Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94   

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https://dejure.org/1996,1740
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94 (https://dejure.org/1996,1740)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.1996 - 11 A 1897/94 (https://dejure.org/1996,1740)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 11 A 1897/94 (https://dejure.org/1996,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Splittersiedlung; Verfestigung; Unterordnung unter vorhandene Bebauung; Einfügung in vorhandene Baulücke; Vorbildwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 688
  • UPR 1996, 319
  • ZfBR 1996, 286
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1978 - X A 1642/76
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    OVG NW, Urteil vom 27.2.1978 - X A 1642/76 -, BauR 1978, 296 f., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 - 4 C 31.78 -, BRS 39 Nr. 82.
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 31.78

    Verfestigung - Splittersiedlung - Wohnbauvorhaben - Ausnahme - Vereinbarkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    OVG NW, Urteil vom 27.2.1978 - X A 1642/76 -, BauR 1978, 296 f., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 - 4 C 31.78 -, BRS 39 Nr. 82.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94

    Bauplanungsrecht: Unorganische Siedlungsentwicklung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    zur tendenziell eher günstig zu beurteilenden Verfestigung einer Splittersiedlung: BVerwG, Beschluß vom 24.2.1994 - 4 B 15.94 - ZBR 1994, 151 = UPR 1994, 231 .
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Urteil vom 6.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 ff. = BRS 20 Nr. 36 u. Urteil vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 -, BRS 50 Nr. 72.
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Urteil vom 23.5.1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36 Nr. 64 = BauR 1980, 449 und Beschluß vom 8.2.1991 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81 = BauR 1991, 179 ,.
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 150.72

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Weitere Zersiedelung bei bereits

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Beschluß vom 12.12.1972 - IV B 150.72 -, BRS 25 Nr. 76.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Urteil vom 3.6.1977 - IV C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75 = BauR 1977, 398 ff. (401) = BVerwGE 54, 73 .
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, BRS 42 Nr. 94.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Urteil vom 6.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 ff. = BRS 20 Nr. 36 u. Urteil vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 -, BRS 50 Nr. 72.
  • BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91

    Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94
    BVerwG, Urteil vom 23.5.1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36 Nr. 64 = BauR 1980, 449 und Beschluß vom 8.2.1991 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81 = BauR 1991, 179 ,.
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Anderes gilt dann, wenn die vorhandene Splittersiedlung bereits derart verfestigt ist, dass das Hinzutreten einer weiteren baulichen Anlage zu einer weiteren Verfestigung nichts mehr "beitragen" kann (BVerwG, B.v. 10.11.2010 - 4 B 45.10 - ZfBR 2011, 163 = juris Rn. 4), etwa wenn sich ein Wohnbauvorhaben der vorhandenen Bebauung völlig unterordnet, keine zusätzlichen Spannungen auslöst, sich organisch in eine bestehende Baulücke der Splittersiedlung einfügt und deshalb keinerlei Vorbildwirkung hat (OVG NRW, U. v. 27.2.1996 - 11 A 1897/94 - ZfBR 1996, 286 = juris Rn. 26 sowie Leitsatz).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 2 L 20/17

    Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im Außenbereich; Splittersiedlung;

    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.02.1996 (11 A 1897/94) folge rechtlich im Ergebnis nichts anderes, denn der dortige zur Genehmigung gestellte Neubau habe sich - anders als im vorliegenden Fall - einer bestehenden Splittersiedlung untergeordnet.

    Abweichendes gilt hingegen, wenn die vorhandene Splittersiedlung bereits derart verfestigt ist, dass das Hinzutreten einer weiteren baulichen Anlage zu einer weiteren Verfestigung nichts mehr "beitragen" kann, etwa wenn sich ein Wohnbauvorhaben der vorhandenen Bebauung völlig unterordnet, keine zusätzlichen Spannungen auslöst, sich organisch in eine bestehende Baulücke der Splittersiedlung einfügt und deshalb keinerlei Vorbildwirkung hat (BayVGH, Urteil vom 27.07.2018 - 15 B 17.1169 -, juris, Rdnr. 30; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 27.02.1996 - 11 A 1897/94 - BauR 1996, 288, juris, Rdnr. 26).

    Abweichendes ergibt sich nicht aus dem von der Klägerin zur Frage der "untergeordneten Bebauung" zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.02.1996 (- 11 A 1897/94 -, BauR 1996, 688 und juris).

