Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 16.06.2015 | AG Hamburg, 24.11.2015

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29606
BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14 (https://dejure.org/2015,29606)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14 (https://dejure.org/2015,29606)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 2 BvR 2503/14 (https://dejure.org/2015,29606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 34 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 839 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer Amtspflichtverletzung wegen Schädigung eines Untersuchungshäftlings durch Mithäftling - zu den Schutzpflichten im Untersuchungshaftvollzug in Bezug auf potentiell gewalttätige ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung einer Obhuts- und Verkehrssicherungspflicht von Amtswaltern gegenüber einem jugendlichen Untersuchungshäftling; Erfüllung der der Jugendstrafanstalt obliegenden grundrechtlichen Schutzpflicht gegenüber den anderen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer Amtspflichtverletzung wegen Schädigung eines Untersuchungshäftlings durch Mithäftling - zu den Schutzpflichten im Untersuchungshaftvollzug in Bezug auf potentiell gewalttätige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung einer Obhuts- und Verkehrssicherungspflicht von Amtswaltern gegenüber einem jugendlichen Untersuchungshäftling; Erfüllung der der Jugendstrafanstalt obliegenden grundrechtlichen Schutzpflicht gegenüber den anderen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Obhutspflichten gegenüber einem jugendlichen Untersuchungshäftling

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1081
  • StV 2016, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15

    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind an sich Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Dimension als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).

    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2015 - 1 BvR 3271/14 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2015 - 1 BvR 3271/14 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2015 - 1 BvR 3271/14 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind an sich Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Dimension als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3271/14

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot

  • KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12

    Amtshaftungsanspruch eines Untersuchungshäftlings wegen Verletzung durch einen

  • BGH, 18.09.2014 - III ZA 6/14

    Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Ob sie im Anschluss an einen Erfolg im hiesigen sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 826 BGB wegen sittenwidriger Ausnutzung eines sachlich unrichtigen Vollstreckungstitels vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Vollstreckungstitels klagen könnte (dazu eingehend BSG vom 26.9.1986 - 2 RU 45/85 - BSGE 60, 251, 253 f = SozR 1500 § 141 Nr. 15 mwN; BGH vom 19.2.1986 - IVb ZR 71/84 - NJW 1986, 1751) , weil der offensichtlich einschlägige § 108 SGB VII im zivilgerichtlichen Verfahren möglicherweise objektiv willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) missachtet wurde (vgl BVerfG vom 26.5.1993 - 1 BvR 208/95 - BVerfGE 89, 1, 13 f und vom 8.7.1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189, 203 sowie Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5.10.2015 - 2 BvR 2503/14 - NJW 2016, 1081 RdNr 9, vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15 - NVwZ-RR 2016, 201, RdNr 22 und vom 19.7.2016 - 2 BvR 470/08 - NJW 2016, 3153 RdNr 23) , kann offenbleiben.
  • BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem

    (1) Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts obliegt primär den Fachgerichten, deren Entscheidungen insoweit vom Bundesverfassungsgericht außer auf Verstöße gegen das Willkürverbot (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2015 - 2 BvR 2503/14 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 -, Rn. 13) nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des von der zugrunde liegenden Amtspflichtverletzung betroffenen Grundrechts (vgl. BVerfGK 7, 120 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2002 - 1 BvR 947/01 -, Rn. 33), insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Auslegung von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2015 - 2 BvR 2503/14 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 -, Rn. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.2015 - III-4 Ws 200/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34680
OLG Hamm, 16.06.2015 - III-4 Ws 200/15 (https://dejure.org/2015,34680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2015 - III-4 Ws 200/15 (https://dejure.org/2015,34680)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - III-4 Ws 200/15 (https://dejure.org/2015,34680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anhörung: Der (Pflicht)Verteidiger muss dabei sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mündliche Anhörung im Vollstreckungsverfahren ohne den krankheitsbedingt ausgefallenen Pflichtverteidiger unzulässig

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 12 StVK 24/15
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - III-4 Ws 200/15

Papierfundstellen

  • StV 2016, 175
  • StV 2016, 177
  • StV 2016, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06

    Anberaumung eines neuen Termins bei Verhinderung des Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 Ws 200/15
    Jedoch gebietet es der im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte Grundsatz des fairen Verfahrens, dem Verteidiger in entsprechender Anwendung der §§ 163, 168 c StPO auch bei der mündlichen Anhörung im Vollstreckungsverfahren die Teilnahme zu gestatten (zu vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2006 - 2 Ws 23/06 -).
  • LG Bielefeld, 06.10.2020 - 3 Qs 326/20

    (Pflicht)Verteidiger, Anwesenheit, Anhörung Strafvollstreckunsgverfahren

    Dieses Recht hat das Amtsgericht verletzt (vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 19671; OLG Köln BeckRS 2006, 1622).
  • KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21

    Rechtsfolgen der Nichtberücksichtigung der Verhinderung des beigeordneten

    Dies gilt ebenso im Verfahren über den weiteren Vollzug einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015 - III-4 Ws 200/15 -, juris Rn. 5 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 Ws 23/06 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Hamburg, 24.11.2015 - 164 Gs 996/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46807
AG Hamburg, 24.11.2015 - 164 Gs 996/14 (https://dejure.org/2015,46807)
AG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2015 - 164 Gs 996/14 (https://dejure.org/2015,46807)
AG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2015 - 164 Gs 996/14 (https://dejure.org/2015,46807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2016, 175 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht