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   OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01 - 63/01 IV   

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https://dejure.org/2001,8239
OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01 - 63/01 IV (https://dejure.org/2001,8239)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.2001 - 2b Ss 126/01 - 63/01 IV (https://dejure.org/2001,8239)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 2001 - 2b Ss 126/01 - 63/01 IV (https://dejure.org/2001,8239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der Sicherheitsetiketten ; Nierengurte; Ladendiebstahl; Verlesung des Zeugenvermerks ; Nichtverlesung ; Beweiswürdigung ; Unmittelbarkeitsgrundsatz

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 249; ; StPO § 250; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 250 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 249, § 250, § 349 Abs. 4, § 250 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93

    Zeugnisverweigerungsrecht - Vernehmung - Ermittlungsrichter - Vorhalt -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
    (vgl. BGH, StV 1994, 413; MDR 1990, 679 (H); OLG Düsseldorf, a.a.O.; Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage 2001, § 253 Rdnr. 14).

    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Erklärung des Zeugen P , er habe dies (gemeint sind die im Vermerk erwähnten "verbeulten Bäuche bei beiden"), wenn er das damals so vermerkt habe, auch so beobachtet, genügt nicht; wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 1994 (StV 1994, 413) ausgeführt hat, genügt die auf Vorhalt eines Vernehmungsprotokolls abgegebene Erklärung eines als Zeugen vernommenen Vernehmungsrichters, er habe die ihm vorgehaltene Aussage eines - sich nunmehr auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufenden - Zeugen richtig aufgenommen, nicht (ebenso BGH MDR 1990, 679 (H)).

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
    Insofern hat der Bundesgerichtshof klargestellt, daß § 250 StPO nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer zu Beweiszwecken erstellten Urkunde untersagt; jedoch verbietet diese Vorschrift nicht, daß neben der Vernehmung der in Betracht kommenden Person als Zeuge eine frühere protokollarisch oder in einer schriftlichen Erklärung festgehaltene Äußerung dieser Person im Wege des Urkundenbeweises verwertet wird (vgl. auch BGHSt 20, 160, 161).
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95

    Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 06. August 2001 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 04. Juni 1970 (NJW 1970, 1558) und vom 28. Juni 1995 (NStZ 1995, 609) darauf hingewiesen hat, daß nach ständiger Rechtsprechung schriftliche Vermerke eines Polizeibeamten zur Ergänzung seiner Aussage herangezogen werden dürfen, wenn sich dieser trotz Vorhaltes an den Inhalt des Vermerkes nicht mehr zu erinnern vermag, und vor diesem Hintergrund die Vorgehensweise der Strafkammer als rechtsfehlerfrei zu bewerten sei, ändert dies an den obigen Ausführungen nichts.
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 540/69

    Verwertung der Zeugenaussage eines sich an den angezeigten Vorgang selbst nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 06. August 2001 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 04. Juni 1970 (NJW 1970, 1558) und vom 28. Juni 1995 (NStZ 1995, 609) darauf hingewiesen hat, daß nach ständiger Rechtsprechung schriftliche Vermerke eines Polizeibeamten zur Ergänzung seiner Aussage herangezogen werden dürfen, wenn sich dieser trotz Vorhaltes an den Inhalt des Vermerkes nicht mehr zu erinnern vermag, und vor diesem Hintergrund die Vorgehensweise der Strafkammer als rechtsfehlerfrei zu bewerten sei, ändert dies an den obigen Ausführungen nichts.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1987 - 2 Ss 508/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
    Der Vermerk hätte für die Beweisführung nur verwertet werden dürfen, wenn er in der Hauptverhandlung verlesen worden wäre (§ 249 Abs. 1 StPO; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 7. Januar 1987, StV 1987, 287).
  • LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11

    Verkauf von Glücksspielprodukten an Minderjährige

    nach Vorhalterinnert, also das, was in die Erinnerung zurückkehrt und von ihnen sodann bekundet worden ist (OLG Düsseldorf vom 6.9.2001-2b Ss 126/01-63/11 IV-abgedruckt bei Juris).
  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

    Denn nicht der Vorhalt selbst bildet die Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts, sondern das, was der Zeuge aussagt, nachdem seine Erinnerung auf den Vorhalt als Vernehmungshilfe hin zurückgekehrt ist (OLG Düsseldorf StV 2002, 131).
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