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   OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19, 21 Ss 83/19 GenStA Celle, 39 Ns 81/18 LG Lüneburg, 4102 Js 6477/17 StA Lüneburg Zweigstelle Celle   

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https://dejure.org/2019,31162
OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19, 21 Ss 83/19 GenStA Celle, 39 Ns 81/18 LG Lüneburg, 4102 Js 6477/17 StA Lüneburg Zweigstelle Celle (https://dejure.org/2019,31162)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.05.2019 - 2 Ss 59/19, 21 Ss 83/19 GenStA Celle, 39 Ns 81/18 LG Lüneburg, 4102 Js 6477/17 StA Lüneburg Zweigstelle Celle (https://dejure.org/2019,31162)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - 2 Ss 59/19, 21 Ss 83/19 GenStA Celle, 39 Ns 81/18 LG Lüneburg, 4102 Js 6477/17 StA Lüneburg Zweigstelle Celle (https://dejure.org/2019,31162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 ; StPO § 318
    Auswirkungen der Berufungsbeschränkung auf die Feststellungen eines Regelbeispiels

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Umfang der Berufungsbeschränkung: Feststellungen zum Regelbeispiel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 852 (Ls.)
  • StraFo 2019, 512
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 - BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 -).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen, in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen, in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Im Falle einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch entfalten daher die erstinstanzlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln in der Regel keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, so dass dieses insoweit eigene Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH Beschluss vom 20.06.2017 - 1 StR 458/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2018 - III 4 RVS 84/18 - KG Berlin Beschluss vom 11.12.2017- (5) 161 Ss 161/17 (77/17) -.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ist durch das Revisionsgericht insoweit von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu prüfen (vgl. BGHSt 27, 70; Senat, Beschluss vom 09.11.2016 - 2 Ss 126/16 -).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Feststellungen des angefochtenen Urteils so umfassend sind, dass sie den Schuldspruch tragen und eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der Rechtsfolgen bilden (vgl. BGHSt 39, 208; 29, 359, Senat a. a. O).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Feststellungen des angefochtenen Urteils so umfassend sind, dass sie den Schuldspruch tragen und eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der Rechtsfolgen bilden (vgl. BGHSt 39, 208; 29, 359, Senat a. a. O).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 - BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 -).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06

    Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen, in Zweifelsfällen muss die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 - BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 -).
  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82

    Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel -

  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

  • OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ss 85/92

    Nötigung; Rechtswidrigkeit; Aufhebung des Schuldspruchs; Strafrahmen; Erpressung;

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 4 RVs 84/18

    Gewerbsmäßigkeit; Diebstahl; Berufungsbeschränkung; eigene Feststellungen

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