Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.09.2002

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3876
BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,3876)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - 5 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,3876)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - 5 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,3876)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 403 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 405 Satz 1 StPO
    Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch; Erfordernis der Verurteilung wegen derjenigen Straftat, aus der die Ansprüche erwachsen sollen; Identität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten schon im Strafverfahren (Adhäsionsklage); Identität zwischen den abgeurteilten Taten und den den weiteren Forderungen zugrundeliegenden Sachverhalten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 403 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 405 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 403 § 405
    Entscheidung über zivilrechtlichen Anspruch nur bezüglich der abgeurteilten Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 321
  • StV 2004, 62
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz für "vorgerichtlich bei der Rechtsverfolgung entstandene Anwaltskosten" kann zudem angesichts weitgehend fehlender tatrichterlicher Feststellungen (vgl. zur Darstellungspflicht BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4) nicht beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine solche Forderung tatsächlich gegeben sind (vgl. auch § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO).
  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 412/00

    Absehen von einer Entscheidung über die Adhäsionsklage wegen Unbegründetheit

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • OLG Celle, 04.04.2016 - 1 Ss 16/16

    Adhäsionsausspruch bei leichtfertiger Geldwäsche; Verschlechterung im

    Auf die in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob ein Adhäsionsausspruch nur dann in Frage kommt, wenn der Angeklagte gerade wegen der materiellrechtlichen Tat verurteilt wird, aus der der Anspruch abgeleitet wird (so SK-Velten, 4. Aufl., § 406 StPO, Rn. 14; differenzierend Weiner/Ferber-Ferber, Handbuch des Adhäsionsverfahrens, Rn. 133) oder ob maßgeblich ist, ob eine Verurteilung wegen einer Tat im strafprozessualen Sinn erfolgt ist (so KK-Zabeck, 7. Aufl., § 403 StPO; vgl. auch BGH NStZ 2003, 321) kam es vorliegend nicht an.
  • BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05

    Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2003, 321, 322; StraFo 2004, 386).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 379/15

    Beihilfe zur Erpressung (Gehilfenvorsatz)

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung zur Feststellung des subjektiven Tatbestandes der Beihilfe zur Erpressung im Fall II. 5. der Urteilsgründe allein zur Bestimmung des Umfangs des Adhäsionsanspruchs kommt nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 295/10, NStZ-RR 2011, 52; vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 mwN; vom 28. November 2002 - 5 StR 381/02, wistra 2003, 113).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04

    Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH NStZ 2003, 321, 322).
  • OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18

    Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren,

    Zutreffend weisen die Beschwerdeführer im Übrigen darauf hin, dass der Adhäsionsantrag in seiner ursprünglichen Fassung nicht vollständig unzulässig gewesen ist, sondern nur soweit keine Kongruenz mit dem Anklagegegenstand bestanden hat (vgl. BGH 5 StR 381/02).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3935
OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02 (https://dejure.org/2002,3935)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 Ws 242/02 (https://dejure.org/2002,3935)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02 (https://dejure.org/2002,3935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 62
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auf der Grundlage des - vor dem 13. Dezember 2019 gültigen - alten Rechts war für die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers anerkannt, dass dem Vorsitzenden des Gerichts ein nicht voll überprüfbarer Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht (vgl. etwa KG, Beschluss vom 6. August 2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 3 Ws 470/07, NStZ-RR 2007, 244; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 5 Ws 374/10, NStZ 2011, 235, 236; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 2 Ws 160/09, juris Rn. 6 (insoweit in StraFo 2009, 517 nicht abgedruckt); ferner SSWStPO/Beulke, 4. Aufl., § 141 Rn. 47; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 140 Rn. 22, § 141 Rn. 9; KK/Willnow, StPO, 8. Aufl., § 141 Rn. 13).
  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    Dessen Beurteilung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers nicht erfordert, kann das Beschwerdegericht daher nur beanstanden, wenn sie sich nicht mehr im Rahmen des Vertretbaren hält; anderenfalls hat es sie hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 17 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 144 Rn. 12; s. zur weiterhin relevanten älteren Rechtsprechung etwa KG, Beschluss vom 6. August 2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 3 Ws 470/07, NStZ-RR 2007, 244; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 5 Ws 374/10, NStZ 2011, 235, 236; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 2 Ws 160/09, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 21/23

    Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der

    Dies gilt auch für den Fall der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (s. KG, Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 u.a., juris Rn. 3 f.; vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99, StV 2000, 412, 413; vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00, StraFo 2001, 241, 242; vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317).

