Rechtsprechung
| EuGH, 22.02.2001 - C-393/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Inländische Abgaben - Sondersteuer für Kraftfahrzeuge - Gebrauchtfahrzeuge
- Europäischer Gerichtshof
Gomes Valente
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pauschale Ermittlung des Wertverlusts importierter Gebrauchtfahrzeuge für Kraftfahrzeugsteuer kann zu Steuerdiskriminierung führen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 95; EG Art. 90
Inländische Abgaben - Sondersteuer für Kraftfahrzeuge - Gebrauchtfahrzeuge - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pauschale Ermittlung des Wertverlusts importierter Gebrauchtfahrzeuge für Kraftfahrzeugsteuer kann zu Steuerdiskriminierung führen
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 95 Abs 1
Kfz-Einfuhr
Verfahrensgang
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 07.10.1998 - 22.364
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98
- EuGH, 22.02.2001 - C-393/98
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 10.04.2002 - 22.364
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 11.10.2006 - Recurso nº 1121/05
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2000, I-7755
- Slg. 2001, I-1327
- BB 2001, 550
Wird zitiert von ... (21)
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-101/00 8: - Urteile in der Rechtssache C-345/93 (zitiert in Fußnote 3), Randnr. 20, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98 (Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 23).
10: - Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 41.
11: - So bereits Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-345/93 (zitiert in Fußnote 3), Nr. 17; siehe dazu jüngst das Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 43.
17: - Siehe dazu das Urteil in der Rechtssache C-375/95 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 29, und die dort zitierte Rechtsprechung; siehe ebenso das Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 37.
20: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnrn.
21: - Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 26.
22: - Urteil in der Rechtssache C-393/98 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 34.
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge - Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag …
20 und 29, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 34, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98, Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 21).55 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Erhebung einer Abgabe durch einen Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Gebrauchtfahrzeuge Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag zuwiderläuft, wenn der ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlustes des Fahrzeugs ermittelte Betrag der Abgabe höher ist als der Abgabenbetrag, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. Urteile Nunes Tadeu, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
83 Die Kommission verweist auf das Urteil Gomes Valente, wonach eine auf allgemeine Kriterien gestützte Steuerregelung nur dann mit Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag vereinbar sei, wenn jede diskriminierende Wirkung ausgeschlossen sei und der Eigentümer eines eingeführten Gebrauchtfahrzeugs die Anwendung der auf allgemeine Kriterien gestützten Berechnungsmethode auf sein Fahrzeug mit einem Rechtsbehelf anfechten könne.
86 Der Gerichtshof hat bereits die für den Wertverlust maßgeblichen Faktoren genannt, die berücksichtigt werden können, damit die pauschale Berechnung der Steuer für eingeführte Gebrauchtfahrzeuge den tatsächlichen Wertverlust genau wiedergibt und am ehesten eine Besteuerung dieser Fahrzeuge erreicht, die unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jede derartige Regelung auf angemessenen Schätzungen beruht, nicht über den Betrag der Reststeuer hinausgeht, der noch im Wert eines im Inland bereits zugelassenen gleichartigen Gebrauchtfahrzeugs enthalten ist (vgl. Urteil Gomes Valente, Randnr. 28).
88 Weitere Voraussetzung ist, dass der Eigentümer eines eingeführten Gebrauchtfahrzeugs die Möglichkeit hat, die Anwendung einer pauschalen Berechnungsmethode auf sein Fahrzeug anzufechten, um darzutun, dass diese zu einer Steuer führt, die höher ist als die Reststeuer, die noch im Wert der im Inland bereits zugelassenen gleichartigen Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (Urteil Gomes Valente, Randnr. 32).
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einfuhr von Kraftfahrzeugen - …
Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Verletzung von Artikel 90 Absatz 1 EG vor, wenn die Steuer auf das eingeführte Erzeugnis und die Steuer auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnrn. 20 und 29, 0utokumpu, Randnr. 34, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98, Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 21).Bei diesen beiden Gruppen von Gebrauchtfahrzeugen entsteht jedoch nur dann die gleiche Abgabenlast, wenn der Betrag einer Verbrauchsabgabe wie der NoV-Grundabgabe, die auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat erhoben wird, nicht höher ist als der Betrag der restlichen NoV-Grundabgabe, die im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Nunes Tadeu, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
Hinsichtlich einer solchen Bewertung hat der Gerichtshof festgestellt, dass zwar der tatsächliche Wertverlust von Fahrzeugen nur mittels einer Bewertung oder eines Sachverständigengutachtens für das einzelne Fahrzeug berücksichtigt werden darf, dass aber ein Mitgliedstaat, um eine so schwerfällige Regelung zu vermeiden, mittels durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift festgelegter pauschaler Tabellen, die anhand von Kriterien wie Alter, Kilometerstand, allgemeiner Zustand, Antriebsart, Fabrikat oder Modell des Fahrzeugs errechnet werden, einen Wert von Gebrauchtfahrzeugen festsetzen kann, der in aller Regel ihrem tatsächlichen Wert sehr nahe kommt (Urteil Gomes Valente, Randnr. 24).
Der Gerichtshof hat ferner zugelassen, dass sich die Behörden eines Mitgliedstaats bei der Ausarbeitung dieser Tabellen auf einen Preisspiegel beziehen, der die Durchschnittspreise für Gebrauchtfahrzeuge auf dem nationalen Markt wiedergibt, oder auf eine Liste der üblichen Durchschnittspreise, die in dem Sektor als Referenz verwendet wird (Urteil Gomes Valente, Randnr. 25).
- EuGH, 20.09.2007 - C-74/06
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 EG - Zulassungsteuer auf …
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die auf das eingeführte Erzeugnis erhobene Abgabe und die Belastung, die das gleichartige inländische Erzeugnis zu tragen hat, in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (vgl. u. a. Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Februar 2001, Gomes Valente, C-393/98, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 21, und vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin, C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 53).So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Erhebung einer Abgabe durch einen Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Gebrauchtfahrzeuge Art. 90 EG zuwiderläuft, wenn der ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlusts des Fahrzeugs bemessene Betrag der Abgabe höher ist als der Abgabenbetrag, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (Urteile vom 9. März 1995, Nunes Tadeu, C-345/93, Slg. 1995, I-479, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
Um eine so schwerfällige Regelung zu vermeiden, kann ein Mitgliedstaat nämlich mittels durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift festgelegter pauschaler Tabellen, die anhand von Kriterien wie Alter, Kilometerstand, allgemeiner Zustand, Antriebsart, Fabrikat oder Modell des Fahrzeugs errechnet werden, einen Wert von Gebrauchtfahrzeugen festsetzen, der in aller Regel ihrem tatsächlichen Wert sehr nahekommt (Urteile Gomes Valente, Randnr. 24, und Weigel, Randnr. 73).
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Steuerregelung für eingeführte Gebrauchtfahrzeuge, die den tatsächlichen Wertverlust der Fahrzeuge aufgrund allgemeiner Kriterien berücksichtigt, jedoch nur dann mit Art. 90 EG vereinbar, wenn sie außerdem so ausgestaltet ist, dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jede derartige Regelung auf angemessenen Schätzungen beruht, jede diskriminierende Wirkung ausgeschlossen ist (Urteil Gomes Valente, Randnr. 26; vgl. in diesem Sinne auch Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 29, und Brzezinski, Randnr. 40).
Was erstens die Bemessungsgrundlage für den steuerlichen Wert angeht, kann, wenn sich die Behörden eines Mitgliedstaats, wie die Kommission vorschlägt, auf einen Preisspiegel beziehen können, der die Durchschnittspreise für Gebrauchtfahrzeuge auf dem nationalen Markt wiedergibt, oder auf eine Liste der üblichen Durchschnittspreise, die in dem Sektor als Referenz verwendet wird (Urteile Gomes Valente, Randnr. 25, und Weigel, Randnr. 74), der Hellenischen Republik nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie sich auf den Großhandelspreis des entsprechenden Fahrzeugs stützt, der beim Inverkehrbringen des eingeführten Fahrzeugs auf dem internationalen Markt gilt.
- EuGH, 29.04.2004 - C-381/01
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einfuhr von Kraftfahrzeugen - …
[67] Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Verletzung von Artikel 90 Absatz 1 EG vor, wenn die Steuer auf das eingeführte Erzeugnis und die Steuer auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnrn. 20 und 29, 0utokumpu, Randnr. 34, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98, Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 21).[69] Bei diesen beiden Gruppen von Gebrauchtfahrzeugen entsteht jedoch nur dann die gleiche Abgabenlast, wenn der Betrag einer Verbrauchsabgabe wie der NoV-Grundabgabe, die auf Gebrauchtfahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat erhoben wird, nicht höher ist als der Betrag der restlichen NoV-Grundabgabe, die im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Nunes Tadeu, Randnr. 20, und Gomes Valente, Randnr. 23).
[73] Hinsichtlich einer solchen Bewertung hat der Gerichtshof festgestellt, dass zwar der tatsächliche Wertverlust von Fahrzeugen nur mittels einer Bewertung oder eines Sachverständigengutachtens für das einzelne Fahrzeug berücksichtigt werden darf, dass aber ein Mitgliedstaat, um eine so schwerfällige Regelung zu vermeiden, mittels durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift festgelegter pauschaler Tabellen, die anhand von Kriterien wie Alter, Kilometerstand, allgemeiner Zustand, Antriebsart, Fabrikat oder Modell des Fahrzeugs errechnet werden, einen Wert von Gebrauchtfahrzeugen festsetzen kann, der in aller Regel ihrem tatsächlichen Wert sehr nahe kommt (Urteil Gomes Valente, Randnr. 24).
[74] Der Gerichtshof hat ferner zugelassen, dass sich die Behörden eines Mitgliedstaats bei der Ausarbeitung dieser Tabellen auf einen Preisspiegel beziehen, der die Durchschnittspreise für Gebrauchtfahrzeuge auf dem nationalen Markt wiedergibt, oder auf eine Liste der üblichen Durchschnittspreise, die in dem Sektor als Referenz verwendet wird (Urteil Gomes Valente, Randnr. 25).
- EuGH, 15.09.2005 - C-495/03
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die Artikel 234 Absatz 3 EG gegenüber einzelstaatlichen Gerichten vorsieht, deren Entscheidungen nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden können, insbesondere verhindern soll, dass sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang steht (vgl. u. a. Urteil vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98, Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 17 und dort zitierte Rechtsprechung).Drittens fügt sich die durch Artikel 234 Absatz 3 EG eingeführte Vorlagepflicht in den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen Gerichten als den mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts betrauten Gerichten und dem Gerichtshof ein, durch die die ordnungsgemäße Anwendung und die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollen (vgl. u. a. Urteil Cilfit u. a., Randnr. 7, Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95, Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 25, und Urteil Gomes Valente, Randnr. 17).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-402/09
Freier Warenverkehr - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung …
Die im Urteil Gomes Valente(43) angeführte Liste schließt auch die Antriebsart und das Fabrikat oder das Modell des Fahrzeugs in die zu berücksichtigenden Faktoren ein.(14) - Vgl. u. a. Urteile vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, Slg. 1966, 258, 268), und vom 22. Februar 2001, Gomes Valente (C-393/98, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 33).
(27) - Vgl. Urteil Gomes Valente (oben in Fn. 14 angeführt, Randnr. 28).
