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   BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98   

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BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98 (https://dejure.org/1998,1923)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1998 - 1 StR 476/98 (https://dejure.org/1998,1923)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1998 - 1 StR 476/98 (https://dejure.org/1998,1923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 590 (Ls.)
  • NStZ 1999, 45
  • StV 1999, 306
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    In einem Fall, in dem wie hier nicht nur Aussage gegen Aussage steht, sondern ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen ist und die Beteiligten, Vater, Mutter und die betroffene Tochter sich jeweils über längere Zeiträume in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befunden haben, muß das Gericht nicht nur alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkennbar in seine Überlegungen einbeziehen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14); auch an die Aufklärungspflicht sind hohe Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    Besondere Aufmerksamkeit ist in Fällen, in denen es um sexuellen Mißbrauch von Kindern geht, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung zuzuwenden (BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    In einem Fall, in dem wie hier nicht nur Aussage gegen Aussage steht, sondern ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen ist und die Beteiligten, Vater, Mutter und die betroffene Tochter sich jeweils über längere Zeiträume in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befunden haben, muß das Gericht nicht nur alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkennbar in seine Überlegungen einbeziehen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14); auch an die Aufklärungspflicht sind hohe Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    Auch wenn bei Kindern und Jugendlichen an die Erheblichkeit geringere Anforderungen zu stellen sind als bei Erwachsenen (BGHSt 18, 169), so erfüllen kurze Griffe über der Kleidung auch an Brust oder Gesäß die Voraussetzungen des § 184 c StGB nicht ohne weiteres (BGH NStZ 1983, 553); es bedürfte daher näherer Feststellungen, zu welchen Übergriffen es bei den Taten im einzelnen jeweils gekommen ist.
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    Besondere Aufmerksamkeit ist in Fällen, in denen es um sexuellen Mißbrauch von Kindern geht, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung zuzuwenden (BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    Auch wenn bei Kindern und Jugendlichen an die Erheblichkeit geringere Anforderungen zu stellen sind als bei Erwachsenen (BGHSt 18, 169), so erfüllen kurze Griffe über der Kleidung auch an Brust oder Gesäß die Voraussetzungen des § 184 c StGB nicht ohne weiteres (BGH NStZ 1983, 553); es bedürfte daher näherer Feststellungen, zu welchen Übergriffen es bei den Taten im einzelnen jeweils gekommen ist.
  • BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93

    Verhandlung - Erneute Vernehmung - Zeuge - Neue Umstände

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98
    Besondere Aufmerksamkeit ist in Fällen, in denen es um sexuellen Mißbrauch von Kindern geht, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung zuzuwenden (BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Schon deshalb ist eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich als gegenüber einem Erwachsenen (BGH NStZ 1999, 45; Hörnle aaO Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 1999, 45; NStZ 2000, 496).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2012 - Ss 19/12

    JGG; Jugendgerichtshilfe; Arbeitsleistungen; Jugendrichterliche Weisung;

    Dazu müssen die Beweismittel benannt werden, die das Gericht zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte heranziehen müssen und welche Umstände das Gericht zur weiteren Aufklärung hätten drängen müssen (vgl. BGHSt 2, 168f sowie grundlegend - mit w. Nachw. aus der Rspr. - BGH, NStZ 99, 45).
  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 263/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Sexuelle Nötigung; Urteilsformel; Beweiswürdigung

    Die eingehende Erörterung der Aussagegenese wäre um so mehr geboten gewesen, als nach den Urteilsgründen schließlich auch ein Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem auch insoweit sehr ambivalenten Verhalten von S. S. nicht auszuschließen ist (vgl. auch BGH NStZ 1999, 45).
  • BGH, 05.09.2002 - 3 StR 263/02

    Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung); Überzeugungsbildung;

    b) Auch zur Entstehung der Aussage der Geschädigten, die in Fällen wie dem vorliegenden kritisch zu prüfen und aufzuklären ist (BGH NStZ 1999, 45; 2000, 496, 497), ist die Darstellung im angefochtenen Urteil unzureichend.
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 225/09

    Beweiswürdigung (kindliche Belastungszeugin; Gründe von Gewicht für die

  • BGH, 24.02.2004 - 4 StR 582/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (sexueller Missbrauch; Würdigung der

  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99

    Beweiswürdigung bei Aussagen des Opfers eines sexuellen Mißbrauchs von Kindern;

  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 388/99

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; "Erheblichkeit" von sexuellen Handlungen

  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

  • OLG München, 14.02.2007 - 4St RR 12/07

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Prüfungsumfang bei

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