Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 05.04.1990 - 132/88   

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https://dejure.org/1990,2285
EuGH, 05.04.1990 - 132/88 (https://dejure.org/1990,2285)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.1990 - 132/88 (https://dejure.org/1990,2285)
EuGH, Entscheidung vom 05. April 1990 - 132/88 (https://dejure.org/1990,2285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 95
    1 . Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung - Hoechste Steuergruppe, in die nur eingeführte Erzeugnisse fallen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Kein Anreiz zum Kauf inländischer Erzeugnisse

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit des griechischen Steuersystems für Personenkraftwagen; Erhebung einer besonderen Verbrauchsteuer und einer einmaligen zusätzlichen Sonderabgabe für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Kraftfahrzeuge

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 169; EWGV Art. 95
    1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung - Hoechste Steuergruppe, in die nur eingeführte Erzeugnisse fallen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Kein Anreiz zum Kauf inländischer Erzeugnisse - [EWG-Vertrag, Artikel 95]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-1567
  • NJW 1991, 1408
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - 132/88
    Weiterhin wies sie auf das Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 ( Humblot, Slg. 1985, 1367 ) hin, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß eine Progressionssteuer auf Kraftfahrzeuge, um dem Vorwurf der diskriminierenden oder protektionistischen Wirkung zu entgehen, sich auf objektive Kriterien stützen und ausgewogene Spannen aufweisen müsse.
  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - 132/88
    18 Es ist klarzustellen, daß ein Steuersystem nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden kann, weil nur, insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten, eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen ( siehe das Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemical Farmaceutici/DAF, Slg. 1981, 1, Randnr. 18 ).
  • EuGH, 16.12.1986 - 200/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - 132/88
    Wie der Gerichtshof insbesondere in seinem vorerwähnten Urteil vom 9. Mai 1985 ( Humblot, Randnrn. 12 und 13 ) und in seinem Urteil vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 200/85 ( Kommission/Italien, Slg. 1986, 3953, Randnrn. 8 und 10 ) festgestellt hat, steht es den Mitgliedstaaten beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts frei, Erzeugnisse wie Kraftfahrzeuge einem System von Steuern zu unterwerfen, deren Betrag nach Maßgabe eines objektiven Kriteriums wie des Hubraums progressiv ansteigt, vorausgesetzt allerdings, daß dieses Steuersystem keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung entfaltet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-375/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Im Urteil vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567) hat der Gerichtshof die Rechtmässigkeit einer progressiven Besteuerung anerkannt, die den Steuerbetrag anhand des Hubraums festlegt.

    Im Urteil vom 12. Mai 1992 in der Rechtssache C-327/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-3033) hat er es hingegen für rechtswidrig gehalten, unterschiedliche Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage festzulegen, je nachdem, ob es sich um eingeführte oder um in Griechenland hergestellte Fahrzeuge handelt.

    Schließlich hat es der Gerichtshof im Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871) als einen Verstoß gegen Artikel 95 des Vertrages betrachtet, wenn für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte, mit herkömmlicher Technik ausgestattete Personenkraftwagen andere Steuersätze gelten als für im Inland hergestellte oder montierte, mit herkömmlicher Technik ausgestattete Personenkraftwagen.

    Vgl. auch Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28) und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-52/90 (Kommission/Dänemark, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17).

  • EuGH, 17.06.2003 - C-383/01

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER

    Außerdem habe der Gerichtshof im Urteil vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnr. 17) festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts freistehe, Erzeugnisse wie Kraftfahrzeuge einem System von Steuern zu unterwerfen, deren Betrag nach Maßgabe eines objektiven Kriteriums progressiv ansteige, und dass Artikel 95 des Vertrages es nicht gestatte, ein überhöhtes Besteuerungsniveau zu beanstanden, das die Mitgliedstaaten für bestimmte Erzeugnisse aufgrund sozialpolitischer Erwägungen beschließen könnten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98

    Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr -

    Zu denken ist ferner an Steuervorschriften, die, soweit sie inländische Produkte zu Lasten eingeführter begünstigen, wegen ihrer protektionistischen Wirkung als unvereinbar mit Artikel 95 betrachtet werden (vgl. z. B. Urteile vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84, Humblot, Slg. 1985, 1367, vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-113/94, Casarin, Slg. 1995, I-4203).

