Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.10.1985

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85   

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https://dejure.org/1985,2046
BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85 (https://dejure.org/1985,2046)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1985 - 2 StR 619/85 (https://dejure.org/1985,2046)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 619/85 (https://dejure.org/1985,2046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Zustellung eines Urteils an die Staatsanwaltschaft - Nicht auf einer Anordnung des Strafkammervorsitzenden beruhende Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft - Beginn der Rechtsmittelbegründungsfrist - Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichtes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 36 Abs. 1 S. 1, § 41, § 345 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 230
  • StV 1986, 89
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85
    Einen insoweit begangenen Fehler hätte sie zwar dadurch heilen können, daß sie nach entsprechender Ankündigung gegenüber den Verfahrensbeteiligten, die protokollierungsbedürftig ist, die Aussage nur als uneidliche wertete (vgl. BGHSt 4, 130; 4, 255; 21, 147, 148; Reichen in KK § 60 Rdn. 34, 40, 43 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85
    Einen insoweit begangenen Fehler hätte sie zwar dadurch heilen können, daß sie nach entsprechender Ankündigung gegenüber den Verfahrensbeteiligten, die protokollierungsbedürftig ist, die Aussage nur als uneidliche wertete (vgl. BGHSt 4, 130; 4, 255; 21, 147, 148; Reichen in KK § 60 Rdn. 34, 40, 43 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66

    Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85
    Einen insoweit begangenen Fehler hätte sie zwar dadurch heilen können, daß sie nach entsprechender Ankündigung gegenüber den Verfahrensbeteiligten, die protokollierungsbedürftig ist, die Aussage nur als uneidliche wertete (vgl. BGHSt 4, 130; 4, 255; 21, 147, 148; Reichen in KK § 60 Rdn. 34, 40, 43 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.05.1976 - 3 StR 481/75

    Beginn des Laufs der Revisionsbegründungsfrist - Wirksames Ingangsetzen der Frist

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85
    Diese nicht auf einer Anordnung des Strafkammervorsitzenden beruhende Aktenübersendung setzte jedoch die Rechtsmittelbegründungsfrist nicht in Lauf (OLG Celle MDR 1977, 67; OLG Saarbrücken VRS 47, 366, 367; Maul in KK § 41 Rdn. 3, 4 und § 36 Rdn. 2 bis 4; Paulus in KMR 7. Aufl. § 41 Rdn. 1 und § 36 Rdn. 4 - jeweils mit Nachweisen; vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Mai 1976 - 3 StR 481/75 = bei Holtz MDR 1976, 814 mit weiteren Nachweisen; OLG Zweibrücken GA 1978, 340; a.A. OLG Hamm GA 1976, 27).
  • BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13

    Zustellung einer Entscheidung (erforderliche Anordnung durch den Vorsitzenden:

    Die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellung setzt voraus, dass sie auf einer (wirksamen) Zustellungsanordnung des Vorsitzenden beruht, § 36 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1955 - 1 StR 45/55, bei Holtz, MDR 1976, 814; Urteil vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 619/85, NStZ 1986, 230 jeweils mwN; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 420/10, NStZ 2011, 591, 592).
  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge

    Daher läßt sich auch aus dem - zweifelhaften (vgl. BGH StV 1986, 89) - Gesichtspunkt einer Desinformation der Verteidigung hier kein Beruhen des Urteils auf den geltend gemachten Verstößen unzulässiger Vereidigung ableiten.
  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

    Die Strafkammer war in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGH StV 1981, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 230, 231).
  • BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95
    Zwar konnte die nicht auf einer Anordnung des Richters.beruhende Aktenzuleitung, die durch die Geschäftsstelle am 12.4.1995 verfügt wurde, die Fristen des § 341 und des § 345 StPO nicht in Lauf setzen (BGH NStZ 1986, 230 ; Kleinknecht-Meyer-Goßner aaO. § 36 Rn. 7 jeweils m.w.Nachw. der Rechtsprechung und Literatur).

