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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.1988 - 1 Ws 35/88   

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https://dejure.org/1988,3319
OLG Karlsruhe, 29.07.1988 - 1 Ws 35/88 (https://dejure.org/1988,3319)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.1988 - 1 Ws 35/88 (https://dejure.org/1988,3319)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 1988 - 1 Ws 35/88 (https://dejure.org/1988,3319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 568
  • NStZ 1989, 277
  • StV 1989, 401
  • Rpfleger 1989, 172
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Magdeburg, 26.07.2013 - 11 T 78/13

    Kostenfreiheit der Anordnung und Durchführung der Nachtragsverteilungsverfahrens

    Dass hieraus der Umkehrschluss gezogen wird, dass sämtliche gerichtlichen Handlungen kostenfrei sind, soweit das Gesetz (einschließlich seines Kostenverzeichnisses oder eines anderen Bundesgesetzes) nichts anderes vorschreibt und ein Analogieverbot begründet, wird soweit ersichtlich nicht ernsthaft bezweifelt ( etwa OLG München 2 Ws 429/85 vom 7.5.195; OLG Karlsruhe Rpfleger 89, 172; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. § 1 GKG, Rn 1 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88   

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https://dejure.org/1988,3933
BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88 (https://dejure.org/1988,3933)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - 3 StR 349/88 (https://dejure.org/1988,3933)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 (https://dejure.org/1988,3933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten Revisionsverfahren unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten - Voraussetzungen der Freistellung eines Angeklagten von besonderen Auslagen der Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 401
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88
    Im Hinblick darauf, daß die auf ein Jahr und neun Monate herabgesetzte Freiheitsstrafe aus dem zweiten Urteil des Landgerichts nur noch einen einzigen Tatkomplex (B.) mit zwei Kilogramm Haschisch betrifft, wäre es unbillig, den Angeklagten mit den besonderen Auslagen der Staatskasse und den eigenen besonderen notwendigen Auslagen zu belasten, welche lediglich durch die im Ergebnis erfolglose Untersuchung der übrigen Tatkomplexe veranlaßt worden sind (zur Entscheidungsformel vgl. BGHSt 25, 109, 112 ff.).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 553/86

    Maß des erreichten Teilerfolges hinsichtlich der Ermäßigung der Revisionsgebühr

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88
    Ist der Teilerfolg groß, so kann die Erwägung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erstrebt hat, demgegenüber an Bedeutung ganz zurücktreten (vgl. BGH NStZ 1987, 86 Nr. 23).
  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85

    Öffentlichkeit - Beschluss über Ausschluss - Verkündung in nichtöffentlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88
    Seine Beschwerdezuständigkeit nach § 8 Abs. 3 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO gilt nur, wenn die Revision und die sofortige Beschwerde vom selben Beschwerdeführer eingelegt worden sind (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 464 Rdn. 25; Schikora/Schimansky a.a.O. § 464 Rdn. 13).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    bb) In diesem Fall hält es der Senat für geboten, nach der Vorschrift des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO über die zusätzlichen Gegenstandswertgebühren gesondert zu befinden (vgl. zu § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO und einem gegenüber dem Anklagevorwurf gravierend milderen Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Zurückverweisung 1; vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05 Rn. 4 und vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97 Rn. 3, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; zu einem - nach Aufhebung und Zurückverweisung - erheblich reduziertem Schuldumfang: BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Insoweit wird der Teilerfolg des Rechtsmittels ins Verhältnis zum Revisionsbegehren insgesamt gesetzt, um Maß, Gewicht und Umfang des Teilerfolgs zu bestimmen und auf dieser Grundlage eine Billigkeitsentscheidung zu treffen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 21.09.1988 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401, juris Rn. 5; vom 26.05.2021 - 5 StR 458/20 -, juris Rn. 4).

    Ist der Teilerfolg groß, so kann die Erwägung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erstrebt hat, demgegenüber an Bedeutung ganz zurücktreten (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.1988 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401, juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    Bei der Frage, ob ein Teilerfolg dazu führt, die Rechtsmittelkosten ganz oder zum Teil der Staatskasse aufzuerlegen, kommt es im Wesentlichen auf das Maß des erreichten Erfolges sowie darauf an, ob der Angeklagte die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der neuen Entscheidung gelautet hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20, NStZ-RR 2021, 229, 230; vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829 Rn. 7; vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 4; vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86, NStZ 1987, 86).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20

    Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der

    In allen diesen Fällen wird - neben der Erwägung, ob der Revisionsführer das Rechtsmittel auch eingelegt hätte, wenn das angegriffene Urteil wie die Revisionsentscheidung gelautet hätte (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 26; KKStPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7, jeweils mwN) - der Teilerfolg des Rechtsmittels hinsichtlich der Einziehungsentscheidung ins Verhältnis zum Revisionsbegehren insgesamt gesetzt, um Maß, Gewicht und Umfang des Teilerfolgs zu bestimmen und auf dieser Grundlage eine Billigkeitsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 51; Schmitt aaO; Gieg aaO; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    Das Kriterium, ob der Angeklagte die Entscheidung der Vorinstanz hingenommen hätte, ist jedoch nicht das einzige und kann hinter dem Umfang des Teilerfolges, der letztlich erzielt wurde, wenn dieser groß genug ist, zurücktreten (BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 -, juris mwN; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 2012 - (4) 121 Ss 154/12 (183/12) -, juris mwN; Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 51).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2014 - 53 Ss OWi 230/14

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen:

    Der Teilerfolg des Betroffenen ist hier auch nicht so groß, dass allein deswegen die vorstehenden Erwägungen zurückzutreten hätten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 1988, Az.: 3 StR 349/88, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2011 - 4 Ws 59/11

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Jugendstrafverfahren

    Es kommt vielmehr wesentlich auch auf den Umfang des erzielten Teilerfolges an (vgl. BGH StV 1989, 401; OLG Düsseldorf, StV 1996, 613, 614; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 473 Rn. 26).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 63/12

    Willkürverbot; Kostenentscheidung; Teilerfolg; Billigkeitsgesichtspunkte

    Wenn nicht allein der ganz überwiegende Erfolg des Rechtsmittels eine teilweise Kostenerstattung gebietet (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 21. September 1989 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 -, NStZ 1987, 86, 87), ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Erfüllung des Billigkeitskriteriums in § 473 Abs. 4 StPO maßgeblich, ob Hinweise darauf bestehen, dass der Rechtsmittelführer die infolge des Rechtsmittels errungene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits erstinstanzlich ergangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 - NStZ 2004, 384, 385; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 -NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

    Deshalb ist die getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung aufzuheben und die Sache insoweit zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 26, 29, 33; BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 4; ferner BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1 und 3).
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89

    Notwendige Auslagen: Geringe Reduzierung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Maßgebend für diese Ermessensentscheidung ist der Umfang des erreichten Teilerfolges (BGHR StPO § 473 IV Quotelung 4).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 444/19

    Anforderungen an die Feststellungen eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - Ss OWi 175/19

    Vorsatz, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89

    Kostentragungspflicht trotz Nichtverurteilung bezüglich eines Tatvorwurfs

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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1988 - 4 StR 569/88   

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https://dejure.org/1988,2257
BGH, 01.12.1988 - 4 StR 569/88 (https://dejure.org/1988,2257)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1988 - 4 StR 569/88 (https://dejure.org/1988,2257)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1988 - 4 StR 569/88 (https://dejure.org/1988,2257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung bei erfolgloser Revision - Erhebung der Kosten für das erste Revisionsverfahren und die zweite Hauptverhandlung bei Revision wegen Falschsetzeung des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 191
  • StV 1989, 401
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 01.12.1988 - 4 StR 569/88
    Diese Entscheidung kann der Senat - auch für die Vorinstanz (BGHZ 27, 163, 164, 171) - von Amts wegen treffen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GKG; vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 465 StPO Rdn. 13 m. Nachw.).
  • BGH, 21.09.2007 - 2 StR 307/07

    Teilweise Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Fiskus; Nichterhebung

    Die Nichterhebung von bestimmten Verfahrenskosten - nicht hingegen die Erstattung notwendiger Auslagen des Angeklagten (BGH NStZ 1989, 191; DAR 1999, 208) - die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, kann zwar nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG sowohl in der Kostenentscheidung als auch im Kostenansatzverfahren angeordnet werden (Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 465 Rdn. 11); überlässt aber das Gericht die Anordnung dem Kostenansatzverfahren, ist dagegen nicht die sofortige Beschwerde gegeben, sondern der Verurteilte muss sein Anliegen im Kostenansatzverfahren nach §§ 19, 21, 66 GKG verfolgen (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1509).

    Von der Möglichkeit, eine Entscheidung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG - auch für die Vorinstanz - von Amts wegen zu treffen (vgl. BGH NStZ 1989, 191; DAR 1999, 208), macht der Senat keinen Gebrauch.

  • OLG Hamburg, 27.03.2015 - 1 Rb 58/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflicht zur Mitteilung von Erörterungsgesprächen

    Dies ist erfolglos, wenn es als unzulässig oder unbegründet verworfen wird oder wenn nach der Zurückverweisung der Sache ein Urteil ergeht, das den Angeklagten nicht besser stellt als die aufgehobene Entscheidung (BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1988 - 4 StR 569/88, NStZ 1989, 191).
  • OLG München, 17.07.2018 - 4b Ws 8/18

    Erforderlichkeit einer neuen Hauptverhandlung wegen unvorschriftsgemäßen

    Es ist daher vorliegend sachgerecht, von der Erhebung der durch die 1. Hauptverhandlung und das Revisionsverfahren entstandenen Kosten und gerichtlichen Auslagen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG abzusehen (vgl. BGH, Beschluss v. 1.12.1988, 4 StR 569/88, zitiert nach juris Rdn. 4) und insoweit dem rechtlichen Begehren des Verurteilten stattzugeben.
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Im Hinblick auf die unzulässigen Beweiserhebungen zum Schuldspruch wird zu erwägen sein, von der Erhebung nicht nur der insoweit in der Vorinstanz entstandenen gerichtlichen Auslagen, sondern auch der Kosten des zweiten Revisionsverfahrens und der nunmehr erforderlichen dritten Hauptverhandlung abzusehen (vgl. BGHR GKG § 8 Nichterhebung 1).
  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 80/00

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei teilweise erfolgreicher

    Die Vorschrift über die Nichterhebung von Gebühren und Auslagen der Staatskasse bei unrichtiger Sachbehandlung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG, siehe auch § 1 Abs. 1 GKG) ist auf die notwendigen Auslagen des Angeklagten nicht anwendbar (vgl. BGH NStZ 1989, 191; Franke in KK StPO 4. Aufl. § 465 Rdn. 3a).
  • OLG Hamm, 23.10.2014 - 3 RVs 79/14

    Sachliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Berufung gegen Urteil des

    Diese Entscheidung kann der Senat - auch für die Vorinstanz (BGH, Beschluss vom 22 März 2000, 2 StR 490/99, Beschluss vom 21. April 1998, 4 StR 115/98, Beschluss vom 1. Dezember 1988, 4 StR 569/88 (jeweils nach juris); LR-Schäfer, StPO, 23. Aufl., § 465, Rn. 13) - von Amts wegen treffen, § 21 Abs. 2 Satz 1 GKG (BGH, aaO).
  • LG Hildesheim, 17.03.2023 - 21 Qs 1/23

    Einziehung; Unterbleiben der Vollstreckung; Unverhältnismäßigkeit der

    Ein Anspruch auf Auslagenerstattung folgt hieraus nicht ( BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1988, 4 StR 569/88 , NStZ 1989, 191 [BGH 02.12.1988 - 2 StR 599/88] ).
  • KG, 30.01.2009 - 2 Ws 532/08

    Öffentliche Zustellung einer Ladung: Aushang bei richtigem Gericht trotz falscher

    Die Nichterhebung von bestimmten Verfahrenskosten - nicht hingegen die Erstattung notwendiger Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1989, 191) -, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, kann zwar nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG sowohl in der Kostenentscheidung als auch im Kostenansatzverfahren angeordnet werden (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 31; OLG Düsseldorf VRS 90, 40, 41; Meyer-Goßner, § 465 StPO Rdn. 11).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

    Hinsichtlich der Kosten des Revisionsverfahrens - sowie der insoweit entstandenen Auslagen des Angeklagten - ergibt sich dies unmittelbar daraus, dass das Rechtsmittel der Nebenklägerin im Ergebnis keinen über den in der Aufhebung des Urteils der 18. Großen Strafkammer liegenden Zwischenerfolg hinausgehenden Erfolg hatte (vgl. BGH Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 StR 569/88 - NStZ 1989, 191; Beschluss vom 7. Oktober 1998- 3 StR 387/98 - NStZ-RR 1999, 63 [64]).
  • OLG Dresden, 25.08.1999 - 2 Ws 422/99

    Freistellung des Angeklagten von den durch das Ausbleiben des Zeugen entstandenen

    Als sofortige Beschwerde wäre das Rechtsmittel unzulässig (s. BGHSt 43, 146, 147); dabei müsste von der Erhebung von Verfahrenskosten gemäß § 8 Abs. 1 GKG wegen bisheriger unrichtiger Sachbehandlung durch das Landgericht abgesehen werden, während eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nicht möglich wäre (BGH NStZ 1989, 191 ; BGH GA 1982, 324; Franke a.a.O. Rdnr. 3 a; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 465 Rdnr. 11).
  • AG Hildesheim, 17.03.2023 - 21 Qs 1/23
  • OLG Schleswig, 23.04.2018 - 1 Ss OWi 59/18
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 532/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11955
OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 532/88 (https://dejure.org/1989,11955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1989 - 2 Ws 532/88 (https://dejure.org/1989,11955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 2 Ws 532/88 (https://dejure.org/1989,11955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 567
  • StV 1989, 401
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