    Auch insoweit ergibt sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.02.1996 (a. a. O.) nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Schließlich kann ein Verstoß auch darin liegen, dass in einer nach der Art der Bebauung sozusagen gemischten Splittersiedlung in der durch die vorhandene Mischung gewisse Spannungen angelegt sind, ein hinzutretendes Vorhaben geeignet ist, weitere Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen - vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - 4 C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75; OVG NRW, Urteil vom 27. Februar 1996 - 11 A 1897/94 -, BRS 58 Nr. 92.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Februar 1978 - 10 A 1642/76 -, BauR 1978, 296 f., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 -, BRS 39 Nr. 82; OVG NRW, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O..

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1783
VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95 (https://dejure.org/1996,1783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.02.1996 - 8 S 3371/95 (https://dejure.org/1996,1783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 8 S 3371/95 (https://dejure.org/1996,1783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gleichbehandlung/Willkürverbot bei Einschreiten gegen ungenehmigte bauliche Anlage

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1; LBO LBO BW § 65 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine einzelne Abbruchanordnung im Außenbereich zulässig? (IBR 1998, 222)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 465
  • DÖV 1997, 259 (Ls.)
  • BauR 1996, 699
  • UPR 1996, 319
  • ZfBR 1996, 288
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95
    Dem Verwaltungsgericht ist weiter darin zuzustimmen, daß dementsprechend dem behördlichen Einschreiten ein bestimmtes, der jeweiligen Sachlage angemessenes System zugrundeliegen muß, wenn sich innerhalb eines bestimmten topographischen Bereichs mehrere rechtswidrige Anlagen befinden (Simon, Komm. zur BayBO, Art. 82 RdNr. 10; vgl. ferner das Senatsurteil vom 16.12.1986 - 8 S 2553/86 - sowie OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 - BauR 1994, 92).
  • OVG Bremen, 26.02.1985 - 1 BA 56/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95
    Vielmehr reicht es hierfür aus, wenn die Behörde die Fälle überprüft, die ihr, etwa durch Hinweise Dritter, bekannt werden (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 26.2.1985 - 1 BA 56/84 - NVwZ 1986, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1986 - 8 S 2553/86

    Rechtswidrigkeit einer Abbruchsanordnung wegen Verstosses gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95
    Dem Verwaltungsgericht ist weiter darin zuzustimmen, daß dementsprechend dem behördlichen Einschreiten ein bestimmtes, der jeweiligen Sachlage angemessenes System zugrundeliegen muß, wenn sich innerhalb eines bestimmten topographischen Bereichs mehrere rechtswidrige Anlagen befinden (Simon, Komm. zur BayBO, Art. 82 RdNr. 10; vgl. ferner das Senatsurteil vom 16.12.1986 - 8 S 2553/86 - sowie OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 - BauR 1994, 92).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95
    Vielmehr darf die Behörde auch anlaßbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - 3 S 1962/13

    Abbruchverfügung für Wochenendhaus; Bebauungszusammenhang; Einschreitenskonzept

    Vielmehr darf die zuständige Behörde auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.2.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 8 S 2187/15

    Vollstreckung einer unanfechtbaren Abbruchanordnung - Einwendungen gegen die

    Die vom Verwaltungsgericht geforderte systematische Erfassung des rechtswidrigen Baubestands und die Verfolgung eines Konzepts beim Einschreiten gegen rechtswidrige Bauten gehört zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen, den Anforderungen des Art. 3 GG gerecht werdenden Ermessensbetätigung beim Erlass einer Abbruchsanordnung im Sinne des § 65 Satz 1 LBO, wenn trotz einer Mehrzahl rechtswidriger baulicher Anlagen nicht flächendeckend gegen diese vorgegangen werden soll (Senatsurteil vom 29.02.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 - juris).
  • VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch

    Insbesondere darf eine Baurechtsbehörde nicht gleichzeitig oder nach Erlass einer Abbruchanordnung eine vergleichbare Anlage genehmigen oder dulden (vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/86 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

    Die Behörde darf auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -, NVwZ-RR 1997, 465; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 360 ; vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.04.1996 - 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17, Bauordnungsrecht Nr. 55 zur Praxis bei Abbruchsanordnungen und Nutzungsuntersagungen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Es stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, wenn eine Behörde den Abbruch vergleichbarer Anlagen nicht angeordnet hat, weil ihr diese bisher verborgen geblieben sind (VGH BW, Urteil vom 29. Februar 1996 - 8 S 3371/95 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 22.04.2008 - AN 1 K 06.01186

    Abtrennung eines Drainageanschlusses vom öffentlichen Schmutzwasserkanal;

    Vielmehr darf die Behörde auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelungen von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.2.1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360; VGH Mannheim, Urteil vom 29.2.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465).

