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   EuGH, 10.07.1984 - 63/83   

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https://dejure.org/1984,803
EuGH, 10.07.1984 - 63/83 (https://dejure.org/1984,803)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1984 - 63/83 (https://dejure.org/1984,803)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 63/83 (https://dejure.org/1984,803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kirk

    1 . FISCHEREI - DER GERICHTSBARKEIT DER MITGLIEDSTAATEN UNTERLIEGENDE GEWÄSSER - GLEICHER ZUGANG FÜR DIE FISCHER IN DER GEMEINSCHAFT - AUSNAHMEREGELUNG - FRIST DES ARTIKELS 100 DER BEITRITTSAKTE - ABLAUF - ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - WIRKUNGEN - ...

  • EU-Kommission

    Kirk

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der sea fish ( specified united kingdom waters ) ( prohibition of fishing ) order mit dem Gemeinschaftsrecht; Verbot des Fischfangs in einer gesetzlich festgelegten Küstenzone für in einem anderen Mitgliedstaat registrierte Schiffe und seine Vereinbarkeit ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; Verordnung Nr. 101/76 vom 19. Januar 1976 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FISCHEREI - DER GERICHTSBARKEIT DER MITGLIEDSTAATEN UNTERLIEGENDE GEWÄSSER - GLEICHER ZUGANG FÜR DIE FISCHER IN DER GEMEINSCHAFT - AUSNAHMEREGELUNG - FRIST DES ARTIKELS 100 DER BEITRITTSAKTE - ABLAUF - ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - WIRKUNGEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidung - Seefischerei - Einzelstaatliche Maßnahme zur Beschränkung des Zugangs.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2689
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 29.03.1979 - 231/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    Diese Ansicht werde auch durch das Urteil des Gerichtshofes vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447) bestätigt, in dem festgestellt worden sei, daß infolge des in der Beitrittsakte vorgesehenen Ablaufs der Übergangszeit eine bereits bestehende einzelstaatliche Marktordnung für Kartoffeln hinfällig geworden sei, wenn die Kommission einen Vorschlag zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für dieses Erzeugnis vorgelegt habe, obgleich der Rat diesen Vorschlag noch nicht angenommen habe.

    - Gerade im vorliegenden Fall und anders als in der Rechtssache 231/78 gebe es eine bereits verabschiedete gemeinsame Politik, die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 101/76 verankert sei.

    - Im Gegensatz zu dem Fall in der Rechtssache 231/78 habe der Rat nicht seine Pflicht versäumt, indem er den Kommissionsvorschlag nicht angenommen habe.

    Anders als in der genannten Rechtssache 231/78 habe der Rat nicht seine Pflicht versäumt, indem er nach dem 1. Januar 1983 keine neue Regelung festgesetzt habe.

    In diesem Fall hätten die Mitgliedstaaten nur als Sachwalter des Gemeinschaftsinteresses Rechtsvorschriften erlassen können, wobei sie, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) anerkannt habe, sich auf Erhaltungsmaßnahmen hätten beschränken müssen.

    Die britische Regierung und die Kommission tragen vor, aufgrund des Umstandes, daß im Anschluß an die abgelaufene Übergangszeit keine Maßnahmen nach Artikel 103 der Beitrittsakte von 1972 in Kraft gesetzt worden seien, sei ein rechtliches Vakuum entstanden, das die Mitgliedstaaten als Sachwalter des gemeinsamen Interesses durch von der Kommission gebilligte Maßnahmen hätten ausfüllen dürfen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1981 (Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) anerkannt habe.

  • EuGH, 30.11.1982 - 287/81

    Kerr

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    In der genannten Rechtssache 287/81 zeige sich die Deckung der Begriffe des Zugangs und der Erhaltung.

    Darunter fielen zum Beispiel Maßnahmen, die die zulässige Gesamtfangmenge (TAC), die Quoten (Rechtssache 287/81, Noble Kerr, Slg. 1982, 4053), die Anzahl der Schiffe, die zugelassenen Fanggebiete, die Fangzeiten, die Fangmethoden und die Fanggeräte beträfen, so daß nichts ,,die Vermehrung oder die Nahrungssuche behindern oder das Ökosystem verletzen" könne (Rechtssache 61/77, a. a. O).

    Die Bedeutung der herkömmlichen Fischereitätigkeiten komme in Artikel 100 Absatz 2 der Beitrittsakte von 1972, in Anhang VIII der Haager Entschließung, in der Erklärung des Rates vom 30. Mai 1980 sowie im Urteil des Gerichtshofes in der genannten Rechtssache 287/81 zum Ausdruck.

    Die Berücksichtigung der Interessen der Küstenbevölkerung sei vom Gerichtshof im bereits zitierten Urteil vom 30. November 1982 in der Rechtssache 287/81 als berechtigtes Anliegen bei der Aufteilung einer biologisch notwendigen Gesamtfangmenge (TAC) anerkannt worden.