    Hierin liegt nämlich ein für einen sach- und rechtskundigen Verfahrensbeteiligten deutlicher Hinweis darauf, daß die Aktenübersendung unter Bezug auf die Rechtsbeschwerdeeinlegung erfolgte, um diesem Rechtsmittel den jetzt möglichen Fortgang zu geben und zu diesem Zwecke die Zustellung vorzunehmen (vgl. im übrigen auch BGH NStZ 1986, 230 /231, wo auch die Möglichkeit zumindest erwogen wird, daß die Anordnung des Vorsitzenden in einer Übersendung "zur Fertigung der Gegenerklärung" liegt).

  • OLG Bamberg, 23.10.2017 - 3 Ss OWi 896/17

    Fertigung nachträglicher Urteilsgründe nach nichtrichterlich angeordneter

    a) Mangels einer gemäß § 36 I 1 StPO aktenkundigen richterlich verfügten und deshalb ohne weiteres unwirksamen förmlichen Zustellung i.S.v. § 41 StPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.03.2014 - 4 StR 553/13 = NJW 2014, 1686 = wistra 2014, 277 = BGHR StPO § 36 I S. 1 Anordnung 2 = StV 2015, 738 und schon BGH NStZ 1986, 230; ferner Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 36 Rn. 2, 7, jeweils m.w.N.) hat [...] insbesondere kein sog "Protokollurteil" den inneren Dienstbereich mit der Folge verlassen, dass die nachträgliche Fertigung von Urteilsgründen als unzulässig anzusehen wäre.
  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95

    Nachträgliche Bezeichnung einer Berufung als Revision

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den anderen Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen zum einen dadurch, daß bei der Spezifizierung des Rechtsmittels als Berufung die Revisionsbegründungsfrist noch nicht begonnen hatte, da die Zustellung an Rechtsanwältin K. nicht auf Anordnung des Vorsitzenden erfolgt war (vgl. BGH NStZ 1986, 230).
  • VerfGH Sachsen, 13.02.2001 - 11-IV-01
    Der Verfassungsgerichtshof hat nicht zu entscheiden, ob ein Verurteilter, wenn eine entsprechende Vollstreckungsanordnung vorliegen würde, gemäß § 458 Abs. 1 StPO die Zulässigkeit der Strafvollstreckung mit der Behauptung rügen kann, der Strafbefehl sei wegen fehlender Zustellung nicht rechtskräftig (vgl. Karlsruher Kommentar StPO Anm. 10 zu § 458; Rudolph/Frisch/Paeffgen/Rogall/Schlüchter/Welker SK StPO Anm. 8 zu § 458; BGH NStZ 86, 230).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1999 - 1 Ws (OWi) 673/99
    Die entgegen der richterlichen Anordnung bewirkte Zustellung des Urteils an den Betroffenen persönlich entfaltet keine Rechtswirkung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 230 f.; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 36 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 16.12.1992 - 1 ObOWi 339/92

    Doppelzustellung; Verteidiger; Zustellungszeitpunkt; Zustellung;

    Diese Zustellung ist nicht nur deshalb fehlerhaft, weil sie entgegen der Bestimmung des § 145 a Abs. 3 StPO erfolgt ist, sondern sie ist auch unwirksam, weil sie einmal ohne Anordnung des Vorsitzenden ausgeführt worden ist (BGH NStZ 1986, 230 ;'BayObLGSt 1981, 84/85) und zum anderen die Verteidigerstellung nicht aktenkundig gewesen ist (§ 145 a Abs. 1 und 2 StPO , § 46 Abs. 1 OWiG )-.
  • OLG Brandenburg, 08.09.1994 - 2 Ws 113/94

    Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Erfordernis der

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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1305
BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85 (https://dejure.org/1985,1305)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1985 - 1 StR 338/85 (https://dejure.org/1985,1305)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 1 StR 338/85 (https://dejure.org/1985,1305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Verdacht einer versuchten Strafvereitelung - Fehlerhafter Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Mögliches Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO (1975) § 60 Nr. 2
    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 266
  • MDR 1986, 158
  • NStZ 1986, 130
  • StV 1986, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.