    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es auch, im behördlichen Einschreiten ein bestimmtes, der jeweiligen Sachlage angemessenes System zu Grunde zu legen, wenn sich innerhalb eines bestimmten topografischen Bereichs mehrere rechtswidrige Anlagen befinden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29.2.1996 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10

    Dulden des Getränkekonsums vor einer Gastwirtschaft als Sondernutzung; Änderung

    Die Behörde darf auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -, NVwZ-RR 1997, 465; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 360 ; vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.04.1996 - 4 B 38.96 -, Buchholz 406.17, Bauordnungsrecht Nr. 55 zur Praxis bei Abbruchsanordnungen und Nutzungsuntersagungen).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98

    Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - 7 A 798/13

    Zulässigkeit der Überschreitung der vorhandenen faktischen Baugrenze durch den

  • VG Minden, 25.08.2011 - 9 L 377/11

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Nutzung eines als Ferienhaus genehmigten

  • VG Minden, 15.02.2007 - 9 K 2765/06
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 3 SB 4620/16
  • VG Minden, 29.11.2011 - 9 L 594/11

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Gebühr für den Erlass einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 L 10/03

    Zum Einschreiten gegen Schwarzbauten

  • VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens der Klagebefugnis zur

  • VG München, 20.10.2008 - M 8 K 07.5890

    Carport; Baubeseitigungsanordnung; teilweiser Rückbau; Baugrenze; Abstandsfläche;

  • VGH Bayern, 20.02.2009 - 4 ZB 08.1552

    Grundsätzliche Bedeutung (Darlegung); Trennkanalisation; unzulässige Einleitung

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1526/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7262
VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1526/95 (https://dejure.org/1996,7262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1996 - 5 S 1526/95 (https://dejure.org/1996,7262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1996 - 5 S 1526/95 (https://dejure.org/1996,7262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Privilegierung einer Dunglege und einer Jauchegrube im Außenbereich für landwirtschaftlichen Betrieb in Ortsrandlage - hier verneint

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit von Dunglege und Jauchegrube im Außenbereich für im Innenbereich liegenden Hofstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1996, 319
  • ZfBR 1997, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1526/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138), welcher der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. zuletzt Urt. v. 03.08.1995 - 5 S 3229/94 -), dient ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb "nur dann, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird".
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3229/94

    Voraussetzungen einer Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1526/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138), welcher der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. zuletzt Urt. v. 03.08.1995 - 5 S 3229/94 -), dient ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb "nur dann, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird".
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1526/95
    Die Privilegierung, die § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB landwirtschaftlichen Betrieben einräumt, beruht auf der Überlegung, daß es, wenn auch nicht unabdingbar, so doch sinnvoll, eben "vernünftig" ist, landwirtschaftliche Gebäude den typischerweise im Außenbereich gelegenen Wirtschaftsflächen räumlich zuzuordnen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - DVBl. 1986, 413).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Dieser Bezug liegt vor, wenn ein Standort gewählt wird, der möglichst nahe bei der Hofstelle bzw. im Einzelfall auch bei einem Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Flächen liegt (vgl. OVG RhPf, U.v. 27.7.2011 - 8 A 10394/11 - NVwZ-RR 2012, 15; VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - BRS 58 Nr. 87).

    Soweit der Beigeladene vorgetragen hat, dass ihm zu den Spargelanbauflächen näher gelegene, gleichermaßen geeignete Flächen nicht zur Verfügung stehen, kann dieser Umstand die Bevorrechtigung von Anlagen im Außenbereich nicht begründen (vgl. VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - BRS 58 Nr. 87).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 8 A 10394/11

    Einwendungen gegen eine Beseitigungsverfügung - zum Merkmal der dienenden

    Die Nutzung der Unterstellhalle zu betrieblichen Zwecken entspricht auch der in der Rechtsprechung erhobenen Forderung, bauliche Anlagen in räumlicher Nähe zum Schwerpunkt des Betriebs, insbesondere der Hofstelle, zu errichten (vgl. VGH BW, Urteil vom 4. März 1996 - 5 S 1526/95 - in BRS 58 Nr. 87 und juris, Rn. 23; Söfker, a.a.O., § 35 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1604

