Rechtsprechung
BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 349 Abs. 4 StPO; § 218 Satz 1 StPO; § 337 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der Wahlverteidiger nach § 218 StPO (Verzicht, Verwirkung); Terminierung; Wahlverteidigung; Pflichtverteidigung; Beruhen (Anderweitige Kenntnis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Verfahrensrüge - Wahlverteidiger - Ladung zu den Hauptverhandlungsterminen - Ladung des Anwalts - Verzicht auf Terminsladung - Aufhebung des Urteils - Verwirkung des Rügerechts
- Judicialis
StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 140 Abs. 1; ; StPO § 218 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01
- BGH, 16.11.2001 - 3 StR 256/01
Papierfundstellen
- StV 2001, 663
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01
Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260; BGH NStZ 1995, 298;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 5).Ein Verzicht des Verteidigers auf Terminsladung ist zwar grundsätzlich möglich (BGHSt 36, 259, 261), auch stillschweigend und ohne Zustimmung des Angeklagten (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 9 m.w.Nachw.).
- BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94
Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01
Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260; BGH NStZ 1995, 298;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 5).Die Revision legt im übrigen dar, daß Rechtsanwalt U. auch nicht auf andere Weise rechtzeitig von den weiteren Terminen zuverlässig Kenntnis erlangt hatte (vgl. BGH NStZ 1995, 298, 299).
- OLG Naumburg, 25.05.2009 - 2 Ss 50/09
Verpflichtung zur Ladung aller Wahlverteidiger eines Angeklagten; Auswirkungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09
Ordnungsgemäße Ladung des weiteren Pflichtverteidigers (Beruhen)
Zwar beanstandet die Revision zu Recht, dass der weitere Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Jan-Robert F., Br., entgegen § 218 StPO zu den Hauptverhandlungsterminen vom 2., 22. und 30. Oktober 2008 nicht geladen wurde (vgl. BGH StV 2001, 663). - BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06
Gemeinsame Ladung zweier Verteidiger (Zurechnung bei Sozietät und bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Falle mehrerer Verteidiger diese grundsätzlich alle zu laden, sofern es sich nicht um Rechtsanwälte einer Sozietät handelt (BGHSt 36, 259, 260; NStZ 1995, 298; StV 2001, 663f.;… Tolksdorf in KK StPO § 218 Rdnr. 4 m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 14.02.2001 - 3 StR 438/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 136 StPO; Art. 3 Abs. 1 EuRhÜbk (Europäisches Rechtshilfeübereinkommen); Nr. 117 Abs. 2 RiVASt
Verwertung von Untersuchungshandlungen, die aufgrund eines Rechtshilfeersuchens im Ausland durchgeführt wurden (Beschuldigtenvernehmung); Europäisches Rechtshilfeübereinkommen; Belehrung über das Schweigerecht; Aussagefreiheit vor; Verwertungsverbot; Gesetz im Sinne des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über seine Aussagefreiheit; Pflicht zur Belehrung über die Möglichkeit der Zuziehung eines Rechtsanwaltes; Erledigung von Rechtshilfeersuchen im Geltungsbereich des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens durch den ersuchten Staat ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
EuRhÜbk Art. 3 Abs. 1; StPO § 136 Abs. 1 S. 2
Verwertbarkeit einer im Ausland vorgenommenen Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 663 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
Von diesem Grundsatz geht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (implizit jeweils BGH, Beschluss vom 4. März 1992 - 3 StR 460/91, NStZ 1992, 394; BGH, Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; BGH, Beschluss vom 14. Februar 19 20 21 2001 - 3 StR 438/00, NStZ-RR 2002, 67; siehe auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 265 f.).