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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00   

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BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00 (https://dejure.org/2001,862)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2001 - 2 StR 504/00 (https://dejure.org/2001,862)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2001 - 2 StR 504/00 (https://dejure.org/2001,862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 273 Abs. 1 StPO; § 274 Satz 1 StPO; § 211 StGB; § 338 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO; Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG
    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe (Nichtiger Anlaß); Mord; Vorschriftswidrige Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers in der Hauptverhandlung; Wesentliche Förmlichkeit; Freibeweis; Faires Verfahren; Rechtsmißbrauch

  • lexetius.com

    StPO §§ 273 Abs. 1, 274 Satz 1

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auf der Jagd nach der Wahrheit? (Klaus-Ulrich Ventzke; HRRS 4/2008, S. 180 ff.)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3794
  • NStZ 2002, 270
  • StV 2002, 525
  • JR 2001, 410
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    a) Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb als besonders verachtenswert erscheint (vgl. BGHSt 3, 132 ff.; 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 25).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    a) Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb als besonders verachtenswert erscheint (vgl. BGHSt 3, 132 ff.; 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 25).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    Es reicht aus, daß er die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewußtsein aufgenommen hat (vgl. BGHSt 28, 210, 212; BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16, 26).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    a) Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb als besonders verachtenswert erscheint (vgl. BGHSt 3, 132 ff.; 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 25).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    Aufgrund des Mißverhältnisses zwischen Anlaß und Tat durfte die Kammer im Rahmen der Gesamtwürdigung das Vorgehen objektiv als besonders verachtenswert und verwerflich ansehen (vgl. BGH StV 1981, 399, 400; StV 1983, 504; NJW 1967, 1140).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    a) Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb als besonders verachtenswert erscheint (vgl. BGHSt 3, 132 ff.; 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 25).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81

    Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    Aufgrund des Mißverhältnisses zwischen Anlaß und Tat durfte die Kammer im Rahmen der Gesamtwürdigung das Vorgehen objektiv als besonders verachtenswert und verwerflich ansehen (vgl. BGH StV 1981, 399, 400; StV 1983, 504; NJW 1967, 1140).
  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    Eine Lücke wurde darin gesehen, daß der Staatsanwalt nach der Sitzungsniederschrift keinen bestimmten Schlußantrag zur Strafhöhe gestellt hat, obwohl sich aus anderen Umständen zwingend ergab, daß er einen solchen gestellt haben mußte (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß dadurch einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge nicht nachträglich der Boden entzogen werden darf (vgl. BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147; 34, 11, 12), basiert letztlich auf Erwägungen, die mit dem Grundsatz eines für den Angeklagten fairen Verfahrens zusammenhängen.
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bezüglich der Anwesenheit eines notwendigen

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
    Bei unterschiedlicher Handhabung der Protokollierung der Namen in verschiedenen Fortsetzungsterminen ließ sich bei mehrfachem Wechsel in der Person des Dolmetschers dem einheitlichen Sitzungsprotokoll nicht entnehmen, welche Person die Funktion des notwendigen Verfahrensbeteiligten an dem Tag bekleidete, an dem das Protokoll zur Anwesenheit schwieg (BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 462/00).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 62/00

    Vereidigung; Entfallen der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bei

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99

    Öffentlichkeit; Sitzungsprotokoll

  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 343/94

    Beweiskraft - Protokoll - Antrag auf Zeugenvernehmung - Vernehmung - Beweis

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 514/99

    Widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Tatrichter und dem Revisionsgericht

  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

  • BGH, 18.09.1987 - 3 StR 398/87

    Art und Weise der Einlassung zur Sache

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 193/99

    Einführung in die Hauptverhandlung; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Zweifel äußerte der 2. Strafsenat in NJW 2001, 3794, 3796 (kritisch derselbe Senat in diesem Zusammenhang auch in BGHSt 36, 354, 358 f.).

    Wenn tatsächlich kein Verfahrensfehler gegeben sei, dürften bloße Mängel des Protokolls, welche die Urkundspersonen erkannt und beseitigt hätten, kein Revisionsgrund sein (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 29; BGH NJW 2001, 3794, 3796; RMG 9, 35, 43; OLG Braunschweig HESt 1, 192, 193).

    Insbesondere auch deswegen hat die Rechtsprechung schon bisher nachträgliche Protokollberichtigungen, die einer Verfahrensrüge erst zum Erfolg verhelfen, für beachtlich gehalten (RG aaO; ähnlich für sich zugunsten des Beschwerdeführers vom Protokollinhalt distanzierende Erklärungen der Urkundspersonen BGHSt 4, 364, 365; BGH NJW 2001, 3794, 3796; NStZ 1988, 85; RGSt 57, 394, 396 f.; OLG Köln NJW 1952, 758).

    b) Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel bis vor kurzem nie verneint (vgl. BGHSt 7, 162, 164; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21; 22; 24; 27; BGH NJW 2001, 3794, 3796; RGSt 43, 1; OGHSt 1, 277, 282; Detter StraFo 2004, 329, 334; Park StraFo 2004, 335, 337; Tepperwien in FS für Meyer-Goßner S. 585).