    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

    Dieser Bezug liegt vor, wenn ein Standort gewählt wird, der möglichst nahe bei der Hofstelle bzw. im Einzelfall auch bei einem Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Flächen liegt (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; OVG RhPf, U.v. 27.7.2011 - 8 A 10394/11 - NVwZ-RR 2012, 15; VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - BRS 58 Nr. 87).
  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1605

    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

    Dieser Bezug liegt vor, wenn ein Standort gewählt wird, der möglichst nahe bei der Hofstelle bzw. im Einzelfall auch bei einem Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Flächen liegt (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; OVG RhPf, U.v. 27.7.2011 - 8 A 10394/11 - NVwZ-RR 2012, 15; VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - BRS 58 Nr. 87).
  • VG Schwerin, 15.12.2016 - 2 A 4596/15

    Erfolglose Klage auf Bauvorbescheid für Gärrestebehälter im Außenbereich zwischen

    Dabei sind die örtlichen und betrieblichen Besonderheiten des Einzelfalls zu würdigen (vgl. z.B. Dienen bejaht: VGH München, Urteil vom 26. September 2011 - 1 B 11/550 -, juris: Entfernung von 800 m zwischen Wohnhaus und Maschinenhalle bei verstreuten landwirtschaftlichen Flächen; VG München, Urteil vom 16. Oktober 2008 - M 11 K 07.4957 - juris: Kuhstall an Weideflächen in 300 m Entfernung von der Hofstelle; VG München, Urteil vom 18. Januar 2005 - 1 K 04.3546 -, juris: Ställe in 60 m Entfernung von Hofstelle, wenn Immissionsschutzrecht Abstand erfordert; OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 2011 - 8 A 10394/11, juris: Unterstellhalle für Geräte in 3 km Entfernung zu Hofstelle bei weiträumig verteilten landwirtschaftlichen Flächen; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 LB 143/02 -, juris: Geflügelmaststall 700 m entfernt von Hofstelle; VG Schleswig, Urteil vom 24. August 2016 - 2 A 20/16 -, juris: Bodenplatte für Pferdemist in räumlicher Nähe zu Schwerpunkten der betrieblichen Abläufe Saat, Düngung und Ernte ohne Anhaltspunkte für "Misttourismus"; Dienen verneint: VGH Mannheim, Urteil vom 04. März 1996 - 5 S 1526/95 - juris: "unvernünftige" Entfernung von 600 m zwischen Jauchegrube und Viehstall; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 1989 - 1 A 246/88 -, juris: angepachteter Stall 500 m entfernt von Hofstelle, wo er ohne Weiteres auch hätte errichtet werden können).
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 20.550

    Zum Vorliegen eines landwirtschaflitchen Betriebs in Abgrenzung zum Hobby -

    Des Weiteren kann selbst bei Unterstellung zugunsten der Klägers, dass geeignete Flächen für eine dauerhafte Betriebsstätte als Schwerpunkt der Schafzucht seit ca. zehn Jahren fehlen, dies alleine keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB begründen (vgl. VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - juris Rn. 25).
  • VG München, 12.02.2021 - M 9 K 19.2144

    Schafzucht als landwirtschaftlicher Betrieb

    Des Weiteren kann selbst bei Unterstellung zugunsten der Klägers, dass geeignete Flächen für eine dauerhafte Betriebsstätte als Schwerpunkt der Schafzucht seit ca. zehn Jahren fehlen, dies alleine keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB begründen (vgl. VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - juris Rn. 25).
  • VG Ansbach, 30.03.2021 - AN 17 K 19.01874

    Keine Privilegierung der Errichtung einer Halle für Mastgänse bei großer

    In der Rechtsprechung werden diesbezüglich überwiegend Distanzen von grob 50 m bis 1 km von der Hofstelle aus auf eine ausreichende räumliche Zuordnung geprüft (etwa VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - juris Ls., Rn. 23: Privilegierung einer Dunglege und einer Jauchegrube im Abstand von 600 m zur Hofstelle (verneint); NdsOVG, U.v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 - juris Ls. 3, Rn. 63 ff.: Privilegierung eines Geflügelmaststalles im Abstand von 700m zur Hofstelle (bejaht); BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 16 ff.: Privilegierung eines Feldstadels im Abstand von 880 m zur Hofstelle (verneint); OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 7 A 937/15 - juris Rn. 45 ff.: Privilegierung einer landwirtschaftlichen Halle im Abstand von 100 m zur Hofstelle (bejaht); BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - juris Ls., Rn. 22 ff.: Privilegierung einer 5 km von der Hofstelle und 11 km von den Hauptanbauflächen entfernte Mehrzweckhalle (verneint); VG München, U.v. 16.10.2008 - M 11 K 07.4957 - juris Rn. 17: Privilegierung eines Mutterkuhstalls im Abstand von 250 m bis 300 m zur Hofstelle (bejaht)).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3945
VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96 (https://dejure.org/1996,3945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1996 - 8 S 49/96 (https://dejure.org/1996,3945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1996 - 8 S 49/96 (https://dejure.org/1996,3945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückwirkendes Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung - Abwägungskontrolle und Erfordernis neuer Sachentscheidung; Schriftform für den Antrag auf Sanierungsgenehmigung

