Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.01.2007

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   OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06   

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https://dejure.org/2006,13668
OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06 (https://dejure.org/2006,13668)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2006 - 1 AK 38/06 (https://dejure.org/2006,13668)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2006 - 1 AK 38/06 (https://dejure.org/2006,13668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferungsverfahren: Kostentragungspflicht bei Rücknahme des Zulässigkeitsantrags durch die Generalstaatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Zulässigkeitsantrags durch die Staatsanwaltschaft i.R.e. Auslieferungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Außervollzugsetzung eines nationalen Haftbefehls in einem Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 4, 29 Abs. 1, 77, 83a IRG, § 467a StPO
    Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • StV 2007, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2005 - 1 AK 3/04

    Auslieferungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06
    Die Staatskasse trägt auch dann die notwendigen Auslagen des Verfolgten, wenn dessen Rechtsbeistand in Verhandlungen mit den Justizbehörden des EU-Mitgliedstaates eine Außervollzugsetzung des nationalen Haftbefehls erreicht, diese an der Vollstreckung ihres Europäischen Haftbefehls nicht mehr festhalten und die Generalstaatsanwaltschaft deshalb ihren Zulässigkeitsantrag zurücknimmt (Fortführung von Senat NStZ-RR 2005, 252 = AnwBl. 2005, 436).

    Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung seitens der Generalstaatsanwaltschaft beantragt und die Auslieferung des Verfolgten durch den ersuchenden Staat zu Unrecht begehrt worden ist (BGHSt 32, 221 ff., 227; Senat NStZ-RR 2005, 252; Schomburg/Lagodny, IRG, 4. Aufl. 2006, § 77 Rn. 9, 40 Rn. 35).

    Hierfür ist es aber nicht erforderlich, dass der ersuchende Staat - was vorliegend nicht der Fall wäre - sein Auslieferungsersuchen wegen erwiesener Unschuld des Verfolgten zurücknimmt (zw. OLG Düsseldorf MDR 1987, 1049: keine Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten nach abgelehnter Bewilligung der Auslieferung bei Fortbestehen eines hinreichenden Tatverdachts), sondern es reicht aus, wenn sich ein Auslieferungshindernis aus anderen Gründen ergibt (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 252: Verurteilung zu einer nicht vollstreckbaren Strafe; Beschluss vom 28.8.2006, 1 AK 59/05: Amnestieerlass).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29.3.2005 (NStZ-RR 2005, 252) ausgesprochen hat, ist die Übernahme der Verfahrenskosten des Verfolgten durch die Staatskasse in einem solchen Fall aus Gründen der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 221 ff, 229) geboten.

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06
    Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung seitens der Generalstaatsanwaltschaft beantragt und die Auslieferung des Verfolgten durch den ersuchenden Staat zu Unrecht begehrt worden ist (BGHSt 32, 221 ff., 227; Senat NStZ-RR 2005, 252; Schomburg/Lagodny, IRG, 4. Aufl. 2006, § 77 Rn. 9, 40 Rn. 35).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29.3.2005 (NStZ-RR 2005, 252) ausgesprochen hat, ist die Übernahme der Verfahrenskosten des Verfolgten durch die Staatskasse in einem solchen Fall aus Gründen der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 221 ff, 229) geboten.

    Eine Entschädigung für die erlittene Auslieferungshaft wird indes nicht bewilligt, weil eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (BGHSt 32, 221; Senat StV 2004, 444).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06
    Eine Entschädigung für die erlittene Auslieferungshaft wird indes nicht bewilligt, weil eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (BGHSt 32, 221; Senat StV 2004, 444).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 1 AK 4/05

    Auslieferungsverfahren: Kostenentscheidung nach Einverständnis des Verfolgten mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06
    Hiervon ist vorliegend auszugehen, da die polnischen Justizbehörden mit Beschluss vom 14.9.2006 den gegen den Verfolgten wegen Unterhaltspflichtverletzung nach Art. 209 § 1 des polnischen Strafgesetzbuches zum Zwecke der Strafverfolgung bestehenden Haftbefehl des Amtsgericht in B. vom 27.10.2005 außer Vollzug gesetzt haben, so dass ein vollstreckbare Haftgrundlage nach § 83a Abs. 1 Nr. 3 IRG nicht mehr vorliegt und die Auslieferung des Verfolgten nicht mehr für zulässig erklärt werden könnte (anders Senat NStZ 2006, 112 bei Entbehrlichkeit einer Zulässigkeitsentscheidung aufgrund Zustimmung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1987 - 5 Ss 165/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 1 AK 38/06
    Hierfür ist es aber nicht erforderlich, dass der ersuchende Staat - was vorliegend nicht der Fall wäre - sein Auslieferungsersuchen wegen erwiesener Unschuld des Verfolgten zurücknimmt (zw. OLG Düsseldorf MDR 1987, 1049: keine Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten nach abgelehnter Bewilligung der Auslieferung bei Fortbestehen eines hinreichenden Tatverdachts), sondern es reicht aus, wenn sich ein Auslieferungshindernis aus anderen Gründen ergibt (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 252: Verurteilung zu einer nicht vollstreckbaren Strafe; Beschluss vom 28.8.2006, 1 AK 59/05: Amnestieerlass).
  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

    a) Nach ganz herrschender Rechtsprechung kommt in Auslieferungsverfahren eine Erstattung notwendiger Auslagen auf der Grundlage von §§ 467, 467a StPO in entsprechender Anwendung allenfalls dann in Betracht, wenn - entsprechend dem Erheben einer Anklage - ein Antrag auf Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG bereits gestellt worden war (BGHSt 32, 221; OLG Koblenz, MDR 1983, 691; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 29; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 252 und StV 2007, 151; OLG Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2007, 2 Ausl A 53/07).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.01.2007 - 1 AK 54/06   

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https://dejure.org/2007,28890
OLG Karlsruhe, 08.01.2007 - 1 AK 54/06 (https://dejure.org/2007,28890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.2007 - 1 AK 54/06 (https://dejure.org/2007,28890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 1 AK 54/06 (https://dejure.org/2007,28890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 83b Abs. 2a IRG, §13 FreizügG/EU
    Auslieferung eines litauischen Staatsangehörigen nach Frankreich zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 412
  • StV 2007, 151
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Nach überwiegender Ansicht kommt nur ein rechtmäßiger Aufenthalt in Betracht (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 05.10.2006 - OLG 34 Ausl 46/06; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 08.01.2007 - 1 AK 54/06 = Neue Zeitschrift für Strafrecht 2007 S. 412 [413]; Böhm a.a.O.; Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht 2006 S. 663 [667]).
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