Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.02.2001

Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01   

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https://dejure.org/2001,3442
BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01 (https://dejure.org/2001,3442)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2001 - 3 StR 256/01 (https://dejure.org/2001,3442)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2001 - 3 StR 256/01 (https://dejure.org/2001,3442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 349 Abs. 4 StPO; § 218 Satz 1 StPO; § 337 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der Wahlverteidiger nach § 218 StPO (Verzicht, Verwirkung); Terminierung; Wahlverteidigung; Pflichtverteidigung; Beruhen (Anderweitige Kenntnis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Wahlverteidiger - Ladung zu den Hauptverhandlungsterminen - Ladung des Anwalts - Verzicht auf Terminsladung - Aufhebung des Urteils - Verwirkung des Rügerechts

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 140 Abs. 1; ; StPO § 218 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01
    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260; BGH NStZ 1995, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 5).

    Ein Verzicht des Verteidigers auf Terminsladung ist zwar grundsätzlich möglich (BGHSt 36, 259, 261), auch stillschweigend und ohne Zustimmung des Angeklagten (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 9 m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01
    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260; BGH NStZ 1995, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 5).

    Die Revision legt im übrigen dar, daß Rechtsanwalt U. auch nicht auf andere Weise rechtzeitig von den weiteren Terminen zuverlässig Kenntnis erlangt hatte (vgl. BGH NStZ 1995, 298, 299).

  • OLG Naumburg, 25.05.2009 - 2 Ss 50/09

    Verpflichtung zur Ladung aller Wahlverteidiger eines Angeklagten; Auswirkungen

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  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09

    Ordnungsgemäße Ladung des weiteren Pflichtverteidigers (Beruhen)

    Zwar beanstandet die Revision zu Recht, dass der weitere Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Jan-Robert F., Br., entgegen § 218 StPO zu den Hauptverhandlungsterminen vom 2., 22. und 30. Oktober 2008 nicht geladen wurde (vgl. BGH StV 2001, 663).
  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06

    Gemeinsame Ladung zweier Verteidiger (Zurechnung bei Sozietät und bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Falle mehrerer Verteidiger diese grundsätzlich alle zu laden, sofern es sich nicht um Rechtsanwälte einer Sozietät handelt (BGHSt 36, 259, 260; NStZ 1995, 298; StV 2001, 663f.; Tolksdorf in KK StPO § 218 Rdnr. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2001 - 3 StR 438/00   

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https://dejure.org/2001,4898
BGH, 14.02.2001 - 3 StR 438/00 (https://dejure.org/2001,4898)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2001 - 3 StR 438/00 (https://dejure.org/2001,4898)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 3 StR 438/00 (https://dejure.org/2001,4898)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 136 StPO; Art. 3 Abs. 1 EuRhÜbk (Europäisches Rechtshilfeübereinkommen); Nr. 117 Abs. 2 RiVASt
    Verwertung von Untersuchungshandlungen, die aufgrund eines Rechtshilfeersuchens im Ausland durchgeführt wurden (Beschuldigtenvernehmung); Europäisches Rechtshilfeübereinkommen; Belehrung über das Schweigerecht; Aussagefreiheit vor; Verwertungsverbot; Gesetz im Sinne des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über seine Aussagefreiheit; Pflicht zur Belehrung über die Möglichkeit der Zuziehung eines Rechtsanwaltes; Erledigung von Rechtshilfeersuchen im Geltungsbereich des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens durch den ersuchten Staat ...

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 337 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EuRhÜbk Art. 3 Abs. 1; StPO § 136 Abs. 1 S. 2
    Verwertbarkeit einer im Ausland vorgenommenen Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

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