  • rechtsportal.de

    Abwägungsgebot bei rückwirkender Inkraftsetzung einer Sanierungssatzung; Schriftformerfordernis für Anträge auf Erteilung einer Sanierungsgenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 157
  • UPR 1996, 319 ZfBR 1997, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustande gekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn das früher gewonnene Abwägungsergebnis wegen nachträglicher Ereignisse unhaltbar geworden ist (im Anschluß an BVerwG, B v 18.12.1995 - 4 NB 30/95 -).

    Fehlt es an dieser Grundvoraussetzung, so ist es bei der rückwirkenden Heilung eines Ausfertigungsmangels unschädlich, wenn das zuständige Gemeindeorgan nicht in eine erneute Abwägung eingetreten ist (BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Andererseits kann aber auch der Antragsteller die fristgemäße Durchführung des Verfahrens und bei Versäumung der Frist die Genehmigungsfiktion nur dann in schutzwürdiger Weise erwarten, wenn er einen gerade dieses Verfahren betreffenden Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 - BRS 39 Nr. 244).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 4 B 68.84

    Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • OVG Berlin, 12.03.1985 - 4 B 66.84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67

    Recht der Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Ihre Entscheidung, den Bauantrag unter Hinweis auf das Fehlen dieser Genehmigung abzulehnen, ist daher unabhängig von der Frage, ob das Vorhaben der Kläger einer solchen Genehmigung bedarf und ob die etwa erforderliche Genehmigung als erteilt gilt (vgl. hierzu das Urt. des Senats vom gleichen Tag in der Sache 8 S 49/96), rechtswidrig.
  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Denn die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustandegekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage so grundlegend geändert hat, daß für die ursprüngliche Abwägungsentscheidung sozusagen "die Geschäftsgrundlage weggefallen", das früher gewonnene Abwägungsergebnis mithin unhaltbar geworden ist (vgl. VGH Bad.- Württ., U. v. 4.3.1996 - 8 S 49/96 -, NVwZ-RR 1997, 157 f.; für Bebauungspläne vgl. BVerwG, B. v. 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, NVwZ 1996, 374, 376 = BRS 57 Nr. 29, so- wie B. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, NVwZ 1996, 890, 891 = BRS 57 Nr. 30).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Denn die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustandegekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage so grundlegend geändert hat, dass für die ursprüngliche Abwägungsentscheidung "die Geschäftsgrundlage weggefallen", das früher gewonnene Abwägungsergebnis mithin unhaltbar geworden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1996 - 8 S 49/96 -, NVwZ-RR 1997, 157 f.; für Bebauungspläne vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, NVwZ 1996, 374, 376 = BRS 57 Nr. 29, sowie Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, NVwZ 1996, 890, 891 = BRS 57 Nr. 30).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4648
OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95 (https://dejure.org/1995,4648)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.12.1995 - 2 R 2/95 (https://dejure.org/1995,4648)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 2 R 2/95 (https://dejure.org/1995,4648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht: Zulässugkeit einer Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet, Gebietsversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gaststätte; Zulässigkeit; Wohngebiet; Bebauungsplan; Gebietsversorgung; Billiardtische

Papierfundstellen

  • UPR 1996, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88

    Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Das Vorhaben läßt sich bei dieser geringen Größe insbesondere nicht mit sogenannten "Billard-Cafes" oder "Billard-Salons" vergleichen, die den wesentlichen Teil ihrer Einnahmen durch die entgeltliche Benutzung von Billardtischen und gegebenenfalls zusätzlich angebotenen Geschicklichkeits- und/oder Geldspielgeräten erzielen und bei denen die Bewirtung der Besucher in den Hintergrund tritt, das Spielangebot lediglich ergänzt (vgl. zu einem "Billard-Cafe" mit vier Billardtischen und 37 Sitzplätzen als Ergänzung zu einem Spielothek, VGH Mannheim, Urteil vom 22.9.1989, UPR 1990, 275 , sowie im Anschluß hieran BVerwG, Urteil vom 20.8.1992, BRS 54 Nr. 137; zu einem "Billard-Cafe" mit neun Billardtischen, VGH Mannheim, Urteil vom 18.9.1991, BRS 52 Nr. 139; zur Einstufung einer Pilsstube mit Billardraum und zwei Billardtischen als Schankwirtschaft, VGH Mannheim, Urteil vom 12.10.1988, BRS 49 Nr. 26).