    (86) - Vgl. statt vieler Urteile vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-421/97

    Tarantik

    "Zunächst ist klarzustellen, daß ein Besteuerungssystem nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden kann, weil nur - insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten - eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen (Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemial Farmaceutici, Slg. 1981, 1, Randnr. 18, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnr. 18).

    (28) - Urteil vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567).

  • EuG, 21.12.2022 - T-626/20

    Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung ein Steuersystem eine gegen Art. 110 AEUV verstoßende diskriminierende und protektionistische Wirkung hat, wenn es bewirkt, dass nicht Waren aus anderen Mitgliedstaaten, sondern inländische Waren gekauft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 1990, Kommission/Griechenland, C-132/88, EU:C:1990:165, Rn. 18 und 19).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-113/94

    Casarin / Directeur général des impôts

    21 Zunächst ist klarzustellen, daß ein Besteuerungssystem nicht allein deswegen als diskriminierend angesehen werden kann, weil nur ° insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten ° eingeführte Erzeugnisse in die am höchsten besteuerte Gruppe fallen (Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79, Chemial Farmaceutici, Slg. 1981, 1, Randnr. 18, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    17: - Frankreich zitiert aus den Urteilen vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-1567, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1992 - C-343/90

    Manuel José Lourenço Dias gegen Director da Alfândega do Porto.

    (8) - Siehe die Urteile vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88 (Kommission/Griechenland, Slg.1990, I-1567, Randnr. 17) und vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot, Slg. 1985, 1367, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und

    In letzterer Hinsicht scheint mir ein vor kurzem ergangenes Urteil (Urteil vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-132/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, 1-1567), besonders bedeutsam, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, daß nicht Teil des Streitgegenstands eine Rüge sei, die die Kommission in der Klageschrift lediglich aufgeführt, aber nicht mit Argumenten zur Begründung untermauert habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Artikel

    In Ihrem Urteil vom 5. April 1990 in der Rechtssache 132/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, 1-1567) hatten Sie übrigens über ein höchst einschneidendes Besteuerungssystem 4 für Kraftfahrzeuge zu befinden, das insbesondere ein sehr starkes Ansteigen der Steuer von einem Hubraum ab vorsah, der etwas über dem maximalen Hubraum aller im Inland hergestellten Kraftfahrzeuge lag.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88   

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https://dejure.org/1990,20597
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88 (https://dejure.org/1990,20597)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - 132/88 (https://dejure.org/1990,20597)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 132/88 (https://dejure.org/1990,20597)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik.

    Artikel 95 - Besteuerung von Kraftfahrzeugen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-1567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    Im gleichen Zusammenhang kann man noch in Übereinstimmung mit Herrn Professor Everling 5darauf hinweisen, daß auch aus dem Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi, Slg. 1988, 1343) hervorgeht, daß ein nach Maßgabe der verschiedenen Arten von Spielautomaten differenzierendes Steuersystem, das legitime Ziele verfolgt, nicht schon deswegen diskriminierend oder protektionistisch ist, weil fast die Gesamtheit der mit dem höchsten Steuersatz belegten Erzeugnisse aus eingeführten Erzeugnissen besteht.

    nehme sie im Durchschnitt 6 - Siehe die Urteile in den Rechtssachen Humblot, Slg. 1985, 1378, Randnr. 13, Feldain, Slg. 1987, 3540, Randnr. I I , und Bergandi, Slg. 1988, 1375, Randnr. 31.7 - Siehe Randnr. 15 des Urteils Humblot, Slg. 1985, 1379, sowie Randnr. 11 des Urteils Feldain, Slg. 1987, 3540.8 - Slg. 1986, 3966 (rechte Spalte).