    Er erklärt in diesem Zusammenhang, das Urteil des Gerichtshofes in der genannten Rechtssache 287/81 (Noble Kerr), in dem die Gültigkeit der angefochtenen Maßnahme mit der Begründung anerkannt worden sei, sie diene dem Schutz der örtlichen Bevölkerung, sei im vorliegenden Fall aus zwei Gründen nicht verbindlich: - Die streitige Verordnung sei keine Maßnahme der Erhaltung oder der Bewirtschaftung, sondern eine Maßnahme hinsichtlich des Zugangs, und - es handele sich um eine diskriminierende Maßnahme wie die Maßnahmen in den genannten Rechtssachen 61/77 und 88/77.

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    In diesem Fall hätten die Mitgliedstaaten nur als Sachwalter des Gemeinschaftsinteresses Rechtsvorschriften erlassen können, wobei sie, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) anerkannt habe, sich auf Erhaltungsmaßnahmen hätten beschränken müssen.

    Die britische Regierung und die Kommission tragen vor, aufgrund des Umstandes, daß im Anschluß an die abgelaufene Übergangszeit keine Maßnahmen nach Artikel 103 der Beitrittsakte von 1972 in Kraft gesetzt worden seien, sei ein rechtliches Vakuum entstanden, das die Mitgliedstaaten als Sachwalter des gemeinsamen Interesses durch von der Kommission gebilligte Maßnahmen hätten ausfüllen dürfen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1981 (Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) anerkannt habe.

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    Danach müßten Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Meeresschätze dringlich, notwendig (Schlußanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, und Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und biologisch zwingend gerechtfertigt sein (Urteil in der Rechtssache 88/77, Schonenberg, Slg. 1978, 473).

    Er erklärt in diesem Zusammenhang, das Urteil des Gerichtshofes in der genannten Rechtssache 287/81 (Noble Kerr), in dem die Gültigkeit der angefochtenen Maßnahme mit der Begründung anerkannt worden sei, sie diene dem Schutz der örtlichen Bevölkerung, sei im vorliegenden Fall aus zwei Gründen nicht verbindlich: - Die streitige Verordnung sei keine Maßnahme der Erhaltung oder der Bewirtschaftung, sondern eine Maßnahme hinsichtlich des Zugangs, und - es handele sich um eine diskriminierende Maßnahme wie die Maßnahmen in den genannten Rechtssachen 61/77 und 88/77.

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    In diesem Zusammenhang zitiert Herr Kirk das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 48/75 (Royer, Slg. 1976, 497), um zu unterstreichen, daß die streitige Verordnung nicht nur gegen die Grundsätze der Artikel 52 und 59 verstoßen habe, sondern außerdem den Wettbewerb zuungunsten der dänischen Fischer verzerrt habe.
  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    Danach müßten Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Meeresschätze dringlich, notwendig (Schlußanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, und Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und biologisch zwingend gerechtfertigt sein (Urteil in der Rechtssache 88/77, Schonenberg, Slg. 1978, 473).
  • EuGH, 16.02.1978 - 61/77

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    Danach müßten Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Meeresschätze dringlich, notwendig (Schlußanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, und Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und biologisch zwingend gerechtfertigt sein (Urteil in der Rechtssache 88/77, Schonenberg, Slg. 1978, 473).
  • EuGH, 14.12.1971 - 7/71

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    Unter besonderen Umständen, die eng auszulegen seien, sei der Begriff der Kontinuität, der in der Rechtsprechung mehrerer Mitgliedstaaten anerkannt sei, in gewisser Weise auch vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung akzeptiert worden, unter anderem hinsichtlich des Artikels 76 EAG- Vertrag, bei dem der Gerichtshof eine Auslegung abgelehnt habe, die zu einem "Kontinuitätsbruch" geführt hätte (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003).
  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    Ebenso komme der Kontinuitätsgrundsatz implizit in der Schlußfolgerung des Gerichtshofes zum Ausdruck, wonach trotz des "vollständigen und endgültigen" Übergangs der Befugnisse zur Erhaltung der Fischereiressourcen auf die Gemeinschaft die Mitgliedstaaten bei Bedarf und bei Untätigkeit der Gemeinschaft immer noch die bestehenden Erhaltungsmaßnahmen ändern könnten (Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 804/79, a. a. O, und 124/80, Van Dam, Slg. 1981, 1447).
  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 63/83
    In diesem Fall hätten die Mitgliedstaaten nur als Sachwalter des Gemeinschaftsinteresses Rechtsvorschriften erlassen können, wobei sie, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) anerkannt habe, sich auf Erhaltungsmaßnahmen hätten beschränken müssen.
  • EuGH, 11.07.1974 - 11/74

    Minotiers de la Champagne / Frankreich

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

  • EuGH, 19.05.1982 - 84/81

    Staple Dairy Products

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Er hat das Rückwirkungsverbot als Ausfluß des Grundsatzes der Rechtssicherheit sowie das Verbot der Doppelbestrafung anerkannt (vgl. Racke, Urteil vom 25. Januar 1979, RS 98/78, Slg. 1979, S. 69 (86); Regina ./. Kent Kirk, Urteil vom 10. Juli 1984, RS 63/83, Slg. 1984, S. 2689; Boehringer, Urteil vom 14. Dezember 1972, RS 7/72, Slg. 1972, S. 1281 (1290)), desgleichen die rechtsstaatliche Pflicht zur Begründung von Einzelentscheidungen (vgl. Intermills, Urteil vom 14. November 1984, RS 323/82, Slg. 1984, S. 3809; Niederlande ./. Kommission, Urteil vom 13. März 1985, RS 296 und 318/82; vgl. dazu M. Hilf, EuGRZ 1985, S. 647 (650)).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Selbst wenn man unterstellt, dass der Rat durch den Erlass des Beschlusses 2007/445 das Fehlen einer Begründung für die Aufnahme der DHKP-C in der Zeit vor dem 29. Juni 2007 heilen wollte, kann dieser Beschluss jedoch keinesfalls dazu beitragen, im Zusammenspiel mit § 34 Abs. 4 AWG eine strafrechtliche Verurteilung wegen Taten zu stützen, die den genannten Zeitraum betreffen, da sonst gegen das Verbot der Rückwirkung von Vorschriften verstoßen würde, die zu einer solchen Verurteilung führen können (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, Slg. 1984, 2689, Randnrn. 21 und 22, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 44, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnrn.
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz ist, der zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Das in Artikel 7 EMRK als Grundrecht verankerte Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften ist ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz und gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83, Kirk, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    42 Was den ersten Aspekt betrifft, so ist zunächst auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83, Regina / Kirk, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22 ) hinzuweisen, wonach das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz ist, der in Artikel 7 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Grundrecht verankert ist und zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat.
  • EuGH, 20.12.2017 - C-521/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 -

    Was als Erstes das Vorbringen des Verstoßes gegen das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, EU:C:1984:255, Rn. 22, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 87).

    Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz verlangt es, dass die einer Person vorgeworfene Zuwiderhandlung und die ihr hierfür auferlegte Sanktion den Tatbeständen und Sanktionen entsprechen, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Tun oder das Unterlassen, das die Zuwiderhandlung begründet, begangen wurde, vorgesehen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, EU:C:1984:255, Rn. 21, und vom 8. September 2015, Taricco u. a., C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 56).

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Das Verbot der Rückwirkung von Strafbestimmungen ist ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz, der auch in Artikel 7 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verankert ist und zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83, Kirk, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 219).
  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    Zur Stützung ihrer Argumentation weist die Kommission auf die ständige Rechtsprechung hin, nach der sie in dringenden Fällen zur Vermeidung von Rechtslücken befugt sei, an die Stelle des Gemeinschaftsgesetzgebers zu treten und gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, um die Kontinuität des Handelns der Gemeinschaft zu sichern (Urteile vom 3. Juli 1979 in den Rechtssachen 185/78 bis 204/78, Van Dam en Zonen u. a., Slg. 1979, 2345, vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 47/83 und 48/83, Pluimveeslachterijen Midden-Nederland und Van Miert, Slg. 1984, 1721, und vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83, Kirk, Slg. 1984, 2689).
  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

    Die Klägerin macht geltend, die Kommission habe durch die Anwendung der Leitlinien im vorliegenden Fall gegen das Verbot der Rückwirkung von Strafen verstoßen, das in Artikel 7 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verankert sei und zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehöre (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83, Kirk, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot der Rückwirkung von Strafbestimmungen ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer, auch in Artikel 7 EMRK verankerter Grundsatz ist und zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (Urteil Kirk, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 219).

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

    Das in Artikel 7 EMRK als Grundrecht verankerte Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften ist ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz und gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 63/83, Kirk, Slg. 1984, 2689, Randnr. 22).
  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03

    Pupino

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2007 - C-308/06

    Intertanko u.a. - Richtlinie 2005/35/EG - Meeresverschmutzung durch Schiffe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09

    E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1999 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19

    Ruska Federacija

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-185/95

    Baustahlgewebe / Kommission

  • EuGH, 15.07.2004 - C-459/02

    Gerekens und Procola

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-457/02

    Niselli

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-65/98

    Eyüp

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-18/94

    Barbara Hopkins und andere gegen National Power plc und Powergen plc.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-116/92

    Strafverfahren gegen Kevin Albert Charlton u. a. - Straßenverkehr - Lenk- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-17/90

    Pinaud Wieger Spedition GmbH gegen Bundesanstalt für den Güterfernverkehr. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 223/86

    Pesca Valentia Limited gegen Ministry for Fisheries and Forestry, Ireland und

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