    Von einer erkennbaren Ausrichtung auf Gebiete anderer Nutzung kann schon angesichts der geringen Größe keine Rede sein (vgl. zu einer Pilsstube mit Billardraum, die mit einer "Kapazität" von 80 bis 90 Gästen erkennbar auf einen das betreffende Gebiet weit überschreitenden Einzugsbereich ausgerichtet war, VGH Mannheim, Urteil vom 12.10.1988, BRS 49 Nr. 26).

  • OVG Berlin, 29.04.1994 - 2 B 18.92

    Bauplanungsrecht, Restaurant im allgemeinen Wohngebiet, Ausflugsgebiet,

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Zum Gebiet im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1968 gehören vielmehr auch angrenzende Baugebiete, jedenfalls, wenn es sich wie hier um solche handelt, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BRS 55 Nr. 110, und OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, BauR 1995, 516, 517; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.7.1992 - 2 R 27/90 -, BRS 54 Nr. 44, und vom 13.7.1993 - 2 R 28/91 -, BRS 55 Nr. 68).

    Das ist dann der Fall, wenn er nach Größe, Ausgestaltung und betrieblicher Ausrichtung objektiv geeignet ist, in nennenswertem Umfang auch von den Bewohnern des Gebietes aufgesucht zu werden (vgl. Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB , § 2 BauNVO Rdnr. 31; Urteil des Senats vom 21.7.1992 - 2 R 27/90 -, BRS 54 Nr. 44; OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, BauR 1995, 516 , zu einer Gaststätte, die in den Sommermonaten zu einem erheblichen Teil von "gebietsfremden" Ausflüglern aufgesucht wird).

  • OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 27/90

    Imbißstube im Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Zum Gebiet im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1968 gehören vielmehr auch angrenzende Baugebiete, jedenfalls, wenn es sich wie hier um solche handelt, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BRS 55 Nr. 110, und OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, BauR 1995, 516, 517; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.7.1992 - 2 R 27/90 -, BRS 54 Nr. 44, und vom 13.7.1993 - 2 R 28/91 -, BRS 55 Nr. 68).

    Das ist dann der Fall, wenn er nach Größe, Ausgestaltung und betrieblicher Ausrichtung objektiv geeignet ist, in nennenswertem Umfang auch von den Bewohnern des Gebietes aufgesucht zu werden (vgl. Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB , § 2 BauNVO Rdnr. 31; Urteil des Senats vom 21.7.1992 - 2 R 27/90 -, BRS 54 Nr. 44; OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, BauR 1995, 516 , zu einer Gaststätte, die in den Sommermonaten zu einem erheblichen Teil von "gebietsfremden" Ausflüglern aufgesucht wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Das Vorhaben läßt sich bei dieser geringen Größe insbesondere nicht mit sogenannten "Billard-Cafes" oder "Billard-Salons" vergleichen, die den wesentlichen Teil ihrer Einnahmen durch die entgeltliche Benutzung von Billardtischen und gegebenenfalls zusätzlich angebotenen Geschicklichkeits- und/oder Geldspielgeräten erzielen und bei denen die Bewirtung der Besucher in den Hintergrund tritt, das Spielangebot lediglich ergänzt (vgl. zu einem "Billard-Cafe" mit vier Billardtischen und 37 Sitzplätzen als Ergänzung zu einem Spielothek, VGH Mannheim, Urteil vom 22.9.1989, UPR 1990, 275 , sowie im Anschluß hieran BVerwG, Urteil vom 20.8.1992, BRS 54 Nr. 137; zu einem "Billard-Cafe" mit neun Billardtischen, VGH Mannheim, Urteil vom 18.9.1991, BRS 52 Nr. 139; zur Einstufung einer Pilsstube mit Billardraum und zwei Billardtischen als Schankwirtschaft, VGH Mannheim, Urteil vom 12.10.1988, BRS 49 Nr. 26).