    Zwar verlangt die einhellige Rechtsprechung (vgl. RGSt 72, 219; BGHSt 4, 130; BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) einen Hinweis, wenn das Gericht eine beschworene Aussage als uneidliche werten will, um einen Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO zu heilen.

    Denn auch unter Zugrundelegung der von der Revision vertretenen Grundauffassung bedurfte es im vorliegenden Fall eines derartigen Hinweises nicht, weil nach dem Verlauf der Hauptverhandlung die Angeklagten trotz der Vereidigung der genannten Zeugen nicht darauf vertrauen konnten, daß die Strafkammer die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin durch die Aussagen als erschüttert ansehen werde (vgl. BGH, Urt. vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 687/79

    Bestehen eines Vereidigungsverbots - Absprache und Vorbereitung von Aussagen -

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.
  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64

    Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Die vom Angeklagten K. erhobene Rüge der Verletzung des § 60 Nr. 2 StPO ist zulässig (BGHSt 20, 98, 99), jedoch unbegründet.
  • BGH, 30.04.1975 - 3 StR 396/74

    Versehentliche Vereidigung eines Zeugen - Würdigung der Zeugenaussage als

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Denn auch unter Zugrundelegung der von der Revision vertretenen Grundauffassung bedurfte es im vorliegenden Fall eines derartigen Hinweises nicht, weil nach dem Verlauf der Hauptverhandlung die Angeklagten trotz der Vereidigung der genannten Zeugen nicht darauf vertrauen konnten, daß die Strafkammer die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin durch die Aussagen als erschüttert ansehen werde (vgl. BGH, Urt. vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Zwar verlangt die einhellige Rechtsprechung (vgl. RGSt 72, 219; BGHSt 4, 130; BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) einen Hinweis, wenn das Gericht eine beschworene Aussage als uneidliche werten will, um einen Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO zu heilen.
  • RG, 23.05.1938 - 2 D 232/38

    Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
    Zwar verlangt die einhellige Rechtsprechung (vgl. RGSt 72, 219; BGHSt 4, 130; BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) einen Hinweis, wenn das Gericht eine beschworene Aussage als uneidliche werten will, um einen Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO zu heilen.
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
  • BGH, 23.05.2000 - 5 StR 427/99

    Beihilfe zum Betrug; Vermögensschaden; Anforderungen an die Feststellung des

    Daß das angefochtene Urteil auf diesem Verfahrensverstoß beruht, liegt indes fern, da das Landgericht dem Zeugen trotz der fehlerhaften Vereidigung im wesentlichen keinen Glauben geschenkt hat (vgl. hierzu BGH StV 1986, 89 m. Anm. Schlothauer).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 1 Ss 247/97

    Freiheitsstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern

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  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 443/93

    Vereidigungsverbot: Verstoß - Beruhen des Urteils

    Durch eine Vereidigung wird nicht der Rechtsschein erweckt, der Aussage werde ohne Vorbehalt geglaubt werden (vgl. BGH NStZ 1986, 130).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Durch die Vereidigung wird nämlich gerade nicht der Rechtsschein erweckt, dass der Aussage des vereidigten Zeugen ohne Vorbehalt geglaubt werde (BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Vereidigung 3 - Urteil vom 01.12.1993 - 2 StR 443/93; BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Strafvereitelung, versuchte 3 - Urteil vom 30.03.1988 - 2 StR 83/88; Vereidigung 1 - Urteil vom 02.03.1988 - 2 StR 522/87; BGH, NStZ 1986, 130).
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