    Für eine der Ausnahmekonstellationen, die in Rechtsprechung und Literatur in Betracht gezogen werden (vgl. KG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 3 Ws 31/00, StV 2001, 610; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317; BeckOK StPO/Krawczyk, 46. Ed., § 144 Rn. 11; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 144 Rn. 8; ferner - für die Bestellung nach § 141 StPO - BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 51/22, NStZ 2023, 115 Rn. 5 mwN), fehlen hier Anhaltspunkte:.

  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13

    Bestellung eines Pflichtverteidigers: Anhörungspflicht als Ausfluss des Anspruchs

    So ist auch eine fernmündliche Anhörung der Angeschuldigten in derartigen Eilfällen grundsätzlich möglich (OLG Düsseldorf StV 2004, 62; BayObLG StV 1988, 97).
  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Dieser eingeschränkte Prüfungsumfang war bereits auf Grundlage des alten Rechts, d.h. vor dem Inkrafttreten des § 144 Abs. 1 StPO, anerkannt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.08.2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 Ws 242/02, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 - juris Rn. 5, NStZ-RR 2007, 244; OLG Hamm, Beschluss vom 26.10.2020 - 5 Ws 374/10, juris Rn. 18, NStZ 2011, 235; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2009 - 2 Ws 160/09, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.11.2022 - StB 51/22

    Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Denn durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers als solche ist ein Beschuldigter im Regelfall nicht beschwert; er kann diese daher grundsätzlich nicht anfechten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, NJW 1998, 2205; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 1987 - 3 Ws 239/87, NStZ 1988, 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 283/05, juris Rn. 6; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13).
  • OLG Naumburg, 29.06.2012 - 1 Ws 246/12

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Das Beschwerdegericht prüft bei der Entscheidung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers lediglich, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten und im Übrigen die Person des Pflichtverteidigers ermessensfehlerhaft ausgewählt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2008, 1 Ws 638/08; KG Berlin, Beschluss vom 25. April 2001 1 AR 422/01 - 3 Ws 219/01; Düsseldorf, StV 04, 62 m. w. N.; OLG Frankfurt, NstZ-RR 07, 244; Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 141, Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Pflichtverteidigerbestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Der Senat ordnet deshalb Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bei und hebt die getroffene Pflichtverteidigerbestellung auf, da eine sachgemäße andere Entscheidung nach Sachlage nicht in Betracht kommt, § 309 Abs. 2 StPO (vgl. OLG Düsseldorf StV 2004, 62; Meyer-Goßner § 309 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05

    Pflichtverteidiger; Abberufung; zweiter Pflichtverteidiger; Auswahlermessen des

    Die Beschwerde, zu der die Rechtsanwälte X.und L. mit Schriftsätzen vom 23. und 28. Dezember 2005 ergänzend Stellung genommen haben und die sich neben der erfolgten Bestellung von Rechtsanwalt Y. zum Pflichtverteidiger insbesondere nunmehr auch dagegen wendet, dass Rechtsanwalt Y. als weiterer Pflichtverteidiger nicht abberufen worden ist und auch nicht abberufen werden soll, ist zulässig (vgl. hierzu Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 5. März 2004 in 3 Ws 95/04 und vom 28. Januar 1999 in 3 Ws 27/99 - beide in http;//www.burhoff.de - sowie OLG Düsseldorf, StV 2004, 62 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 9, § 142 Rdnr. 19 u. § 143 Rdnr. 7, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 1 Ws 165/06

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Bei Bestellung eines Pflichtverteidigers ist im Beschwerdeverfahren lediglich zu überprüfen, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraumes eingehalten und im Übrigen die Person des Pflichtverteidigers ermessensfehlerfrei ausgewählt hat (OLG Düsseldorf StV 2004, 62; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 9 a.E.).
  • LG Braunschweig, 16.07.2008 - 2 Qs 101/08
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