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   OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - Ss (B) 70/2009 (86/09)   

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https://dejure.org/2009,20318
OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - Ss (B) 70/2009 (86/09) (https://dejure.org/2009,20318)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.10.2009 - Ss (B) 70/2009 (86/09) (https://dejure.org/2009,20318)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - Ss (B) 70/2009 (86/09) (https://dejure.org/2009,20318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die Zolldeklarationspflicht; Zumessung der Geldbuße

  • Judicialis

    ZollVG § 12a; ; ZollVG § ... 12a Abs. 2 S. 1; ; ZollVG § 12a Abs. 5; ; ZollVG § 31a; ; ZollVG § 31a Abs. 1; ; ZollVG § 31a Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; OWiG § 17 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StGB § 129a; ; StGB § 129b; ; StGB § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die Zolldeklarationspflicht; Zumessung der Geldbuße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Saarbrücken, 24.04.2009 - 43 OWi 448/08

    § 31a ZollVG - Bußgeldbemessung und Gründe zur Abweichung von der Regelbuße

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - Ss (B) 70/09
    Zu den subjektiven Voraussetzungen und der Bußgeldbemessung bei Verstößen gegen die Zolldeklarationspflicht (zugleich Teilaufhebung der in die Datenbank juris eingestellten Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken vom 24.4.2009, Aktenzeichen 43 OWi 33 Js 891/08 (448/08).
  • AG Saarbrücken, 03.03.2010 - 43 OWi 324/09

    Nicht-Deklaration von Bargeld an einer Binnengrenze der Europäischen Union -

    Somit kann nur Vorsatz festgestellt werden (Vgl. Saarländisches Oberlandesgerichts, Beschluss v. 7. Oktober 2009, SS (B) 70/2009 (86/09)).

    Die Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Beschluss v. 7. Oktober 2009, SS (B) 70/2009 (86/09)) hat diesen Punkt in der Bußzumessung nicht beanstandet.

    c) Nach der Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts nicht zu berücksichtigen war die Frage, ob es sich bei dem Geld um solches aus legaler Quelle handelte oder nicht und welche Verwendung der Betroffene damit beabsichtigte (Beschluss v. 7. Oktober 2009, SS (B) 70/2009 (86/09)).

    Es kann mithin offen bleiben, solche steuerlichen oder steuerstrafverfahrensrechtlichen Belastungen unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitssatzes und der Gesamtbelastung des Betroffenen bußmindernd zu berücksichtigen wären (so Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Az. 5231 Js 22413/04-2 b Owi und Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 5. April 2005, Az. 1 Ss 48/05) oder ob eine solche Berücksichtigung sachfremd erschiene (so anscheinend Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 7. Oktober 2009, SS (B) 70/2009 (86/09)).

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