Rechtsprechung
   EuG, 09.10.2002 - T-134/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15949
EuG, 09.10.2002 - T-134/01 (https://dejure.org/2002,15949)
EuG, Entscheidung vom 09.10.2002 - T-134/01 (https://dejure.org/2002,15949)
EuG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - T-134/01 (https://dejure.org/2002,15949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 111/1999 - Verordnung (EG) Nr. 1135/1999 - Nahrungsmittelhilfe an Russland - Ausschreibung für die Beschaffung - Ausschreibung für die Beförderung - Vertragliche Vereinbarung - Schiedsklausel - Klage auf Erfüllung eines Vertrages - Zulässigkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hans Fuchs / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Hans Fuchs Versandschlachterei KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 2802/98 des Rates; Verordnung Nr. 111/1999 der Kommission, Artikel 16
    1. Verfahren - Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel - Voraussetzung - Bestehen eines Vertrages - Beziehung zwischen dem Empfänger des Zuschlags für die Lieferung einer Nahrungsmittelhilfe und der Kommission - Vertragliche Natur

  • EU-Kommission

    Hans Fuchs Versandschlachterei KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung (EG) Nr. 111/1999 - Verordnung (EG) Nr. 1135/1999 - Nahrungsmittelhilfe an Russland - Ausschreibung für die Beschaffung - Ausschreibung für die Beförderung - Vertragliche Vereinbarung - Schiedsklausel - Klage auf Erfüllung eines Vertrages - Zulässigkeit - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nahrungsmittelhilfe an Russland; Ausschreibung für die Beschaffung; Ausschreibung für die Beförderung; Vertragliche Vereinbarung; Schiedsklausel; Klage auf Erfüllung eines Vertrages; Zulässigkeit; Übergabe von Bescheinigungen für jedes Transportmittel; Verzugszinsen

  • Judicialis

    Verordnung 111/1999/EWG; ; Verordnung 1135/1999/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage gemäß einer Schiedsklausel - Verurteilung der Kommission, die Kosten für die Beschaffung der Bescheinigungen für den Transport des von der Klägerin gelieferten Fleisches zu tragen, die nach Ansicht der Klägerin nicht zu den Kosten gehören, die gemäß Artikel 6 der ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-3909
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.02.1993 - C-142/91

    Cebag / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-134/01
    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 11. Februar 1993 in der Rechtssache C-142/91 (Cebag/Kommission, Slg. 1993, I-553) eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Kommission und dem Bieter dann angenommen, wenn sich ein wesentliches Element der Lieferung, nämlich der Preis, nach dem vom Bieter gemachten Angebot und dessen Annahme durch die Kommission richte.

    Das Urteil Cebag/Kommission, auf das sich die Klägerin berufe, sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, denn die dem Urteil zugrunde liegenden Verordnungen unterschieden sich qualitativ von den Verordnungen Nr. 2802/98 und Nr. 111/1999.

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-134/01
    Das Gemeinschaftsrecht erkennt eine solche Entschädigungspflicht als allgemeinen Rechtsgrundsatz an (siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32, sowie Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in den Rechtssachen T-202/96 und T-204/96, von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, Slg. 1998, II-2829).
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-134/01
    Das Gemeinschaftsrecht erkennt eine solche Entschädigungspflicht als allgemeinen Rechtsgrundsatz an (siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32, sowie Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in den Rechtssachen T-202/96 und T-204/96, von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, Slg. 1998, II-2829).
  • EuG, 03.10.1997 - T-186/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-134/01
    33 bis 35, und vom 3. Oktober 1997 in der Rechtssache T-186/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1633, Randnrn.
  • EuG, 16.07.1998 - T-202/96

    Von Löwis / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-134/01
    Das Gemeinschaftsrecht erkennt eine solche Entschädigungspflicht als allgemeinen Rechtsgrundsatz an (siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32, sowie Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in den Rechtssachen T-202/96 und T-204/96, von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, Slg. 1998, II-2829).
  • EuG, 18.07.1997 - T-44/96

    Oleifici Italiani / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.10.2002 - T-134/01
    Eine solche Beziehung erfüllt die Kriterien eines gegenseitigen Vertrages (Beschlüsse des Gerichts vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1331, Randnrn.
  • EuG, 10.02.2004 - T-215/01

    Calberson GE / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 111/1999 - Nahrungsmittelhilfe

    Dem steht nicht entgegen, dass die Maßnahmen zur Lieferung der fraglichen Ware teilweise durch die Interventionsstellen der Mitgliedstaaten durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-134/01, Fuchs/Kommission, Slg. 2002, II-3909, Randnr. 50).

    Eine solche Beziehung erfüllt die Kriterien eines gegenseitigen Vertrages (in diesem Sinne Urteil Fuchs/Kommission, Randnr. 53, und Beschlüsse des Gerichts vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1331, Randnrn.

    Das Gemeinschaftsrecht erkennt eine solche Entschädigungspflicht als allgemeinen Rechtsgrundsatz an (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32, sowie Urteile des Gerichts vom 16. Juli 1998 in den Rechtssachen T-202/96 und T-204/96, von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, Slg. 1998, II-2829, und Fuchs/Kommission, Randnr. 56).

    91 Da in den hier vorliegenden Rechtssachen der Antrag sich auf die Zahlung von Verzugszinsen als pauschale und abstrakte Entschädigung bezieht, bedarf er keiner besonderen Begründung und ist als solcher zulässig (Urteil Fuchs/Kommission, Randnr. 57).

    Somit ist dem Antrag der Klägerin auf Zahlung des Betrages von 7 194, 24 Euro stattzugeben (in diesem Sinne Urteil Fuchs/Kommission, Randnrn. 76 und 77).

    Eine Zahlung kann aber erst als verspätet angesehen werden, wenn der Gläubiger in Verzug gesetzt worden ist (in diesem Sinne Urteil Fuchs/Kommission, Randnr. 78).

    In Ermangelung eines von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegten Zinssatzes berechnet sich der anzuwendende Jahreszinssatz für die Verzugszinsen auf der Grundlage des Zinssatzes, der von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der verschiedenen Abschnitte des genannten Zeitraums festgesetzt worden ist und der um 2 Prozentpunkte erhöht wird (Urteil Fuchs/Kommission, Randnr. 78).

  • EuG, 10.05.2004 - T-314/03

    Musée Grévin / Kommission

    11 bis 13, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-134/01, Hans Fuchs/Kommission, Slg. 2002, II-3909, Randnrn.

    Diese Klausel ist nämlich nur bei Vorliegen einer vertraglichen Beziehung zwischen den Vertragsparteien sinnvoll (in diesem Sinne Urteil Hans Fuchs/Kommission, Randnr. 54).

  • EuGH, 17.01.2013 - C-623/11

    Geodis Calberson GE - Landwirtschaft - Nahrungsmittelhilfe - Verordnung (EG) Nr.

    Außerdem habe das Gericht mit seinen Urteilen vom 9. Oktober 2002, Hans Fuchs/Kommission (T-134/01, Slg. 2002, II-3909), und vom 10. Februar 2004, Calberson GE/Kommission (T-215/01, T-220/01 und T-221/01, Slg. 2004, II-587), entschieden, dass sich erstens aus den Verordnungen Nr. 2802/98 und Nr. 111/1999 ergebe, dass eine Rechtsbeziehung zwischen der Kommission und dem Zuschlagempfänger entstehe, wogegen auch nicht die Tatsache spreche, dass die Maßnahmen bezüglich der Lieferungen, insbesondere was die Zahlung an die Zuschlagsempfänger betreffe, teilweise von den Interventionsstellen der Mitgliedstaaten durchgeführt würden, dass zweitens diese Beziehung auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Qualifizierung als Vertrag in den anwendbaren Verordnungen gleichwohl die Kriterien eines gegenseitigen Vertrags erfülle und dass drittens Art. 16 der Verordnung Nr. 111/1999 eine Schiedsklausel im Sinne von Art. 272 AEUV sei.

    Die Qualifizierung dieses Rechtsverhältnisses ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus den Verordnungen Nr. 2802/98, Nr. 111/1999 und Nr. 1799/1999, doch werden die jeweiligen Rechte und Pflichten der Kommission und des Zuschlagsempfängers, wie das Gericht zu Recht festgestellt hat (vgl. Urteile Hans Fuchs/Kommission, Randnr. 53, und Calberson GE/Kommission, Randnr. 86), durch diese Verordnungen nicht vollständig festgelegt, da sich ein wesentliches Element der Lieferung, nämlich der Preis, nach den Angeboten der Bieter und ihrer Annahme durch die Kommission richtet.

  • EuG, 25.05.2004 - T-154/01

    Distilleria Palma / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame

    Somit sind durch das Angebot von Palma und seine Annahme durch die Kommission die maßgebenden Bestimmungen der Verordnungen Nrn. 1780/89 und 3390/90 und der Ausschreibungsbekanntmachung sowie der Angebotspreis von Palma zu Klauseln eines Vertrags geworden, der beide Parteien des vorliegenden Rechtsstreits bindet (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 3. Oktober 1997 in der Rechtssache T-186/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1633, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-134/01, Hans Fuchs/Kommission, Slg. 2002, II-3909, Randnr. 53).
  • EuG, 19.05.2004 - T-154/01

    Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Verordnung

    Somit sind durch das Angebot von Palma und seine Annahme durch die Kommission die maßgebenden Bestimmungen der Verordnungen Nrn. 1780/89 und 3390/90 und der Ausschreibungsbekanntmachung sowie der Angebotspreis von Palma zu Klauseln eines Vertrags geworden, der beide Parteien des vorliegenden Rechtsstreits bindet (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 3. Oktober 1997 in der Rechtssache T-186/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1633, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-134/01, Hans Fuchs/Kommission, Slg. 2002, II-3909, Randnr. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht