Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.1991 - 70/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1647
EuGH, 04.10.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nahrungsmittel: Höchstwerte an Radioaktivität

  • opinioiuris.de

    Parlament / Rat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-4529
  • BB 1993, 422
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - 70/88
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere Ziel und Inhalt des Rechtsakts (siehe zuletzt das Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - 70/88
    Mit Zwischenurteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) hat der Gerichtshof die vom Rat erhobene Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen und die Fortsetzung des Verfahrens zur Hauptsache angeordnet.
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfe sich die Gemeinschaft nicht auf Artikel 100a stützen, wenn der zu erlassende Rechtsakt die Marktbedingungen in der Gemeinschaft gleichsam nur "nebenbei" harmonisiere (Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17, vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19, vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 25, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 45).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Solche Vorgaben, die in den Art. 30 EA bis 39 EA, die Kapitel 3 des Titels II des EAG-Vertrags bilden, präzisiert werden, zielen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, darauf ab, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen, ungeachtet der Strahlungsquelle und unabhängig davon, welche Personengruppen diesen Strahlungen ausgesetzt sind (Urteil vom 4. Oktober 1991, Parlament/Rat, C-70/88, Slg. 1991, I-4529, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

    Im erstenFall genügt es, eine einzige Rechtsgrundlage heranzuziehen (Urteile vom 4.Oktober 1991 in der Rechtssache 70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529,Randnr. 17, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat,Slg. 1996, I-1689, Randnrn.

    33 bis 37, und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-360/93,Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1195, Randnr. 30), und das Organ ist verpflichtet, denRechtsakt auf der Grundlage der beiden seine Zuständigkeit begründendenBestimmungen zu erlassen (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnrn.

    Dagegen müssen Bestimmungen, die speziell zur Umweltpolitik gehören,auf Artikel 130s des Vertrages gestützt werden (zu Abfallbeseitigungsrichtlinien vgl.Urteil Kommission/Rat vom 17. März 1993), auch wenn sie sich auf dasFunktionieren des Binnenmarktes auswirken (zu einer Verordnung über dieVerbringung von Abfällen vgl. Urteil vom 28. Juni 1994 in der RechtssacheC-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.

    24 bis 26) oder wenn sie u. a.die Verbesserung der Produktion der Landwirtschaft bezwecken (zu einer Richtlinie über Pflanzenschutzmittel vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 in derRechtssache C-303/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88   

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https://dejure.org/1991,19507
Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,19507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,19507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,19507)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Radioaktive Kontamination von Lebensmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-4529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    10 bis 12, mit dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545.

    , und zwar beson- 14 - Daß für eine Handlung in bestimmten Fällen eine doppelte Rechtsgrundlage erforderlich sein kann, hat der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 165/87, bereits zitiert in Fußnote 13 (in dem entschieden worden ist, daß die Artikel 28 und 113 EWG-Vertrag gemeinsam die geeignete Rechtsgrundlage für den Abschluß eines internationalen Übereinkommens über die Festlegung einer Tarifnomenklatur darstellen) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425 (in dem entschieden worden ist, daß eine Gemeinschaftsaktion, die sowohl die Berufsausbildung als auch die wissenschaftliche Forschung betraf, sowohl auf Artikel 128 als auch auf Artikel 235 EWG-Vertrag gestützt werden mußte) ausgeführt.

    - Stehe die Schlußantritge von Gencralanwalt Darmon in der Rechtssache C-62/88, Slg. 1990, I-1536, Nrn. 10 bis 13, mit Hinweis auf das Urteil in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-300/89, Slg. 1991, I-2867, I-2878), auf die ich in der folgenden Fußnote zurückkommen werde.

    15 - In dieser Hinsicht unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache C-300/89, in der es um das Verhältnis zwischen Artikel 100a und Artikel 130s EWG-Vertrag geht.

    Daß solche Schutzmaßnahmen die Einheitlichkeit des Gemeinsamen Marktes nicht stören, ist nur die logische (und glückliche) Folge des Umstands, daß die Artikel 30 ff. EAG-Vertrag die Festsetzung in der gesamten Gemeinschaft in gleicher Weise geltender Schutzmaßnahmen vor- 23 - Nach den Ausführungen von Generalanwalt Tesauro lag diese Situation bei der Verordnung vor, die Gegenstand der Rechtssache C-300/89 war (siehe seine Schlußanträge, bereits angeführt in Fußnote 14).

  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    , und zwar beson- 14 - Daß für eine Handlung in bestimmten Fällen eine doppelte Rechtsgrundlage erforderlich sein kann, hat der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 165/87, bereits zitiert in Fußnote 13 (in dem entschieden worden ist, daß die Artikel 28 und 113 EWG-Vertrag gemeinsam die geeignete Rechtsgrundlage für den Abschluß eines internationalen Übereinkommens über die Festlegung einer Tarifnomenklatur darstellen) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425 (in dem entschieden worden ist, daß eine Gemeinschaftsaktion, die sowohl die Berufsausbildung als auch die wissenschaftliche Forschung betraf, sowohl auf Artikel 128 als auch auf Artikel 235 EWG-Vertrag gestützt werden mußte) ausgeführt.

    Wie der Gerichtshof im Zusammenhang mit der durch Artikel 128 EWG-Vertrag eingeführten gemeinschaftlichen Berufsbildungspolitik in seinem Urteil vom 30. Mai 1989 26 entschieden hat, "steht der Umstand, daß die Durchführung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik vorgesehen ist, jeder Auslegung dieser Vorschrift entgegen, durch die der Gemein- 26 - Urteil in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, a. a. O.

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    - Stehe die Schlußantritge von Gencralanwalt Darmon in der Rechtssache C-62/88, Slg. 1990, I-1536, Nrn. 10 bis 13, mit Hinweis auf das Urteil in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    40 - Vgl. die Kostenentscheidung im Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 70/87, Fediol/Kommission, Slg. 1989, 1781.
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    Dieser Satz aus del- 10 - Urteil vom 29. März 1990, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527.
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