(30) - Vgl. Urteil Gomes Valente, oben in Fn. 14 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 07.04.2011 - C-402/09
Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen …
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 110 AEUV vor, wenn der Betrag der Steuer, die auf ein eingeführtes Gebrauchtfahrzeug erhoben wird, den Restwert der Steuer übersteigt, der noch im Wert im Inland bereits zugelassener gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (Urteile vom 9. März 1995, Nunes Tadeu, C-345/93, Slg. 1995, I-479, Randnr. 20, vom 22. Februar 2001, Gomes Valente, C-393/98, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 23, und vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin, C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 55).Zur Vermeidung der einer solchen Regelung inhärenten Schwerfälligkeit kann ein Mitgliedstaat nämlich mittels durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift festgelegter pauschaler Tabellen, die anhand von Kriterien wie Alter, Kilometerstand, Allgemeinzustand, Antriebsart, Fabrikat oder Modell des Fahrzeugs errechnet werden, einen Wert von Gebrauchtfahrzeugen festsetzen, der in aller Regel ihrem tatsächlichen Wert sehr nahekommt (Urteile Gomes Valente, Randnr. 24, Weigel, Randnr. 73, und Kommission/Griechenland, Randnr. 29).
Allerdings garantiert die Anwendung einer auf einem einzigen Wertminderungskriterium wie dem Alter des Kraftfahrzeugs beruhenden Tabelle nicht, dass die Tabelle die tatsächliche Wertminderung dieser Fahrzeuge widerspiegelt (vgl. in diesem Sinne Urteile Gomes Valente, Randnrn. 28 und 29, und Kommission/Griechenland, Randnrn. 38 bis 42).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-313/05
Brzezi?ski - Freier Warenverkehr , Zollunion , Zollgleiche Abgaben , …
(7) - Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509), vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479), vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981), vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-393/98 (Gomes Valente, Slg. 2001, I-1327), vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-101/00 (Tulliasiamies und Siilin, Slg. 2002, I-7487) und Weigel, zitiert in Fußnote 5.(18) - Urteil Gomes Valente, zitiert in Fußnote 7, Randnrn.
- EuGH, 03.06.2010 - C-2/09
Verbrauchsteuern - Besteuerung von gebrauchten Kraftfahrzeugen - Höhere Abgaben …
Nach gefestigter Rechtsprechung liegt eine Verletzung von Art. 110 Abs. 1 AEUV vor, wenn die Abgabe auf die eingeführte Ware und die Abgabe auf die gleichartige inländische Ware in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass die eingeführte Ware - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 22. Februar 2001, Gomes Valente, C-393/98, Slg. 2001, I-1327, Randnr. 21, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 67, Brzezinski, Randnr. 29, und vom 20. September 2007, Kommission/Griechenland, C-74/06, Slg. 2007, I-7585, Randnr. 25). - EuGH, 12.06.2008 - C-458/06
Zuständigkeit des Gerichtshofs - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der …
- FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02
Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische" …
- FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 2241/02
Kapitalanlage - Ausländische Körperschaftsteuer anrechenbar
- EuG, 15.12.2005 - T-33/01
Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Richtlinie 97/36/EG - Artikel 3a - Ereignisse …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
Aktionäre können nun doch auf hohe Steuererstattungen hoffen // Nach …
- EuG, 29.03.2011 - T-33/09
Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung …
- FG Köln, 27.08.2012 - 2 K 2241/02
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer: Finanzgericht Köln weist Klage in …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-218/10
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01
Harald Weigel und Ingrid Weigel gegen Finanzlandesdirektion für Vorarlberg - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05
Ákos Nádasdi (C-290/05), Ilona Németh (C-333/05) / Vám- és Pénzügyörség …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-333/05
Ákos Nádasdi gegen Vám- és …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Gomes Valente
Verfahrensgang
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 07.10.1998 - 22.364
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98
- EuGH, 22.02.2001 - C-393/98
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 10.04.2002 - 22.364
- Supremo Tribunal Administrativo [Portugal], 11.10.2006 - Recurso nº 1121/05
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2001, I-1327
