Rechtsprechung
   EuG, 29.11.2005 - T-64/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4222
EuG, 29.11.2005 - T-64/02 (https://dejure.org/2005,4222)
EuG, Entscheidung vom 29.11.2005 - T-64/02 (https://dejure.org/2005,4222)
EuG, Entscheidung vom 29. November 2005 - T-64/02 (https://dejure.org/2005,4222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • EU-Kommission PDF

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • EU-Kommission

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Geldbuße durch die Kommission in Kartellangelegenheiten; Zulässigkeit des Entstehens eines Kartells; Voraussetzungen für das Entstehen eines Kartells; Bestimmung der Grundlagen für die Berechnung einer Geldbuße wegen der Bildung eines Kartells; ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.11.2005)

    Verkauf schützt nicht vor Kartellbuße //Bußgelder gegen Zinkkartell

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Heubach / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilnichtigerklärung der Entscheidung C(2001)4237 endgültig der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) oder, hilfsweise, Ermäßigung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (61)

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts müssten die konkreten Auswirkungen einer Zuwiderhandlung auf den Markt in die Bemessung der Geldbuße einfließen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnrn.

    Die Zuwiderhandlung sei als umso weniger schwer einzustufen, je geringer die Auswirkungen auf den Markt seien (Urteil Cascades/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 95, Randnrn. 172 ff.).

    In der Rechtsprechung sei darauf hingewiesen worden, dass ein Unternehmen, das sich auf dem Markt nicht in der im Kartell vereinbarten Weise verhalten habe, möglicherweise nur versuche, das Kartell zu seinem Vorteil auszunutzen (Urteil Cascades/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 95, Randnr. 230).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Die Kommission ist nämlich dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der von der Verordnung Nr. 17 vorgegebenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 109, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-304/94, Europa Carton/Kommission, Slg. 1998, II-869, Randnr. 89).

    Nach ständiger Rechtsprechung seien "[b]ei der Bemessung von Geldbußen sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung relevant sein können" (Urteil des Gerichts vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 2000, II-491, Randnr. 4949, und Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung kann der Wert des Produktes je nach Fall zu den Umständen gehören, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen sind (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 41, Randnrn. 120 f.).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Überdies habe die Kommission das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94 (Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751) verfälscht wiedergegeben.

    In dem dem Urteil Mayr-Melnhof/Kommission zugrunde liegenden Fall sei es um eine sektorielle Krise gegangen, die vor allem als mildernder Umstand oder objektiver Faktor im Sinne der Nummer 5 der Leitlinien zu berücksichtigen gewesen sei und der im Hinblick auf die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung geringere Bedeutung zukomme als den vorliegend von der Klägerin angeführten Umständen.

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    68 Daher hat die Rechtsprechung solche Zuwiderhandlungen als "besonders schwerwiegend" qualifiziert, insbesondere wenn es sich um horizontale Kartelle (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, Randnr. 675) oder um "offenkundige Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft" handelt (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-148/89, Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 109, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtsache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnrn.

    Durch die Äußerung eines gemeinsamen Willens, ein bestimmtes Preisniveau bei ihren Erzeugnissen anzuwenden, bestimmen die Hersteller nämlich nicht mehr autonom, welche Marktpolitik sie verfolgen wollen, und verstoßen so gegen den Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages (Urteil BPB de Eendracht/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 68, Randnr. 192).

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    161 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, bei der Bemessung der Geldbuße die schlechte Finanzlage eines betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (vgl. Urteile LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 308, HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 33, Randnr. 596, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, im Folgenden: Urteil FETTCSA, Randnr. 351 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    186 Zwar kann die Kommission nach ihren Leitlinien (Nr. 2 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich) die Geldbuße wegen erschwerender Umstände erhöhen, um den Betrag der aufgrund der Verstöße unrechtmäßig erzielten Gewinne zu übertreffen, doch bedeutet dies nicht, dass sie sich damit für die Zukunft verpflichtet hätte, unter allen Umständen für die Bemessung der Geldbuße den mit der festgestellten Zuwiderhandlung verbundenen finanziellen Vorteil zu ermitteln (Urteil FETTCSA, vorstehend zitiert in Randnr. 161, Randnrn. 342 f.).

