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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92   

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https://dejure.org/1992,2395
BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92 (https://dejure.org/1992,2395)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 (https://dejure.org/1992,2395)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - 1 StR 780/92 (https://dejure.org/1992,2395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb - Verbrauchsgerechte Menge - Rauschgift - Mitgenuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 191
  • StV 1993, 132
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.01.1988 - 1 Ss 309/87
    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92
    Daran kann es fehlen, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuß oder, was hier in Betracht kommt, in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. dazu BGH StV 1981, 625; LG München I StV 1984, 77, 78 m. Anm. Grabow; OLG Frankfurt . a.M. StV 1989, 20, 21; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515, 518).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 114/81

    Voraussetzungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - Die Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92
    Daran kann es fehlen, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuß oder, was hier in Betracht kommt, in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. dazu BGH StV 1981, 625; LG München I StV 1984, 77, 78 m. Anm. Grabow; OLG Frankfurt . a.M. StV 1989, 20, 21; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515, 518).
  • LG München I, 22.09.1983 - JNs 458 Js 165606/83
    Auszug aus BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92
    Daran kann es fehlen, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuß oder, was hier in Betracht kommt, in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. dazu BGH StV 1981, 625; LG München I StV 1984, 77, 78 m. Anm. Grabow; OLG Frankfurt . a.M. StV 1989, 20, 21; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515, 518).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Der bloße Drogenkonsum ist jedoch nicht strafbar (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), solange dieser mit keinem Besitz verbunden ist, was die Urteilsfeststellungen aber gerade nicht hergeben.
  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Die Verwirklichung des Tatbestandes des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, das heißt in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 515 m.w.Nachw.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; BayObLG …
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BayObLG, 08.03.2023 - 202 StRR 11/23

    Wechselwirkung zwischen Strafhöhe und Aussetzung der Vollstreckung einer

    Da der Eigenkonsum als solcher nicht strafbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 1 StR 780/92 = StV 1993, 132 = NStZ 1993, 191 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.2013 - 3 Ss 102/13 = StV 2014, 621 = OLGSt BtMG § 29 Nr. 21), muss daraus abgeleitet werden, dass nach dem gesetzgeberischen Willen der bloßen Selbstgefährdung keine strafschärfende Bedeutung zukommen darf (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2003 - 4St RR 17/03 = BayObLGSt 2003, 12).
  • OLG Nürnberg, 05.08.2008 - 2 St OLG Ss 101/08

    Revisionsangriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung; "Besitzloser" Konsum

    Entscheidend für die Frage der Strafbarkeit ist, wie schon vom Landgericht zutreffend hervorgehoben hat, ob der Angeklagte objektiv eine tatsächliche Sachherrschaft für einen nennenswerten Zeitraum und subjektiv einen die Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen hatte (BGHSt 27, 380 ff; BGH NStZ-RR 1998, 148 ; NStZ 1993, 191 ; BayObLG NStZ 1990, 395 ; StV 2002, 263 ).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2006 - 2 St OLG Ss 277/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Konsum

    Damit liegt kein Erwerb im Sinn von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor (vgl. BGH StV 1993, 132 ; BayObLG NStZ 1990, 395 m.w.N.; StV 2002, 263 ; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 985; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn.721).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 491/93

    § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) alte Fassung als mildere Strafvorschrift

    Nach Aufhebung eines früheren Urteils durch Beschluß des Senats vom 24. November 1992 - 1 StR 780/92 - hat das Landgericht den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nF) wiederum zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
  • BayObLG, 29.01.2001 - 4St RR 7/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe bei unerlaubter Verbrauchsüberlassung

    Damit liegt kein Erwerb im Sinn von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor, sondern strafloser Konsum (vgl. BGH NStZ 1993, 191 ; BayObLG …
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92   

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https://dejure.org/1992,3100
BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als Hehlerei - Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt zur selbstständigen und unbeschränkten Nutzung der Sache als Voraussetzung für ein "Sichverschaffen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).
  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens

    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

  • BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99

    Hehlerei; Sich verschaffen

    Die bloße Besitzerlangung zum Zwecke der vorübergehenden Nutzung als Entleiher reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH StV 1987, 197; wistra 1993, 146; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 259 Rdn. 26; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 259 Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5862
BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92 (https://dejure.org/1992,5862)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1992 - 5 StR 432/92 (https://dejure.org/1992,5862)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 5 StR 432/92 (https://dejure.org/1992,5862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes bei einem Bandendiebstahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92
    Die Anwendung des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, daß bei der Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes (mindestens) zwei Mitglieder der Bande zugegen und irgendwie mittätig sind, bei der Ausführung des Diebstahls zeitlich und räumlich zusammenwirken (RGSt 66, 236, 242; BGH Urteil vom 6. Oktober 1953 - 1 StR 327/53 - vgl. BGHSt 25, 18).
  • BGH, 15.09.1972 - 4 StR 425/72

    nicht anwesende Bandenmitglieder - Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen Diebstahl in

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92
    Die Anwendung des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, daß bei der Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes (mindestens) zwei Mitglieder der Bande zugegen und irgendwie mittätig sind, bei der Ausführung des Diebstahls zeitlich und räumlich zusammenwirken (RGSt 66, 236, 242; BGH Urteil vom 6. Oktober 1953 - 1 StR 327/53 - vgl. BGHSt 25, 18).
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92
    Die Anwendung des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, daß bei der Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes (mindestens) zwei Mitglieder der Bande zugegen und irgendwie mittätig sind, bei der Ausführung des Diebstahls zeitlich und räumlich zusammenwirken (RGSt 66, 236, 242; BGH Urteil vom 6. Oktober 1953 - 1 StR 327/53 - vgl. BGHSt 25, 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1992 - 4 StR 549/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4701
BGH, 19.11.1992 - 4 StR 549/92 (https://dejure.org/1992,4701)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 4 StR 549/92 (https://dejure.org/1992,4701)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 4 StR 549/92 (https://dejure.org/1992,4701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung eines eines auf einer Ausnahmesituation beruhenden Strafmilderungsgrundes - Ausnutzung eines besonders entgegengebrachten Vertrauens - Strafbemessung bei einer Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 132
 
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Wird zitiert von ...

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