    Diese Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2001, 3794; NStZ 2000, 546) geht mittlerweile sehr weit; ihr fehlen - jedenfalls in Grenzfällen - hinreichend klare und verlässliche Konturen.

  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Ob - und in welchen Fallkonstellationen - distanzierende Erklärungen der - oder einer der - Urkundspersonen dem Protokoll generell die formelle Beweiskraft entziehen und damit grundsätzlich den Weg zum Freibeweisverfahren eröffnen (BGHSt 4, 364 [365]; BGH NStZ 1988, 85; Engelhardt in Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 274 Rdn. 6) oder nicht (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3; BGH NStZ 2005, 281 [282]), kann hier dahinstehen (vgl. BGHR StPO Beweiskraft 13; offen gelassen in BGH NStZ 2002, 270 [272]; so weit sie zugunsten des Angeklagten wirken vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 13, 28; BGH NStZ 1988, 85; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 49 m.w.N.).

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).

    Zuletzt sprachen sich definitiv - in obiter dicta - für eine Änderung der Rechsprechung zur Berücksichtigung einer Protokollberichtigung trotz Rügeverlust der 2. Strafsenat (BGH NStZ 2005, 281 [282] - nach Zweifeln in BGH NStZ 2002, 270 [272] und BGH NJW 2001, 3794 [3796]) - und der 1. Strafsenat (Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05 -) aus.

    - Die Berücksichtigung jeder Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht könnte auch der Ausweitung der Rechtsprechung zur Lückenhaftigkeit des Protokolls (vgl. etwa BGHR StPO § 274 Beweiskraft 25, 27; BGH NStZ 2002, 270, mit kritischer Anmerkung Fezer, 272, kritische Anmerkung Köberer in StV 2002, 527; BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04; weitere Entscheidungen vgl. BGH-Nack unter dem Registerstichwort: § 274 StPO Freibeweis) begegnen, eine Ausweitung zu der in der Literatur vorgebracht wird, die Senate suchten in Grenzfällen geradezu nach Möglichkeiten der Durchbrechung der formellen Beweiskraft des Protokolls (vgl. Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329 [330]; Park, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 335, [338, 340]).

    Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) letztlich nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270 [272]; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 - , insoweit nicht abgedruckt in StV 2004, 297).

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Ob - und in welchen Fallkonstellationen - distanzierende Erklärungen der - oder einer der - Urkundspersonen dem Protokoll generell die formelle Beweiskraft entziehen und damit grundsätzlich den Weg zum Freibeweisverfahren eröffnen (BGHSt 4, 364, 365; Engelhardt in Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 274 Rdn. 6) oder nicht (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3; BGH NStZ 2005, 281, 282), kann hier dahinstehen (vgl. BGHR StPO Beweiskraft 13; offen gelassen in BGH NStZ 2002, 270, 272; soweit sie zugunsten des Angeklagten wirken vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 28; BGH NStZ 1988, 85; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 27 m.w.N.).

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).

    Zuletzt sprachen sich definitiv - in obiter dicta - für eine Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung einer Protokollberichtigung trotz Rügeverlust der 2. Strafsenat (BGH NStZ 2005, 281, 282 - nach Zweifeln in BGH NStZ 2002, 270, 272 und BGH NJW 2001, 3794, 3796), und der 1. Strafsenat (Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05).

    - Die Berücksichtigung jeder Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht könnte auch der Ausweitung der Rechtsprechung zur Lückenhaftigkeit des Protokolls (vgl. etwa BGHR StPO § 274 Beweiskraft 25, 27; BGH NStZ 2002, 270, mit kritischer Anmerkung Fezer, 272, kritischer Anmerkung Köberer in StV 2002, 527; BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04; weitere Entscheidungen vgl. BGH-Nack unter dem Registerstichwort: § 274 StPO Freibeweis) begegnen, eine Ausweitung zu der in der Literatur vorgebracht wird, die Senate suchten in Grenzfällen geradezu nach Möglichkeiten der Durchbrechung der formellen Beweiskraft des Protokolls (vgl. Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329, 330); Park, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 335, 338, 340).

    Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) bis vor kurzem nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270, 272).

    Die oben genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beruhensfrage in diesem Zusammenhang, aber auch zur Unvollständigkeit des Protokolls (vgl. dazu auch Rdn. 10 in der Stellungnahme des 4. Strafsenats - 4 ARs 3/06 -, sowie BGH NJW 2001, 3794 und die darin aufgelisteten Fälle) zeigt im Übrigen einen nicht ganz unbedenklichen Umgang mit dem Grundsatz der relativen Unwirksamkeit einer Protokollberichtigung.

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Der Senat neigt jedoch unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung zu, daß ein ordnungsgemäß berichtigtes Protokoll auch dann zugrunde zu legen ist, wenn dadurch einer erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen würde (offengelassen im Senatsurteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00 = NStZ 2002, 270, 272).

    Die in der Literatur (vgl. u.a. Detter StraFo 2004, 329, 330; Park StraFo 2004, 335, 338, 340; Fezer Anm. zu 2 StR 504/00 in NStZ 2002, 272, 273) umstrittene Rechtsprechung zur Lückenhaftigkeit des Protokolls könnte eingeschränkt werden.

  • BGH, 31.05.2006 - 2 ARs 53/06

    Anfrageverfahren; Rügeverkümmerung nach Protokollberichtigung (Beweiskraft des

    Fezer weist in seiner Anmerkung zum Senatsurteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00 (NStZ 2002, 270 ff.) darauf hin, dass eine Methode, nach der der Protokollinhalt mit der forensischen Erfahrung konfrontiert und dann der Schluss gezogen wird, dass sich das protokollierte Geschehen in Wirklichkeit so nicht ereignet haben kann, mit Sinn und Zweck des § 274 StPO, der nicht nur eine Beweisaufnahme, sondern jedes Inzweifelziehen des Protokollinhalts vermeiden will, nicht zu vereinbaren ist.
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Besondere Umstände, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß die Beweiskraft des Protokolls entfällt, (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 3794) sind nicht ersichtlich; die Revision trägt solche auch nicht vor.
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03

    Verlesung des Anklagesatzes; Beweiskraft des Protokolls (wesentliche

    Die Beweiskraft des Protokolls kann jedoch entfallen, wenn es an bestimmten inhaltlichen Mängeln leidet, wozu auch unerklärliche Auslassungen (Lücken) gehören (BGH NJW 2001, 3794, 3795 m.w.N.).

    Die danach mögliche freibeweisliche Klärung des wirklichen Verfahrensablaufs (vgl. BGH NJW 2001, 3794, 3796) hat nach Würdigung der dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden Richters und der Urkundsbeamtin vom 1. Juli 2003 (Bl. 900 SA) ergeben, daß der Anklagesatz vor der erteilten Belehrung über die Aussagefreiheit verlesen wurde.

  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04

    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung);

    Der protokollierte Verfahrensablauf unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, den der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00 (= NStZ 2002, 270 m. krit. Anm. Fezer) zu beurteilen hatte.

    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272; vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in

    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05).
  • BGH, 10.06.2014 - 3 StR 57/14

    Zu Unrecht als verspätet abgelehnter Besetzungseinwand (gesetzlicher Richter;

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass die Beweiskraft des Protokolls entfällt, wenn und soweit sich eine der Urkundspersonen nachträglich zu Gunsten des oder der Angeklagten vom Protokollinhalt distanziert (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 245/53, BGHSt 4, 364; Beschluss vom 18. September 1987 - 3 StR 398/87, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1; OLG München, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 5 StRR 101/09, wistra 2009, 365; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 274 Rn. 34 mwN; KK/Greger, StPO, 7. Aufl., § 274 Rn. 11; s. auch BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00, NJW 2001, 3794, 3796; Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 308; weiter gehend offenbar Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 274 Rn. 16).
  • BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01

    Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung);

  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 5 Ss 506/08

    Voraussetzungen für eine der Revisionsrüge den Boden entziehenden

  • BGH, 25.02.2003 - 5 StR 55/03

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (notwendige Anwesenheit des

  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07

    Wegfall der Beweiskraft; Lücke; Freibeweis; Rekonstruktion der Hauptverhandlung;

  • OLG Hamm, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 208/05

    Gewährung des letzten Wortes und Umfang der Aufhebung bei Nichtgewährung

  • OLG Celle, 13.03.2009 - 31 Ss 7/09
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.02.2002 - 1 Ss 382/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34773
OLG Frankfurt, 26.02.2002 - 1 Ss 382/01 (https://dejure.org/2002,34773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2002 - 1 Ss 382/01 (https://dejure.org/2002,34773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 1 Ss 382/01 (https://dejure.org/2002,34773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 525
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06

    Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen; notwendige

    Nur in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann unter Umständen auf die Wiedergabe der Einlassung ohne Verstoß gegen die materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 11.04.1995 - 3 Ss 82795 - Beschluss v. 05.05.1999 - 3 Ss 327/98 - Beschluss v. 26.02.2002 - 1 Ss 382/01 -).
  • OLG Celle, 13.03.2009 - 31 Ss 7/09
    Dies gilt vor allem dann, wenn ein wiederholtes Wiederkennen in Rede steht und dies auf einer zumindest möglichen Einzellichtbildvorlage beruht (vgl. zum Ganzen nur BGH StV 2008, 622 [BGH 01.10.2008 - 5 StR 439/08] ; OLG Frankfurt StV 2002, 525 [BGH 08.08.2001 - 2 StR 504/00] ; OLG Hamm StV 2004, 588; OLG Düsseldorf StV 2007, 347).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.03.2001 - 1 Ausl (A) 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,33172
OLG Schleswig, 30.03.2001 - 1 Ausl (A) 29/01 (https://dejure.org/2001,33172)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.2001 - 1 Ausl (A) 29/01 (https://dejure.org/2001,33172)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 2001 - 1 Ausl (A) 29/01 (https://dejure.org/2001,33172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 525
  • StV 2002, 525
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