Rechtsprechung
BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung der Schuldfähigkeit bei früherer Heroinabhängigkeit - Nachteilige Auswirkungen auf das Persönlichkeitsgefüge durch früheren chronischen Heroinmissbrauch als allgemeiner Strafmilderungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21 §46; StPO § 244 Abs. 2
Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 103
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88
Allerdings begründet, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, selbst eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2; BGH…, Urt. vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88). - BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80
Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88
Allerdings begründet, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, selbst eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206;… BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2; BGH…, Urt. vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88). - BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88
Allerdings begründet, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, selbst eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206;… BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2; BGH, Urt. vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88). - BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs
Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88
Allerdings begründet, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, selbst eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206;… BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2; BGH…, Urt. vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88).
- BayObLG, 22.07.1993 - 4St RR 60/93
Betäubungsmittel; Strafrahmen; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Revisionsgericht; …
Eine für die Tat ursächliche Betäubungsmittelabhängigkeit ist regelmäßig als Strafmilderungsgrund zu werten, und zwar auch dann, wenn sie nicht zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit führt (BGH StV 1983, 148 ; 1988, 18; 1989, 103; 1990, 355; Senatsbeschluß vom 4.10.1989 - 4 St 209/89).Eine für die Tat ursächliche Betäubungsmittelabhängigkeit ist regelmäßig als Strafmilderungsgrund zu werten, und zwar auch dann, wenn sie nicht zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit führt (BGH StV 1983, 148 ; BGH StV 1988, 18 ; BGH StV 1989, 103 ; BGH StV 1990, 355 ; Senatsbeschluß vom 4.10.1989 - 4 St 209/89).
- BayObLG, 04.10.1989 - RReg. 4 St 209/89
Verminderten Schuldfähigkeit bei Heroinabhängigkeit
Eine für die Tat ursächliche Betäubungsmittelabhängigkeit ist regelmäßig als Strafmilderungsgrund zu werten, und zwar auch dann, wenn sie nicht zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit führt (BGH StV 1983, 148 ; BGH StV 1988, 18 ; BGH StV 1989, 103 ).Das Zusammenwirken von Heroin, Alkohol und Tabletten wird das Landgericht hinsichtlich ihres Einflusses auf die Schuldfähigkeit schwerlich ohne sachverständige Unterstützung beurteilen können (vgl. z.B. BGH StV 1989, 103 ).
- BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von …
Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 580/88; BGH JR 1987, 206 mit Anmerkung Blau; NJW 1981, 1221;… BGHR StGB § 21 BtMG-Auswirkungen 2 und 4).
- BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (…BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4; BGH StV 1989, 103 f m.w.N., zuletzt BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88). - OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 1 Ss 404/92 Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH NJW 1981, 1221 ; StV 1988, 198 ; StV 1989, 103 [104]; StV 1989, 386 [387]).
- OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 1 Ss 494/89 Für die neue Hauptverhandlung ist im übrigen darauf hinzuweisen, daß es nach jahrelangem Heroinkonsum unter Umständen zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen gekommen sein kann, die eventuell als allgemeiner Strafmilderungsgrund ins Gewicht fallen können (BGH StV 1989, 103 [104]).
Rechtsprechung
BGH, 12.07.1988 - 4 StR 274/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verminderte Schuldfähigkeit - Haschischkonsum - Diabetes
Papierfundstellen
- StV 1989, 103
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87
Wirkstoffgehalt von Cannabisharz
Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 4 StR 274/88
Beide Anteile sind bei der Bestimmung des Wirkstoffanteils des Betäubungsmittels zu berücksichtigen (BGHSt 34, 372 ).
- BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit …
Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).