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    81 Die Festsetzung eines Preises, sei es auch nur eines Richtpreises, beeinträchtigt den Wettbewerb dadurch, dass er sämtlichen Kartellteilnehmern die Möglichkeit gibt, mit hinreichender Sicherheit vorauszusehen, welche Preispolitik ihre Konkurrenten verfolgen werden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977, Randnr. 21).

    Wie vorstehend in Randnummer 81 ausgeführt, beeinträchtigt die Festsetzung eines Preises, sei es auch nur eines Richtpreises, den Wettbewerb dadurch, dass er sämtlichen Kartellteilnehmern die Möglichkeit gibt, mit hinreichender Sicherheit vorauszusehen, welche Preispolitik ihre Konkurrenten verfolgen werden (Urteil Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 81, Randnr. 21).

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    33 Zur Begründetheit der Rüge führt die Kommission aus, dass sich aus den Urteilen des Gerichts vom 20. März 2002 zum Fernwärmetechnik-Kartell ergebe, dass die Leitlinien nicht gegen Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 verstießen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in den Rechtssachen T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, T-15/99, Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613, T-16/99, Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633, T-17/99, KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647, T-21/99, Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681, T-28/99, Sigma Tecnologie/Kommission, Slg. 2002, II-1845, T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, und insbesondere LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnrn.

    Danach kann der Umsatz der Unternehmen einen Anhaltspunkt für die eventuell erzielten wirtschaftlichen oder finanziellen Vorteile oder andere besondere Merkmale der an dem Verstoß Beteiligten geben, die je nach den Umständen zu berücksichtigen sind (Urteile Lögstör Rör/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 33, Randnrn. 295 f., und Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 33, Randnr. 203).

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    93 bis 95 und 105, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 230).
  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Infolgedessen ist die Kommission nicht verpflichtet, Geldbußen zu verhängen, die in allen der Schwere nach vergleichbaren Fällen im selben Verhältnis zum Umsatz stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache T-67/01, JCB Service/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnrn. 187 bis 189).
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    206 Zwar sind nach Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung Nr. 17 Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht festgesetzt werden, nicht strafrechtlicher Art (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 235), doch muss die Kommission in jedem Verwaltungsverfahren, das in Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages zu Sanktionen führen kann, die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und insbesondere das Rückwirkungsverbot beachten (vgl. entsprechend zu den Verteidigungsrechten Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7, und Urteil LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 220).
  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien

  • EuG, 09.07.2003 - T-230/00

    Daesang und Sewon Europe / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 49/69

    BASF / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • FG Niedersachsen, 08.02.1974 - V 48/73
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1975 - I 113/73
  • FG Berlin, 21.05.1974 - V 49/73
  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • FG Hessen, 19.05.1976 - I 114/73
  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-28/99

    Sigma Tecnologie / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Da die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der Leitlinien verlangen konnten, können diese Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnrn. 274 und 276, und vom 29. November 2005 in der Rechtssache T-64/02, Heubach/Kommission, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).

    Und da die in den Leitlinien vorgesehenen pauschalen Beträge nur Richtwerte sind, kann daraus an sich kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen (Urteil Heubach/Kommission, Randnrn. 40 und 44).

    189 und 190, und Urteil Heubach/Kommission, Randnr. 37).

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

    Da die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der Leitlinien verlangen konnten, können diese Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnrn. 274 und 276, und vom 29. November 2005 in der Rechtssache T-64/02, Heubach/Kommission, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).

    Und da die in den Leitlinien vorgesehenen pauschalen Beträge nur Richtwerte sind, kann daraus an sich kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen (Urteil Heubach/Kommission, Randnrn. 40 und 44).

    189 und 190, und Urteil Heubach/Kommission, Randnr. 37).

