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   EuGH, 05.05.1983 - 207/81   

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EuGH, 05.05.1983 - 207/81 (https://dejure.org/1983,1337)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.1983 - 207/81 (https://dejure.org/1983,1337)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 207/81 (https://dejure.org/1983,1337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Ditterich / Kommission

    1 . BEAMTE - BEURTEILUNG - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Ditterich / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 43 ABS. 2

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    BEAMTENSTATUT ART. 43 ABS. 2
    1. BEAMTE - BEURTEILUNG - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Aufhebung einer Beurteilung - Antrag auf Schadensersatz - Hilfsantrag auf Nachprüfung durch Vernehmung von Zeugen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 1359
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.1983 - 207/81
    In einer dem vorliegenden Fall in etwa vergleichbaren Rechtssache, zumindest was den Gegenstand des sechsten Klagegrundes angehe, habe der Gerichtshof dem Kläger einen Betrag von 10 000 BFR als Ersatz des durch die verspätete Erstellung der Beurteilung verursachten immateriellen Schadens zugesprochen (Urteil 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419).
  • EuGH, 12.10.1978 - 86/77

    Ditterich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.1983 - 207/81
    1 2 Der Kläger führt weiter aus, diese Bewertungen seien in Wirklichkeit nicht in der Fähigkeit, der Leistung oder der dienstlichen Führung begründet, sondern in dem Konflikt, der zwischen dem Kläger und der Verwaltung im Anschluß an die Ablehnung eines Antrags auf Beförderung entstanden sei und über den der Gerichtshof in einem Urteil vom 12. Oktober 1978 (Rechtssache 86/77, Slg. S. 1855) entschieden habe.
  • EuG, 24.01.1991 - T-63/89

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Ferner erinnert die Beklagte an die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach dieser grundsätzlich keine in den Beurteilungen enthaltenen Werturteile nachprüfe (Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 15).

    19 Nach gefestigter Rechtsprechung ist es nicht Sache des Gerichts, die Richtigkeit der Beurteilung, die die Verwaltung über die berufliche Eignung eines Beamten abgibt, nachzuprüfen, wenn diese Beurteilung komplexe Werturteile enthält, die ihrer Natur nach keiner objektiven Nachprüfung zugänglich sind (Urteile des Gerichtshofes vom 17. März 1971 in der Rechtssache 29/70, Marcato/Kommission, Slg. 1971, 243, und vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich, a. a. O.).

    32 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht hervor, daß der Beamte, der Ersatz des durch eine fehlerhafte Beurteilung verursachten materiellen Schadens beansprucht, mit hinreichender Genauigkeit einen Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Amtsfehler, d. h. in der vorliegenden Sache der Fehlerhaftigkeit der Beurteilung, und dem angeblich erlittenen Schaden nachweisen muß (Urteile vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille, und vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo, alle a. a. O.).

    Dagegen hat der Beamte keinen Anspruch auf Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens, wenn er selbst erheblich zu der von ihm beanstandeten Verspätung beigetragen hat oder wenn die Verwaltung eine angemessene Frist für die Mitteilung des ihn betreffenden Beurteilungsentwurfs nicht überschreitet; die Überschreitung einer solchen Frist ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Vgl. Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81 (Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 28) und Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-27/90 (Latham/Kommission, Slg. 1991, II-35, Randnrn. 43 und 44).

    (25) ° Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76 (Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 44), Urteil vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79 (Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, Randnr. 8), Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80 (Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, Randnr. 22), Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81 (List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 25), Urteil Ditterich/Kommission, Randnr. 24; Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86 (Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnr. 16).

    (26) ° Urteil Ditterich/Kommission, Randnr. 25. Allerdings kann das Fehlen der Beurteilung unter aussergewöhnlichen Umständen durch das Vorliegen anderer Informationen über die Verdienste des Beamten ausgeglichen werden (Urteil Gratreau/Kommission, Randnr. 22).

  • EuG, 23.04.2018 - T-561/14

    Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der

    Selbst wenn unterstellt wird, dass die Kommission rechtlich verpflichtet ist, die rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen im Rahmen der gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 211/2011 angenommenen Mitteilung getrennt darzulegen, kann eine Verletzung dieser - rein formalen - Verpflichtung jedenfalls nicht zur Nichtigerklärung der betreffenden Mitteilung führen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 21. April 1983, Ragusa/Kommission, 282/81, EU:C:1983:105, Rn. 22, und vom 5. Mai 1983, Ditterich/Kommission, 207/81, EU:C:1983:123, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1985 - 173/82

    Gilbert Castille gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter:

    In seinem Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81 4.

    Beachtet man den Umstand, daß in dem genannten Urteil der Antrag auf Aufhebung der Beurteilung abgewiesen wurde, im vorliegenden Fall ihm jedoch stattgegeben werden muß, so erscheint mir eine Entschädigung in Höhe von 46 - Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Kuno Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359.

  • EuG, 01.12.1994 - T-79/92

    Kuno Ditterich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Das Fehlen einer Beurteilung oder eine bei ihrer Erstellung eingetretene Verspätung sind aber in der Rechtsprechung immer als Amtsfehler und nie als beschwerende Maßnahme qualifiziert worden (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79, Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, Randnr. 14; vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnrn.

    Diese Erwägungen finden eine Stütze in der ständigen Rechtsprechung, wonach der Verwaltung eine angemessene Frist zur Erstellung der Beurteilung nach dem in den Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkt zuzugestehen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 25; Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-29/89, Moritz/Kommission, Slg. 1990, II-787, Randnr. 21).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-409/02

    Pflugradt / EZB - Rechtsmittel - Beschäftigte der Europäischen Zentralbank -

    54 Dem Gericht ist im Übrigen kein Rechtsfehler unterlaufen, als es ausgeführt hat, dass es ihm nicht zustehe, die Beurteilung der zur Bewertung der Arbeit des Rechtsmittelführers berufenen Personen durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (Urteil vom 17. März 1971 in der Rechtssache 29/70, Marcato/Kommission, Slg. 1971, 243, Randnr. 7, und vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 13).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-68/91

    Moritz / Kommission

    30 Das Gericht hat sodann ausgeführt (Randnrn. 45 und 46), daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Verwaltung darauf zu achten habe, daß die Beurteilungen zu den im Statut vorgeschriebenen Zeitpunkten periodisch erfolgten (Urteil Gratreau/Kommission, a. a. O.), und daß ihr hierfür eine angemessene Frist zuzugestehen sei, deren Überschreitung nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig sei (Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359).
  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

    Hat ein Verfahren wegen von der Anstellungsbehörde getroffener Entscheidungen die gewöhnlich als angemessen anzusehende Dauer überschritten, obliegt es dieser Behörde, das Vorliegen besondere Umstände darzutun, die diese Überschreitung rechtfertigen können (vgl. entsprechend zur Erstellung von Beurteilungen Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1983, Ditterich/Kommission, 207/81, Slg. 1983, 1359, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2008 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Import von beschreibbaren

    39 - Urteile vom 21. April 1983, Ragusa/Kommission (282/81, Slg. 1983, 1245, Randnr. 22), und vom 5. Mai 1983, Ditterich/Kommission (207/81, Slg. 1983, 1359, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-344/05

    Kommission / De Bry - Rechtsmittel - Beamte - Beurteilung der beruflichen

    22 - Vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81 (Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 13) und Urteil des Gerichts vom 7. Mai 2003 in der Rechtssache T-278/01 (Den Hamer/Kommission, Slg. ÖD 2003, I-A-139 und II-665, Randnr. 58).
  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 24.01.1991 - T-27/90

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuG, 06.07.2004 - T-281/01

    Huygens / Kommission

  • EuG, 10.12.1992 - T-33/91

    Calvin E. Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 01.12.1994 - T-54/92

    Johann Schneider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 13.12.1990 - T-29/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87

    Santo Picciolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 06.11.1991 - T-33/90

    Charlotte von Bonkewitz-Lindner gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

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