  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    3. Zur Stützung ihrer Klage beruft sich die Kommission hauptsächlich auf das Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot, Slg. 1985, 1367).

    nehme sie im Durchschnitt 6 - Siehe die Urteile in den Rechtssachen Humblot, Slg. 1985, 1378, Randnr. 13, Feldain, Slg. 1987, 3540, Randnr. I I , und Bergandi, Slg. 1988, 1375, Randnr. 31.7 - Siehe Randnr. 15 des Urteils Humblot, Slg. 1985, 1379, sowie Randnr. 11 des Urteils Feldain, Slg. 1987, 3540.8 - Slg. 1986, 3966 (rechte Spalte).

  • EuGH, 17.09.1987 - 433/85

    Feldain / Services fiscaux du département du Haut-Rhin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    In Ihrem Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 433/85 (Feldain, Slg. 1987, 3521) haben Sie festgestellt, daß ein System, dessen Steuerstufen so gestaltet sind, daß im Inland hergestellte Fahrzeuge der Oberklasse der normalen Steuerprogression entgehen, zugunsten dieser Fahrzeuge eine diskriminierende oder protektionistiselle Wirkung im Sinne von Artikel 95 EWG-Vertrag entfaltet.

    nehme sie im Durchschnitt 6 - Siehe die Urteile in den Rechtssachen Humblot, Slg. 1985, 1378, Randnr. 13, Feldain, Slg. 1987, 3540, Randnr. I I , und Bergandi, Slg. 1988, 1375, Randnr. 31.7 - Siehe Randnr. 15 des Urteils Humblot, Slg. 1985, 1379, sowie Randnr. 11 des Urteils Feldain, Slg. 1987, 3540.8 - Slg. 1986, 3966 (rechte Spalte).

  • EuGH, 07.04.1987 - 196/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    1986, 833, Randnr. 20, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6.

    - Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597.

  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte der Gerichtshof nämlich bei der Beantwortung einer Vorlagefrage, die dahin ging, ob ein Mitgliedstaat dem Verbot von Artikel 95 EWG-Vertrag zuwiderhandele, wenn er Spielautomaten überwiegend ausländischen Ursprungs mit einer dreimal so hohen Steuer belegt wie gleichartige Geräte vorwiegend inländischer Herkunft, sich damit begnügen können, auf sein Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1980, 447, insbesondere Randnr. 36) zu verweisen, wonach ein solches Steuersystem unbestreitbar diskriminierende oder schützende Züge aufweist, auch wenn ein minimaler Teil der eingeführten Erzeugnisse unter die günstigste Steuerklasse fällt, während umgekehrt ein bestimmter Anteil der inländischen Produktion unter die gleiche Steuerklasse fällt wie die eingeführten Erzeugnisse.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    Sie kann sich in dieser Hinsicht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 200/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 3953) stützen, dem sich entnehmen läßt, daß es weder willkürlich noch unangemessen ist, wenn Wagen, deren Hubraum eine bestimmte Grenze überschreitet, als Luxuserzeugnisse angesehen und dem erhöhten Mehrwertsteuersatz unterworfen werden, den das Steuerrecht 1 - Siehe in erster Linie das Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75, Rcwe/Hauptzollamt Landau, Slg. 1976, 181, Randnr. 12.
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    - Siehe außer dem vorerwähnten Urteil in der Rechtssache Kommission/Frankreich (Randnr. 7) namentlich das Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen & Balle/Hauptrollamt Flensburg, Slg. 1978, 1787, Randnr. 16.
  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    - Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597.
  • EuGH, 04.03.1986 - 106/84

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    - Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597.
  • EuGH, 15.03.1983 - 319/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
    - Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597.
  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

  • EuGH, 14.01.1981 - 46/80

    Vianl / Orbat

  • EuGH, 11.07.1985 - 278/83

    Kommission / Italien

  • EuGH, 07.05.1981 - 153/80

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

  • EuGH, 16.12.1986 - 200/85

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1981 - 153/80

    Rumhaus Hansen GmbH & Co gegen Hauptzollamt Flensburg. - Besteuerung von

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