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   BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13   

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https://dejure.org/2013,11573
BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13 (https://dejure.org/2013,11573)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - 2 StR 19/13 (https://dejure.org/2013,11573)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13 (https://dejure.org/2013,11573)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 73 Abs. 1; Abs. 4 StGB; § 73a StGB: § 25 Abs. 2 StGB
    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers (Abwesenheit während der Vernehmung eines Zeugen); Anordnung des Verfalls (erlangtes Etwas bei Mittätern; entgegenstehende Ansprüche Dritter bei Wertersatzverfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 140 Abs 1 Nr 1 StPO, § 231c StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Strafverfahren: Abwesenheit des beurlaubten Angeklagten und seines Pflichtverteidigers während der Vernehmung eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Feststellungen bzgl. des Verfalls eines Geldbetrages wegen Entgegenstehens von Ansprüchen der Verletzten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Abwesenheit des beurlaubten Angeklagten und seines Pflichtverteidigers während der Vernehmung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2 S. 1, 4 Nr. 3; StPO § 111k S. 2
    Aufhebung der Feststellungen bzgl. des Verfalls eines Geldbetrages wegen Entgegenstehens von Ansprüchen der Verletzten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Wenn sich der Verteidiger mit aus dem Saal schleicht…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 666
  • NStZ-RR 2016, 129
  • StraFo 2013, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Revision musste nicht mitteilen, worüber in Abwesenheit des Verteidigers verhandelt worden war und welche Angaben zur Sache der in seiner Abwesenheit vernommene Zeuge N. und der Mitangeklagte Do. gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82, NStZ 1983, 36; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288).

    Die Vernehmung von Zeugen stellt ebenso wie die Einlassung eines Mitangeklagten zur Sache einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar (BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 338 Rn. 37).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Dies wäre vor dem Hintergrund der mittäterschaftlichen Tatbegehung nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Angeklagte S. den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn erworben gehabt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Rüge scheitert auch nicht daran, dass es denkgesetzlich ausgeschlossen ist, dass das Urteil gegen den Angeklagten auf der Abwesenheit seines Verteidigers während dieses Verhandlungsteils beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Teilen Mittäter die Beute indes unter sich, so hat grundsätzlich jeder nur seinen eigenen Anteil aus der Tat erlangt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10, 11).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Rüge scheitert auch nicht daran, dass es denkgesetzlich ausgeschlossen ist, dass das Urteil gegen den Angeklagten auf der Abwesenheit seines Verteidigers während dieses Verhandlungsteils beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil;

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Dies wäre vor dem Hintergrund der mittäterschaftlichen Tatbegehung nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Angeklagte S. den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn erworben gehabt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11

    Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der in Abwesenheit erörterte Verfahrensstoff auch nicht nur mittelbar die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe berührte und damit keinen auch nur potentiellen Einfluss auf den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten haben könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 462/11, NStZ 2012, 463).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 9/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Regelbeispiel Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Auch der Wertersatzverfall (§ 73a StGB) ist gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ausgeschlossen, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Ersatzanspruch erwachsen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02).
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Vernehmung von Zeugen stellt ebenso wie die Einlassung eines Mitangeklagten zur Sache einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar (BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 338 Rn. 37).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Revision musste nicht mitteilen, worüber in Abwesenheit des Verteidigers verhandelt worden war und welche Angaben zur Sache der in seiner Abwesenheit vernommene Zeuge N. und der Mitangeklagte Do. gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82, NStZ 1983, 36; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Der von der Strafandrohung ausgehende Fluchtanreiz wird durch die bestehenden wohnsitzmäßigen und familiären Bindungen des teilgeständigen Beschuldigten hinreichend gebannt, insbesondere auch nachdem sich der Beschuldigte in dem Verfahren 1 - das Urteil des Landgerichts Kassel vom 27.08.2012 ist im Schuld- und Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.04.2013 - 2 StR 19/13 aufgehoben und die Sache bislang nicht erneut terminiert - und in einem weiteren gegen ihn geführten Strafverfahren 2 - die Anklage datiert vom 07.05.2015; das Verfahren wurde zum vorgenannten Verfahren hinzuverbunden - stets gestellt hat.
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
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