    Gleichwohl ist hier entscheidend, daß das Vorhaben als öffentliche, und damit nicht nur Vereinsmitgliedern zugängliche Gaststätte ausgestaltet ist, die Benutzung der Billardtische ebenfalls nicht den Vereinsmitgliedern vorbehalten bleibt, sondern ausweislich der Betriebsbeschreibung den (sonstigen) Gästen ebenfalls offensteht und im übrigen eine für Sportstätten übliche Ausstattung - zum Beispiel mit Umkleideräumen und Duschgelegenheiten - fehlt (vgl. in diesem Zusammenhang z.B. VGH Mannheim, Urteil vom 18.9.1991, BRS 52 Nr. 139).

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Denn die Festsetzungen eines Bebauungsplanes können über § 15 BauNVO , der der Feinabstimmung dient, nur ergänzt, nicht aber abgeändert werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.3.1989, BauR 1989, 306 ; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.11, § 6 BauNVO Nr. 11; Beschluß vom 18.8.1995 - 4 B 183/95 -, Dienstsammlung).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Eine der Gebietsversorgung dienende Funktion ist vielmehr schon dann anzunehmen, wenn der Betrieb dem Gebiet "funktional" zugeordnet ist (BVerwG, Beschluß vom 18.1.1993, BRS 55 Nr. 54).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Nachbarliche Abwehrrechte begründet das Gebot der Rücksichtnahme ausnahmsweise, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise schützenswerten Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rechnung zu tragen ist (vgl. in diesem Zusammenhang grundlegend BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BRS 32 Nr. 155).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Denn die Festsetzungen eines Bebauungsplanes können über § 15 BauNVO , der der Feinabstimmung dient, nur ergänzt, nicht aber abgeändert werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.3.1989, BauR 1989, 306 ; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.11, § 6 BauNVO Nr. 11; Beschluß vom 18.8.1995 - 4 B 183/95 -, Dienstsammlung).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 4 B 183.95

    Ist ein Beherbergungsbetrieb im allgemeinen Wohngebiet zulässig?

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Denn die Festsetzungen eines Bebauungsplanes können über § 15 BauNVO , der der Feinabstimmung dient, nur ergänzt, nicht aber abgeändert werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.3.1989, BauR 1989, 306 ; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.11, § 6 BauNVO Nr. 11; Beschluß vom 18.8.1995 - 4 B 183/95 -, Dienstsammlung).
  • OVG Saarland, 13.07.1993 - 2 R 28/91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung einer Bäckerei

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
    Zum Gebiet im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1968 gehören vielmehr auch angrenzende Baugebiete, jedenfalls, wenn es sich wie hier um solche handelt, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BRS 55 Nr. 110, und OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, BauR 1995, 516, 517; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.7.1992 - 2 R 27/90 -, BRS 54 Nr. 44, und vom 13.7.1993 - 2 R 28/91 -, BRS 55 Nr. 68).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 8 S 3028/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9327
VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 8 S 3028/95 (https://dejure.org/1995,9327)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1995 - 8 S 3028/95 (https://dejure.org/1995,9327)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 8 S 3028/95 (https://dejure.org/1995,9327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollbefugnis: Aufrechterhaltung der freien Aussicht auf entfernte Wiese kein abwägungserheblicher schutzwürdiger privater Belang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • UPR 1996, 319 ZfBR 1997, 53 (Leitsatz) NuR 1999, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 8 S 3028/95
    Eine Beeinträchtigung des Ausblicks, die nur darin besteht, daß der Blick auf eine bisher unbebaute Streuobstwiese durch bis zu 60 m an die Wohnungen der Antragsteller herangerückte Wohnblöcke gestört wird, muß nicht als schützenswerter privater Belang in die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB eingestellt werden und begründet daher keinen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 VwGO (im Anschluß an BVerwG, B v 9.2.1995 - 4 NB 17/94 -, ZfBR 1995, 216).

    Beschränkungen ergeben sich jedoch bei solchen Änderungen, die objektiv geringfügig sind und/oder sich - z.B. wegen größerer Entfernung zum Nachbargrundstück - nicht oder nur unwesentlich auf die Nutzung des Nachbargrundstücks auswirken können (BVerwG, Beschl. v. 09.02.1995 - 4 NB 17.94 - ZfBR 1995, 216 m.w.N. sowie das Urt. des erkennenden Senats vom 08.09.1995 - 8 S 366/95 -).

