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   BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01   

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https://dejure.org/2001,3832
BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01 (https://dejure.org/2001,3832)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2001 - 3 StR 101/01 (https://dejure.org/2001,3832)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2001 - 3 StR 101/01 (https://dejure.org/2001,3832)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB; § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Sozialprognose bei der Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (negative Beurteilung von zulässigem Verteidigungsverhalten; Beurteilung eines Überzeugungstäters; Gewissen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Hausfriedensbruch - Landfriedensbruch - Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - PKK - Strafausspruch - Kurdistan - Strafzumessung - Strafaussetzung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 56 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, § 56 Abs. 1
    Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01
    Im übrigen führt bei einem Überzeugungstäter, der sein Handeln für rechtmäßig oder entschuldigt hält, das Festhalten an einer politischen Gesinnung allein noch nicht zu einer ungünstigen Sozialprognose (vgl. BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 28), da er sich durch eine gegen ihn verhängte Strafe so beeindrucken lassen kann, daß er in Zukunft trotz seiner Überzeugung die Strafgesetze achtet.
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01
    Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86

    Fortsetzungszusammenhang von Verstößen gegen die Buchführungs- und die

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01
    Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01
    Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Allein der Umstand, dass ein Angeklagter sein Handeln für rechtmäßig hält und an seiner politischen Gesinnung festhält, führt jedoch noch nicht zu einer ungünstigen Sozialprognose für die Strafaussetzung zur Bewährung (BGH, StV 2001, 505).
  • BGH, 03.03.2004 - 3 StR 10/04

    Tateinheit bei der Zuwiderhandlung gegen ein Vereinsverbot (Organisationsdelikt;

    Die politische Überzeugung eines Angeklagten vermag für sich allein die Annahme einer ungünstigen Prognose nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 28 m. w. N.; BGH, Beschl. vom 18. April 2001 - 3 StR 101/01).
  • BGH, 19.03.2002 - 3 StR 28/02

    Strafaussetzung zur Bewährung; besondere Umstände (Gesamtwürdigung; Abhängigkeit

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (vgl. BGH StV 2001, 505 f.).
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