weit zurückreichenden, umfangreichen und mannigfaltigen Rechtsprechung sind, die keinen Zweifel über die Tragweite dieser Bestimmung lässt (vgl. u. a. Urteil vom 27. Mai 1981 in den Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 33). - EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
Asia Motor France / Kommission
16 Der Gerichtshof müsse über die Begründetheit des Inhalts des Schreibens vom 5. Dezember 1991 befinden können, dessen Wirkungen offenbar bewusst der Rechtsprechung des Gerichtshofes zuwiderliefen, wonach die Kommission mit ihren nach Artikel 169 abzugebenden Äusserungen und Stellungnahmen einen Mitgliedstaat nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag entbinden und die Bürger nicht daran hindern könne, die ihnen im Vertrag eingeräumten Rechte gegenüber möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrigen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen eines Mitgliedstaats gerichtlich geltend zu machen (Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Salengo, Slg. 1981, 1413). - EuG, 29.03.2011 - T-33/09
Im Rahmen der Erhebung eines vom Gerichtshof festgesetzten Zwangsgelds kann die …
Nach ständiger Rechtsprechung kann die Kommission nämlich mit den nach Art. 226 EG abgegebenen Stellungnahmen oder mit anderen Äußerungen im Rahmen dieses Verfahrens nicht die Rechte und Verpflichtungen eines Mitgliedstaats abschließend festlegen oder ihm Zusicherungen hinsichtlich der Vereinbarkeit eines bestimmten Verhaltens mit dem Vertrag geben; vielmehr können sich nach den Art. 226 EG bis 228 EG die Bestimmung der Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten und die Beurteilung ihres Verhaltens nur aus einem Urteil des Gerichtshofs ergeben (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Mai 1981, Essevi und Salengo, 142/80 und 143/80, Slg. 1981, 1413, Randnr. 16, und vom 22. Februar 2001, Gomes Valente, C-393/98, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 18). - EuGH, 22.02.2001 - C-393/98
Gomes Valente
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98
Gomes Valente
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
- EuG, 09.09.2010 - T-359/04
British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-287/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-137/94
The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte Cyril Richardson. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.
- EuGH, 20.03.2003 - C-135/01
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-228/00
Kommission / Deutschland
- EuG, 19.10.2011 - T-139/06
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-117/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-246/95
Myrianne Coen gegen Belgischer Staat. - Bediensteter auf Zeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1991 - C-163/90
Administration des douanes et droits indirects gegen Léopold Legros und andere. - …
- EuGH, 03.07.1985 - 277/83
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82
Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein …
- EuGH, 30.11.1982 - 287/81
Kerr
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
Socridis
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1988 - 252/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-230/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 323/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1986 - 200/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …