Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 14.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98   

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https://dejure.org/1998,3414
BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98 (https://dejure.org/1998,3414)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1998 - 3 StR 413/98 (https://dejure.org/1998,3414)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1998 - 3 StR 413/98 (https://dejure.org/1998,3414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Auszug aus BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Inhaber einer Wohnung nicht ohne weiteres rechtlich dafür einzustehen, daß in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (vgl. BGHSt 30, 391).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98
    Dies setzt jedoch die Feststellung voraus, daß die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestalt objektiv gefördert oder erleichtert wurde und daß dies dem Gehilfen bewußt war (vgl. BGH NStZ 1993, 233; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

    Auszug aus BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98
    Das bloße Dulden von Rauschgiftgeschäften in der Wohnung erfüllt deshalb nicht die Voraussetzungen der Beihilfe (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 7).
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98
    Dies setzt jedoch die Feststellung voraus, daß die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestalt objektiv gefördert oder erleichtert wurde und daß dies dem Gehilfen bewußt war (vgl. BGH NStZ 1993, 233; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12).
  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Allerdings setzt auch die Beihilfe in der Form psychischer Unterstützung voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (s. etwa BGH, Beschluss vom 9. September 1998 - 3 StR 413/98, StV 1999, 212).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Daß die Angeklagte von den Rauschgiftgeschäften des B. Kenntnis hatte und sie diese billigte, erfüllt für sich noch nicht die Voraussetzungen strafbarer Beihilfe (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 27 Rdn. 7 m.N.), auch nicht, soweit sie sich in der Zeit, in der die Verkäufe aus ihrer Wohnung heraus erfolgten, darauf beschränkte, dies zu dulden (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10 = StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 7; BGH, Beschluß vom 9. September 1998 - 3 StR 413/98).
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02

    BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen

    Dies reicht aber für sich genommen - ohne das Bestehen einer hier nicht erkennbaren Rechtspflicht zum Handeln bzw. Einschreiten - für eine strafrechtliche Haftung nicht aus (OLG Karlsruhe, StV 1998, 80, 81; BGH StV 1999, 212; OLG Zweibrücken, StV 1999, 213; OLG Celle, StV 2000, 624).
  • OLG Dresden, 22.08.2005 - 1 Ss 296/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz durch Mitinhaber der Wohnung -

    Denn grundsätzlich ist der Inhaber einer Wohnung nicht ohne Weiteres rechtlich verpflichtet, Straftaten Dritter in den Räumen zu verhindern (BGH StV 1999, 212 ).
  • OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03

    Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge

    Dies setzt vielmehr auch die Feststellung voraus, dass die Tat durch die Unterstützung objektiv gefördert und erleichtert worden und dies dem Gehilfen auch bewusst war (BGH StV 1999, 212; siehe im Übrigen auch noch BGH StV 1996, 659).
  • OLG Nürnberg, 23.05.2006 - 2 St OLG Ss 66/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, Nicht geringe

    Eine Beihilfehandlung liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn ein Wohnungsmitinhaber sich darauf beschränkt, den Verkauf von Betäubungsmitteln aus seiner Wohnung zu dulden (BGH StV 1999, 212; 1999, 430).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 1 Ss 3/99   

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https://dejure.org/1999,8243
OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 1 Ss 3/99 (https://dejure.org/1999,8243)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.01.1999 - 1 Ss 3/99 (https://dejure.org/1999,8243)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 1 Ss 3/99 (https://dejure.org/1999,8243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Garantenpflicht eines Grundstücksinhabers zur Verhinderung einer Straftat auf seinem Grundstück; Strafbarkeit eines Grundstücksinhabers bei Cannabisanbau auf dessen Grundstück durch einen Dritten; Beihilfe zum unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 119
  • StV 1999, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

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