    Eine solche Beeinträchtigung des Ausblicks, die nur darin besteht, daß sich in einiger Entfernung der Ausblicksinhalt verändert, ist kein privates Interesse von solchem Gewicht, das von der Antragsgegnerin im Rahmen der Abwägung berücksichtigt hätte werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.02.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 8 S 366/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Interesse an der Beibehaltung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 8 S 3028/95
    Beschränkungen ergeben sich jedoch bei solchen Änderungen, die objektiv geringfügig sind und/oder sich - z.B. wegen größerer Entfernung zum Nachbargrundstück - nicht oder nur unwesentlich auf die Nutzung des Nachbargrundstücks auswirken können (BVerwG, Beschl. v. 09.02.1995 - 4 NB 17.94 - ZfBR 1995, 216 m.w.N. sowie das Urt. des erkennenden Senats vom 08.09.1995 - 8 S 366/95 -).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 8 S 3028/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Beschl. v. 09.11.1978 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87) ist ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller, der nicht Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks ist, durch den angegriffenen Bebauungsplan negativ in einem Interesse betroffen wird, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 1 KN 113/06

    Wohnbauflächen in gesetzlichem Überschwemmungsgebiet

    Der Verlust einer freien Aussicht in einer innerstädtischen Lage (VGH Mannheim, B. v. 14.3.1990 - 8 S 2599/89 - ZfBR 1990, 307 LS) oder auf eine Streuobstwiese (VGH Mannheim, Urt. v. 15.12.1995 - 8 S 3028/95 - ZfBR 1997, 53 LS) ist in der Rechtsprechung nicht als ein die Antragsbefugnis begründender Belang anerkannt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

    In der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11.05.2000 - 3 S 690/99 -, VBlBW 2000, 482 ; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, NVwZ 2000, 1413) ist geklärt, dass der Blick in die freie Landschaft im Regelfall (nur) eine bloße Chance ist, die das Interesse des Nachbarn an der Erhaltung dieses Zustandes noch nicht zu einem abwägungserheblichen Belang macht (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteile vom 25.06.1997 - 5 S 1949/96 -, NVwZ-RR 1998, 420, und vom 15.12.1995 - 8 S 3028/95 -, UPR 1996, 319; zustimmend Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 47 RdNr. 214; J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 47 RdNr. 49; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 65; Unruh, in: Fehling/Kastner/Wahrendorf, Handkommentar Verwaltungsrecht, § 47 VwGO RdNr. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2000 - 3 S 690/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beibehaltung der Aussichtslage

    Planungsrechtlich ist der Blick in die freie Landschaft im Regelfall als bloße Chance ohnehin nicht geschützt (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 25.6.1997 - 5 S 1949/96 -, NVwZ-RR 1998, 420, Urteil vom 13.6.1991 - 3 S 1161/91 -, NuR 1993, 320; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 21.9.1998 - 5 S 1958/96 -, VGH BW, Rechtsprechungsdienst 1998, Beilage 12, B 2; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 15.12.1995 - 8 S 3028/95 -, UPR 1996, 319).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1995 - 10a D 77/91 .NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15364
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1995 - 10a D 77/91 .NE (https://dejure.org/1995,15364)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.1995 - 10a D 77/91 .NE (https://dejure.org/1995,15364)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - 10a D 77/91 .NE (https://dejure.org/1995,15364)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinderat; Inkraftsetzen eines Bebauungsplanes; Verwaltung; Hauptverwaltungsbeamter; Abwägungsfehlerhaftigkeit ; Erschließungserfordernisse; Ausweitung neuer Industriegebiete

Papierfundstellen

  • UPR 1996, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2003 - 7a D 46/01

    Erstellung eines Rückhaltebeckens und die Verlegung einer Kanalleitung zum

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 1995 - 10a D 77/91.NE - BRS 57 Nr. 48 = NWVBl. 1996, 438; Bielenberg/Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar - Stand: 1. August 2002 -, § 10 Rdnr. 12.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 1995 - 10a D 77/91.NE - BRS 57 Nr. 48 = NWVBl. 1996, 438.

  • OVG Brandenburg, 16.08.2000 - 3 D 29/94

    Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des Bebauungsplans während des

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  • OVG Sachsen, 04.10.2000 - 1 D 19/00

    Abkürzung einer Frist zur Geltendmachung von Rechtsverstößen durch die Erklärung

    Denn nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung ist zur Fassung des Beitrittsbeschlusses - ebenso wie für den Satzungsbeschluss im Übrigen - allein der Rat und nicht die Verwaltung befugt (vgl. dazu OVG NW, Urt.v. 11.12.1995, NWVBl. 1996, 438).
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