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

    Das Abschreckungsziel, das die Kommission bei der Festsetzung einer Geldbuße verfolgen darf, besteht nämlich darin, zu gewährleisten, dass die Unternehmen die im Vertrag für ihre Tätigkeiten in der Gemeinschaft oder im EWR festgelegten Wettbewerbsregeln beachten (Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 181).
  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Da Art. 241 EG nicht einer Partei gestatten soll, die Unanwendbarkeit eines Rechtsakts allgemeinen Charakters mit jeder beliebigen Klage geltend zu machen, muss der allgemeine Rechtsakt, dessen Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird, unmittelbar oder mittelbar auf den streitgegenständlichen Fall anwendbar sein und es muss ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen der angefochtenen Einzelentscheidung und dem betreffenden allgemeinen Rechtsakt bestehen (Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas e Figli/Hohe Behörde, 21/64, Slg. 1965, 242, 259, und vom 13. Juli 1966, 1talien/Rat und Kommission, 32/65, Slg. 1966, 458, 487; Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 1993, Reinarz/Kommission, T-6/92 und T-52/92, Slg. 1993, II-1047, Randnr. 57, LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 206 angeführt, Randnr. 273, und vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).
  • EuG, 12.12.2012 - T-400/09

    Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Die Auflösung eines Unternehmens in seiner bestehenden Rechtsform kann zwar die finanziellen Interessen der Eigentümer, Aktionäre oder Anteilseigner beeinträchtigen, sie bedeutet aber nicht, dass auch die durch das Unternehmen repräsentierten personellen, materiellen und immateriellen Mittel ihren Wert verlieren (Urteile des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 372, vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 163, und vom 28. April 2010, BST/Kommission, T-452/05, Slg. 2010, II-1373, Randnr. 96).

    Diese Vorschrift der Leitlinien stimmt mit der ständigen Rechtsprechung überein, wonach ein Unternehmen, um in den Genuss eines mildernden Umstands wegen tatsächlicher Nichtdurchführung der rechtswidrigen Vereinbarungen zu kommen, Umstände anführen muss, die belegen können, dass es in der Zeit, in der es an den rechtswidrigen Vereinbarungen beteiligt war, sich deren Durchführung tatsächlich entzogen hat, indem es sich auf dem Markt wettbewerbskonform verhalten hat (vgl. Urteil Heubach/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Durch die Äußerung eines gemeinsamen Willens, ein bestimmtes Preisniveau bei ihren Erzeugnissen anzuwenden, bestimmen die Hersteller nämlich nicht mehr autonom, welche Marktpolitik sie verfolgen wollen, und verstoßen so gegen den Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags (Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 81).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Überdies ist das Fehlen eines finanziellen Vorteils aus der Zuwiderhandlung nicht als mildernder Umstand anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnrn.
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Die abschreckende Wirkung einer wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Union festgesetzten Geldbuße darf daher nicht allein nach Maßgabe der besonderen Situation des verurteilten Unternehmens bestimmt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Rn. 179 bis 181 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

    Aus der Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 139, und vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 345 und die dort angeführte Rechtsprechung) ergibt sich nämlich, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, die schlechte Finanzlage der betroffenen Branche als mildernden Umstand zu berücksichtigen, und dass sie deshalb, weil sie in früheren Rechtssachen die wirtschaftliche Situation der Branche als mildernden Umstand berücksichtigt hat, diese Praxis nicht unbedingt fortsetzen muss.
  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    In Bezug auf das von der Kommission im 166. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung angeführte Indiz für die Auswirkung des Kartells, das aus der langen Dauer der Zuwiderhandlung hergeleitet wird, ist festzustellen, dass es angesichts der mindestens elfjährigen Dauer der beanstandeten Praktiken wenig wahrscheinlich ist, dass die Hersteller sie damals als völlig wirkungs- und nutzlos angesehen haben sollten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 748, und vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 130).
  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-376/10

    Mamoli Robinetteria / Kommission

  • EuG, 16.11.2011 - T-55/06

    RKW / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht