Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12107
OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,12107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,12107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,12107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines Kindes infolge von Zweifeln bezüglich der Staatsangehörigkeit der Eltern; Beurteilung der Wirksamkeit einer Ehe und des Abstammungsverhältnisses auf der Vaterseite für die Anlegung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 656
  • StAZ 2007, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Die Nachprüfung kann sich nur darauf erstrecken, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht hat, ob Vorschriften über die Beweisaufnahme oder sonstige Verfahrensvorschriften verletzt wurden und ob die Würdigung der verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen fehlerhaft ist (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

    Versäumt ein Beteiligter die ihm obliegende Verfahrensförderung, kann dies grundsätzlich dazu führen, dass eine weitere Ermittlungspflicht des Gerichts entfällt und die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht nicht durchgreift (BayObLGZ 2001, 347; StAZ 2003, 78).

    Die unklare Identität der Kindesmutter wäre zwar ein absoluter Grund, eine Eheschließung abzulehnen (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff), bezogen auf den Ausschluss einer zur Zeit der Geburt bestehenden (anderweitigen) Ehe ist sie hingegen von nachrangiger Bedeutung.

    Auch eine festzustellende Täuschung der Kindesmutter über ihre Identität kann Anlass bieten, ihre Angaben insgesamt in Zweifel zu ziehen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 268).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Sie entfalten daher keine Beweiskraft für den Namen, den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit seines Inhabers, da dieser die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben gerade nicht bezeugt (vgl. BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104 = FGPrax 2005, 19).

    Für den Fall, dass der Personenstand der Mutter feststeht, hat das BayObLG (FGPrax 2005, 19ff=StAZ 2005, 104ff) entschieden, dass ein die Vaterschaft anerkennender Mann auch dann als Vater in den Geburteneintrag aufzunehmen bzw. im Fall des § 29 Abs. 1 PStG beizuschreiben ist, wenn dessen Identität im Sinne seiner Personalien letztlich nicht feststeht.

  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Gleichwohl hat die Beteiligte zu 1) keinen gültigen oder auch abgelaufenen Pass vorgelegt oder auch nur dargelegt, einen Pass beantragt zu haben, obwohl der Gedanke nahe liegt, dass man Zweifel an der Identität seiner Person und Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur durch einen von der Heimatbehörde ausgestellten und mit einem Lichtbild versehenen Ausweis ausräumen kann, die ein Pass in einfach nachzuprüfender Form dokumentiert (vgl. hierzu KG FGPrax 2000, 198 m.w.N. = StAZ 2000, 303).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Soll für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt werden, so hat der Standesbeamte zu prüfen, ob eine nach materiellem Recht wirksame Ehe geschlossen worden ist, sofern nicht bereits eine andere inländische Behörde im Rahmen ihrer Kompetenzen den einzutragenden Vorgang geprüft und für wirksam befunden hat (BGH StAZ 1991, 187 = FamRZ 1991, 300; Knauber, StAZ 1993, 69, 74).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Dänemark war zu keiner Zeit Vertragsstaat dieses Abkommens (BGH LM EGBGB 1986 Art. 220 Nr. 12 = NJW 1997, 2114 = FamRZ 1997, 542).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Der 31. Zivilsenat des OLG München hat hinsichtlich dieser Problematik in seinem Beschluss vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360, 361 = FGPrax 2006, 19) - in die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen - den Standpunkt vertreten, dass das Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich anderweitig verheiratet sei.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung der Zuordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Der Senat hat sich der Auffassung des OLG München im Grundsatz bereits angeschlossen (Beschluss vom 14.03.2006, 15 W 17/05) und ausgeführt: "Nach § 20 PStG hat der Standesbeamte die notwendigen Ermittlungen anzustellen, wenn er Zweifel an der Richtigkeit der ihm zwecks Aufnahme in den Geburteneintrag mitgeteilten Tatsachen hat.
  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Versäumt ein Beteiligter die ihm obliegende Verfahrensförderung, kann dies grundsätzlich dazu führen, dass eine weitere Ermittlungspflicht des Gerichts entfällt und die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht nicht durchgreift (BayObLGZ 2001, 347; StAZ 2003, 78).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ARZ 23/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Abänderung einer Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW-RR 1993, 130).
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine

  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97

    Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterschutz

  • OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85
  • OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19

    Statthafter Berichtigungsantrag zur Namensführung - Kollision mit Europarecht bei

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Lehre in der Rechtsprechung (BGH FamRZ 1965, 311 juris Rn. 16; KG BeckRS 2019, 2327 Rn. 27; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563; OLG Hamm FamRZ 2007, 656; OLG Frankfurt StAZ 1977, 312 juris Rn. 13; Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Aufl., § 7 Rn. 24; § 1 Rn. 107; Heiderhoff in BeckOK-BGB, Stand 01.08.2020, Art. 19 EGBGB Rn. 40; Helms in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 11 S 1640/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz - zur ausländerrechtlichen

    Denn gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB genügt die Einhaltung der dänischen Ortsform, die durch die im Verfahren vorgelegte Heiratsurkunde - "Trauschein" vom 11.05.2006 - belegt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 23/06 - FamRZ 2007, 656).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    In diesem Zusammenhang ergibt sich kein Widerspruch daraus, dass aus den vom Landgericht genannten Gründen Ausweisersatzpapieren keine Legitimationswirkung für Personenstandseintragungen beigemessen wird (BayObLG FGPrax 2005, 19; Senat StAZ 2007, 18).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08

    Geburtenbucheintragung: Ablehnung der Beischreibung eines

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass bei Nichtverfügbarkeit einer Geburtsurkunde oder aus sonstigen Gründen nicht feststehender Identität der Kindesmutter für den Standesbeamten Anlass zu eigenen Ermittlungen besteht und dies auch im Rahmen des § 1594 Nr. 2 BGB jedenfalls dann gilt, wenn die konkreten Umstände das bewusste Verschweigen einer zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe möglich erscheinen lassen (vgl. hierzu OLG Hamm StAZ 2006, 231; StAZ 2007, 18/21).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13

    Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht

    Die Beweiskraft entspricht derjenigen von Angaben in Ausweisersatzpapieren, ausgestellt nach den Eigenangaben des Inhabers (vgl. hierzu: Senat StAZ 2007, 18 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 UF 151/07

    Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft - Nachweis des Familienstandes der

    Dieser Erfahrungssatz hat Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden (BayObLG FamRZ 1999, 439 f = StAZ 1998, 252/253; OLG Hamm FamRZ 2007, 656 f).
  • OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07

    Personenstandsrecht: Berichtigung des Geburtseintrags bei Nichtigkeit der in

    Diese ist nur im beschränkten Umfang nachprüfbar, nämlich dahin, ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583; OLG Hamm StAZ 2007, 18/19; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht